Nur in der Schweiz verfügbar

Schweizerform ist derzeit ausschliesslich für Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz verfügbar. Die Kontoerstellung aus Ihrer Region ist eingeschränkt.

Zahlen per Schweizer QR-Rechnung

Ihr Abo per Rechnung statt per Karte bezahlen — für wen das passt, wann das Abo beginnt und was bei verspäteter Zahlung geschieht.

Zuletzt aktualisiert am 31. August 2026

Viele Schweizer Organisationen — Vereine, Schulen, Arztpraxen, Gemeinden und alle, deren Buchhaltung über ein Treuhandbüro läuft — können oder wollen ein Abo nicht per Karte bezahlen. Ihr Ablauf ist einfach und bewährt: Rechnung erhalten, im E-Banking bezahlen, verbuchen. Neben Karte und TWINT können Sie Schweizerform deshalb per Schweizer QR-Rechnung bezahlen.

Bestellen — wählen Sie unter Einstellungen → Abo Ihr Abo, als Zahlungsart Schweizer QR-Rechnung, und erfassen Sie die Rechnungsadresse, die auf der Rechnung stehen muss: Vor- und Nachname, optionaler Firmenname, Strasse, Hausnummer, PLZ und Ort in der Schweiz und auf Wunsch Ihre eigene Bestell- oder Kostenstellenreferenz. Die Rechnung geht an die E-Mail-Adresse Ihres Kontos. Beide Abrechnungsperioden stehen zur Verfügung, monatlich und jährlich, genau wie bei der Karte.

Was ankommt — eine E-Mail mit der Rechnung und einem Link Rechnung ansehen, der die Rechnung und das PDF ohne Schweizerform-Konto öffnet. Das ist Absicht: Wer die Rechnung bezahlt, ist oft nicht die Person, die die Formulare nutzt. Das PDF trägt eine Schweizer QR-Rechnung mit unserer IBAN und der bereits eingesetzten Zahlungsreferenz — im E-Banking scannen, nichts abtippen.

Wann beginnt das Abo?

An dem Tag, an dem wir Ihre Zahlung bestätigen — nicht am Tag der Überweisung und nicht am Tag der Bestellung. Die Bestätigung dauert in der Regel ein bis zwei Arbeitstage, weil die Überweisung eintreffen und zugeordnet werden muss. Ihre Abrechnungsperiode läuft ab diesem Aktivierungsdatum, und die Aktivierungs-E-Mail nennt Ihnen die genauen Daten. Eine erste Rechnung nennt deshalb eine Dauer — etwa 1 Jahr ab Zahlungsbestätigung — und keinen Zeitraum, den noch niemand kennen kann.

Wo Ihre Rechnungen liegen — auf Ihrer Rechnungsseite in der App: Einstellungen → Abo → Abrechnung & Rechnungen. Jede Rechnung lässt sich jederzeit öffnen und als PDF herunterladen, auch nach der Bezahlung.

Wird eine Rechnung verspätet bezahlt, wird nichts gelöscht und nichts zusätzlich verrechnet:

  • Jede Rechnung nennt ihre Zahlungsfrist, und Verlängerungsrechnungen gehen deutlich vor Periodenende raus — es bleibt also normalerweise Zeit.
  • Ist eine Verlängerungsrechnung noch offen, senden wir eine Mahnung und später eine letzte Mahnung; beide nennen das Datum, an dem das Konto auf Free zurückfallen würde.
  • Ihr Abo läuft weiter, solange eine Rechnung offen ist — eine verspätete Zahlung schaltet nichts ab.
  • Bleibt sie unbezahlt, wechselt das Konto am genannten Datum auf den Free-Plan. Ihre Formulare und Ihre verschlüsselten Antworten werden nicht gelöscht; Sie können lediglich die Free-Limiten nicht überschreiten, bis Sie erneut abschliessen.
  • Wir erheben in keinem Schritt Zinsen oder Gebühren.

Eine nie bezahlte Erstbestellung verfällt am Ende ihrer Frist einfach. Es wurde nichts freigeschaltet, Sie schulden nichts, und danach läuft kein Mahnlauf.

Wechseln oder kündigen — ein Upgrade wird sofort wirksam, und wir stellen die anteilige Differenz für den Rest Ihrer Periode in Rechnung. Eine Herabstufung oder ein Wechsel zwischen monatlich und jährlich wird auf das Ende der bereits bezahlten Periode wirksam. Auch eine Kündigung wird auf das Periodenende wirksam, und eine bezahlte Periode wird nicht erstattet — wer im zweiten Monat einer Jahresrechnung kündigt, verliert die verbleibenden zehn. Kündigen Sie deshalb mit Blick auf das Verlängerungsdatum statt mitten in der Periode.

Wechsel zwischen Karte und QR-Rechnung

Ein bestehendes Abo lässt sich nicht von einem Zahlungsweg auf den anderen umstellen. Kündigen Sie es, lassen Sie die Periode auslaufen und schliessen Sie auf dem gewünschten Weg neu ab. Das ist eine bewusste Einschränkung: Die beiden Wege führen getrennte Abrechnungsunterlagen, und genau beim Umhängen eines laufenden Abos entstehen Doppelbelastungen.

Rechnungen werden zehn Jahre aufbewahrt

Das Schweizer Recht verpflichtet uns, Rechnungen zehn Jahre aufzubewahren (Art. 958f OR). Ein Buchhaltungsexemplar jeder an Sie ausgestellten Rechnung bleibt deshalb für diese Dauer erhalten — auch nach der Löschung Ihres Kontos. Es enthält den auf der Rechnung genannten Rechnungsnamen, die Adresse und die E-Mail-Adresse, den Betrag und die Daten und dient nichts anderem. Alles Übrige zu Ihrem Konto wird weiterhin gelöscht. Das gilt nur, wenn wir Ihnen tatsächlich eine Rechnung ausgestellt haben, und das kommt nur auf diesem Zahlungsweg vor.

Immer noch nicht weiter?