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Darf ich IP-Adressen erheben? Was Ihr Formular still mitschreibt

In der Regel ja — eine IP-Adresse ist ein Personendatum, kein verbotenes Datum. Die schwierigere Frage ist alles Übrige, das Ihr Formular aufzeichnet, ohne dass es jemand entschieden hätte: User-Agent, Zeitstempel, Referrer, Zeitmessungen, EXIF-Daten von Fotos, Kopfzeilen der Benachrichtigungsmails, Fehlerprotokolle und Aufrufe Dritter auf der Seite der Teilnehmenden. Eine Bestandesaufnahme Feld für Feld, der rechtliche Status jedes Elements nach nDSG und DSGVO, vertretbare Aufbewahrungsfristen — und eine klare Aussage, was Schweizerform speichert und was nicht.

Darf ich IP-Adressen erheben? Was Ihr Formular still mitschreibt

«Darf ich IP-Adressen erheben?» ist fast immer die falsche erste Frage. Die Antwort lautet meistens ja — und sie ist das Uninteressanteste am Thema, denn die IP-Adresse ist das einzige Metadatum, von dem alle wissen, dass sie es erheben. Ein Anonymitätsversprechen scheitert am Rest: am User-Agent, am auf die Millisekunde genauen Zeitstempel, am Referrer, der die interne Ausgangsseite verrät, an den Zeitmessungen, an den GPS-Koordinaten im angehängten Foto, an den Kopfzeilen der Benachrichtigungsmail und an den sechs Aufrufen Dritter, welche die Formularseite absetzt, bevor jemand ein Wort getippt hat.

Die Kurzfassung

Ja, Sie dürfen eine IP-Adresse erheben — sie ist nach nDSG und DSGVO ein Personendatum, kein verbotenes Datum. Sie brauchen einen Zweck, eine Rechtsgrundlage, Transparenz und eine Aufbewahrungsdauer, die zum Zweck passt. Sicherheit und Missbrauchsabwehr sind die starken Rechtfertigungen; «für die Statistik» in aller Regel nicht, weil ein gröberes Signal genügen würde. Die Probleme liegen woanders. Die meisten Formularplattformen zeichnen standardmässig ein Dutzend weitere Dinge auf, kaum eine veröffentlicht die Liste, und genau die Anhäufung macht aus einem «anonymen» Kanal einen pseudonymen, den Ihre eigene IT auflösen kann. Dieser Beitrag liefert die Bestandesaufnahme, den rechtlichen Status jedes Elements, vertretbare Fristen, eine Zehn-Minuten-Prüfung für Ihr eigenes Formular — und am Schluss Feld für Feld, was Schweizerform speichert, einschliesslich der Teile, die weniger privat sind als der Rest des Produkts.

Die Bestandesaufnahme: Was ein Formular ausser den Antworten erfassen kann

Das ist die Liste, die Sie mit Ihrer Plattform durchgehen, keine Anklageschrift. Verschiedene Anbieterinnen erheben verschiedene Teilmengen; entscheidend ist, dass Sie sagen können, welche für Sie gilt.

SignalWoher es stammtWas es preisgeben kann
IP-AdresseJede HTTP-Anfrage — der Server sieht sie, ob er sie speichert oder nichtUngefährer Standort, Arbeitgeberin oder Provider, und eine Verbindung zwischen mehreren Einsendungen aus demselben Netz
User-Agent und GerätedatenAnfrage-Header, teils Bildschirmgrösse und Plattform per JavaScriptEin erstaunlich schmaler Fingerabdruck — eine ungewöhnliche Kombination aus Browserversion, Betriebssystem und Auflösung ist in kleinen Gruppen fast eindeutig
ZeitstempelServeruhr, in der Genauigkeit, welche die Anbieterin behältAbgleich mit Badge-Logs, Schichtplänen, Kalendern. Eine Einsendung um 03:12 Uhr an einem Sonntag grenzt den Kreis stark ein
Referrer und UTM-ParameterDie Seite, von der die teilnehmende Person kamDass sie von einer bestimmten Intranetseite, einem privaten Link oder einer gezielten Kampagne kam
Zeit- und InteraktionstelemetrieJavaScript auf der Formularseite: Zeit pro Feld, Zögern, Korrekturen, teils TastenanschlägeZögern bei einer heiklen Frage. Im Extremfall (Session Replay) auch getippte und wieder gelöschte Antworten
Cookies und lokaler SpeicherVon der Formularseite oder von eingebetteten Dritten gesetztWiederbesuche, Verknüpfung über Formulare hinweg und — bei Trackern Dritter — Aktivität weit ausserhalb Ihres Formulars
Dateimetadaten (EXIF)Von der teilnehmenden Person angehängte Fotos und DokumenteGPS-Koordinaten, Aufnahmezeit, Geräteseriennummer; in Office-Dateien Autorname und Bearbeitungsverlauf
Kopfzeilen der BenachrichtigungsmailDie Mail, die Ihre Plattform beim Eingang verschicktBeteiligte Server — und wenn Antworten im Text stehen, eine dauerhafte unverschlüsselte Kopie in mehreren Postfächern
Fehler- und Performance-MonitoringCrash- und APM-Werkzeuge Dritter auf der FormularseiteURLs, Fragmente von Anfrageinhalten, mitunter Feldwerte innerhalb von Fehlerkontexten
CDN-, Schrift- und CAPTCHA-AufrufeAlles, was die Seite von einem anderen Host lädtDie IP-Adresse der teilnehmenden Person wird diesem Host bekanntgegeben — unabhängig davon, ob Sie das als «Datenweitergabe» verstehen
KontokennungenEin Formular hinter Firmenlogin oder SSOAlles. Ist die Person authentifiziert, spielt der Rest dieser Liste keine Rolle mehr

Das Anhäufungsproblem

Kein einzelner Punkt dieser Liste identifiziert in einer grossen Population für sich allein eine Person. Vier davon zusammen identifizieren in einer Organisation mit zweihundert Personen die meisten. Deshalb ist «wir speichern keine Namen» keine Anonymitätsaussage — und deshalb lautet die ehrliche Frage nicht «erheben wir die IP», sondern «aus welcher kleinstmöglichen Personengruppe kann diese Einsendung stammen».

Ist eine IP-Adresse ein Personendatum?

Nach Art. 5 lit. a nDSG sind Personendaten alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Eine IP-Adresse bezieht sich auf eine Person, sobald Mittel vorhanden sind, deren Einsatz vernünftigerweise zu erwarten ist — und in der EU hat der Gerichtshof die entsprechende Frage in Breyer (C-582/14, 2016) entschieden: Eine dynamische IP-Adresse ist für den Website-Betreiber ein Personendatum, wenn ihm rechtliche Mittel zur Verfügung stehen, um über den Provider die Identität zu erlangen. Behandeln Sie eine IP als Personendatum. Die Gegenposition ist nicht zu gewinnen und bringt ohnehin nichts.

Bewegt hat sich zuletzt die Behandlung pseudonymisierter Daten. Im September 2025 entschied der Gerichtshof in EDPS gegen SRB (C-413/23 P), dass die Bestimmbarkeit relativ zu beurteilen ist: Hinreichend pseudonymisierte Daten können für den ursprünglichen Verantwortlichen Personendaten sein und für eine Empfängerin, die niemanden vernünftigerweise re-identifizieren kann, gerade nicht — unter Berücksichtigung technischer, organisatorischer und rechtlicher Faktoren.

Das betrifft Formularplattformen unmittelbar, denn es ist der Unterschied zwischen zwei Bauweisen, die beide behaupten, «keine IPs zu speichern»:

  • Ein Hash der IP mit einem festen, bekannten Verfahren. Per Brute Force umkehrbar — der IPv4-Raum lässt sich in Sekunden durchzählen. Das ist keine Pseudonymisierung, sondern Verschleierung, und ist wie eine IP zu behandeln.
  • Ein Keyed Hash mit einem Geheimnis, das Angreifende nicht haben, pro Formular gesalzen. Ohne das serverseitige Geheimnis nicht umkehrbar und über Formulare hinweg nicht verknüpfbar, weil derselbe Adressraum je Formular einen anderen Hash ergibt. Das ist ein wirklich anderes Objekt — und der relative Ansatz ist der Grund, weshalb man das sagen darf.
  • Gar kein Identifikator. Nichts umzukehren, nichts herauszugeben, nichts aufzubewahren. Immer die stärkste Position — und die zu wählende, wann immer der Zweck anders erreichbar ist.

Die grundsätzliche Unterscheidung — anonym gegenüber pseudonym, und warum die meisten «anonymen» Formulare keines von beidem sind — steht in anonyme vs. pseudonyme Formulare.

Wann die Erhebung vertretbar ist — und wie lange

Das Schweizer Recht verlangt für die meisten Bearbeitungen durch Private keine Einwilligung; es verlangt Rechtmässigkeit, Verhältnismässigkeit, Erkennbarkeit und Treu und Glauben (Art. 6 nDSG), wobei ein überwiegendes Interesse nach Art. 31 zur Verfügung steht, wo eine Rechtfertigung nötig ist. Der DSGVO-Weg für denselben Sachverhalt ist üblicherweise das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f mit dokumentierter Abwägung. In beiden Systemen entscheidet die Frage, ob ein milderes Mittel denselben Zweck erreicht. Metadaten scheitern daran weit häufiger als Formularfelder.

ZweckVertretbar?Sinnvolle Aufbewahrung
Sicherheitsprotokolle — Angriffserkennung, VorfallsabklärungJa, der stärkste FallTage bis wenige Monate, dann automatische Löschung. Nicht «für immer, für alle Fälle»
Rate Limiting und Sperren missbräuchlichen VerkehrsJa, erfordert aber keine Speicherung über das Zeitfenster hinausLebensdauer des Rate-Limit-Fensters; Sperren mit Ablaufdatum
Verhinderung doppelter EinsendungenJa bei einem abgeleiteten Wert, fraglich bei der Adresse selbstNur so lange wie die Einsendung; beides zusammen löschen
Betrugsprävention bei Formularen mit GeldbezugMeist ja, mit dokumentierter BegründungAuf die Streit- oder Rückbuchungsfrist abstimmen, danach löschen
«Analytics» — woher Antworten kommenSelten — ein Land oder ein grober Zähler erreicht das ohne die AdresseDie Adresse gar nicht speichern; nur den abgeleiteten groben Wert
Später beweisen, wer eingesendet hatNur bei echtem Beweisbedürfnis — und dann vorher sagenVon der zugrunde liegenden Pflicht bestimmt, nicht von der Bequemlichkeit
Bei einem Formular, das Anonymität versprichtNein. Der Zweck widerspricht dem VersprechenEntfällt — nicht erheben

Wie Sie sich auch entscheiden: Drei Pflichten folgen daraus, und nach ihnen wird geprüft. Die Metadaten gehören ins Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten, die Kategorien in den Datenschutzhinweis nach Art. 19 nDSG (samt Empfängern und Staaten), und die Löschregel muss schriftlich bestehen und tatsächlich laufen. Siehe Aufbewahrungsfristen für Formulardaten und die nDSG-Checkliste für Formulare und Umfragen.

Die Cookie- und Tracker-Ebene ist eine eigene Regel

Die Schweiz regelt Cookies im Fernmelderecht, nicht im Datenschutzgesetz. Art. 45c lit. b FMG erlaubt die Bearbeitung auf dem Gerät, wenn die Nutzenden über die Bearbeitung und ihren Zweck informiert werden und darauf hingewiesen werden, dass sie sie ablehnen können — ein Modell aus Information plus Opt-out, nicht das EU-Modell der vorgängigen Einwilligung. Der EDÖB hat einen Leitfaden zu Datenbearbeitungen mittels Cookies und ähnlichen Technologien veröffentlicht (Version 1.1 vom 6. Oktober 2025), der erwartet, dass die Ablehnungsmöglichkeit sichtbar und mit wenigen Klicks ausübbar ist statt vergraben. Werden dabei Personendaten bearbeitet, kommt das nDSG hinzu; sitzen Ihre Teilnehmenden in der EU, gilt für sie der ePrivacy-Einwilligungsstandard unabhängig von Ihrem Sitz.

Für eine Formularseite ist die praktische Regel viel einfacher als das Recht: keine nicht notwendigen Tracker darauf. Ein Formular ohne Analytics, ohne Tag Manager, ohne externe Schriften und ohne CAPTCHA Dritter braucht kein Banner, gibt niemandem die IP der teilnehmenden Person bekannt und konvertiert besser, weil vor der ersten Frage kein Dialog steht. Werbung und Messung gehören auf Ihre Marketingseiten, wo der Zielkonflikt eine echte unternehmerische Entscheidung ist und kein Versehen.

Die vier, von denen Sie nicht wussten, dass Sie sie erheben

1. EXIF-Daten in hochgeladenen Fotos

Ein Handyfoto trägt häufig GPS-Koordinaten, Aufnahmezeit und Geräteidentität. Wer einen Mangel zuhause, eine Verletzung oder ein Dokument auf dem Küchentisch fotografiert, hängt seine Wohnadresse an eine Meldung, die er für anonym hielt. Entfernen Sie Metadaten beim Upload, wo möglich; wo nicht, schreiben Sie einen Satz dazu ans Upload-Feld. Mehr zum Upload-Pfad im vollständigen Leitfaden für sichere Datei-Uploads.

2. Die Benachrichtigungsmail

Verschickt Ihre Plattform den Antwortinhalt per Mail, haben Sie dauerhafte unverschlüsselte Kopien in jedem Postfach des Verteilers erzeugt, auf jedem Telefon, das synchronisiert, und in jedem Backup dahinter — dazu eine Mailspur mit eigenen Kopfzeilen und eigener Aufbewahrung. Die Lösung ist eine Einstellung: melden, dass eine Antwort eingegangen ist, den Inhalt nie mitsenden.

3. Fehler-Monitoring und Session Replay

Crash-Reporting und Session-Replay werden zur Produktverbesserung eingebaut und sind für die Person, die den Datenschutzhinweis schreibt, in der Regel unsichtbar. Beide können Feldwerte erfassen — Replay von Konzept wegen, Fehler-Monitoring versehentlich, in Anfrageinhalten und Fehlerkontexten. Auf einem Formular mit Gesundheits-, HR- oder Rechtsinhalten ist ein Replay-Skript Dritter eine Bekanntgabe besonders schützenswerter Daten an eine Auftragsbearbeiterin, die niemand dokumentiert hat.

4. Alles, was die Seite von einem anderen Host lädt

Eine Webschrift, eine Icon-Bibliothek, ein CDN, ein CAPTCHA: Jeder dieser Hosts erhält als Bedingung der Auslieferung die IP-Adresse und den User-Agent der teilnehmenden Person. Das ist eine Bekanntgabe — liegt der Host im Ausland, eine grenzüberschreitende mit dokumentationspflichtiger Grundlage nach Art. 16/17 nDSG. Es ist zugleich das am leichtesten Überprüfbare auf dieser Seite; siehe die Prüfung unten und welche Formular-Tools in der Schweiz gehostet sind.

Was Schweizerform speichert — Feld für Feld

Wir veröffentlichen das, weil wir es von anderen Anbieterinnen verlangen. Eine Einsendung ist bei Schweizerform eine Datenbankzeile plus ein verschlüsselter Blob im Schweizer Objektspeicher. Das ist die ganze Zeile:

GespeichertWas es istWozu
Einsendungs-ID, Formular-ID, SpeicherpfadKennungen für den Datensatz und seinen GeheimtextNötig, um die Einsendung zu lesen und zu löschen
Verpackter Schlüssel und IVDer AES-Schlüssel der Einsendung, verschlüsselt unter dem öffentlichen Schlüssel des FormularsNur der private Schlüssel der Eigentümerin öffnet ihn — der Server kann es nicht
Eingangszeit, LesezeitWann sie eintraf und wann die Eigentümerin sie erstmals entschlüsselteSortierung im Posteingang und die Ungelesen-Anzeige
Grösse in BytesGesamte gespeicherte verschlüsselte BytesAbrechnung des Speicherkontingents
Dauer, Anzahl beantwortet, Anzahl FragenDrei grobe Ganzzahlen: Zeit vom Öffnen bis zum Absenden, wie viele Fragen beantwortet wurden, wie viele es gabAbschlussanalytik. Begrenzt, identitätsfrei und nie pro Frage und Person
EingabespracheIn welcher der vier Sprachen das Formular angezeigt wurdeMehrsprachige Auswertung. Gegen die unterstützte Liste geprüft, sonst leer
Submitter-Hash — nur bei aktivierter Option «einmal pro Netzwerk»Ein Keyed HMAC aus (Formular-ID + IP) unter einem serverseitigen GeheimnisDoppelte verhindern. Pro Formular gesalzen, also nicht formularübergreifend verknüpfbar, nicht zur Adresse umkehrbar und mit der Einsendung gelöscht
Lost-Batch-MarkierungLeer, ausser das Konto hat einen Tresorschlüssel-Reset ohne Wiederherstellungscode durchlaufenQuarantäne statt Löschung — der Chiffretext bleibt erhalten, damit er bewusst wiederhergestellt oder entfernt werden kann
Von Ihnen vergebene TagsKurze Labels, die die Eigentümerin nach dem Entschlüsseln setzt, im Klartext gespeichertFiltern und Triage im Posteingang, ohne vorher alles zu entschlüsseln. Von Ihnen verfasst, nie von der einreichenden Person

Und das steht nicht darauf: keine IP-Adresse, kein User-Agent, keine Geräte- oder Browserdaten, kein Referrer, keine Geolokalisierung, keine Cookie- oder Besucherkennung, keine Antwortzeiten pro Frage und kein Konto — Teilnehmende brauchen nie eines. Eine öffentliche Formularseite erhöht einen Tageszähler für Aufrufe (und einen separaten für QR-Scans); sie legt keinen Besuchsdatensatz an. Statistiken pro Frage sind flache Summenzähler: Der Client meldet, welche Frage-IDs beantwortet wurden, der Server erhöht die Zähler und verwirft die Meldung.

Die weniger privaten Teile, offen genannt

Unsere Marketing-Website — die Seiten, die Sie gerade lesen, nicht die Formularseiten — betreibt eine eigene Analytik, die einen groben Browser-Fingerabdruck, den rohen User-Agent und ein aus der IP abgeleitetes Land speichert; das Land wird über eine lokale MaxMind-GeoLite2-Datenbank bestimmt, die IP selbst wird nie persistiert und kein externer Analytics-Dienst kontaktiert. Im Betrieb halten Rate-Limit-Einträge rohe IPs für die Dauer ihres Fensters und werden danach entfernt; IP-Sperren halten eine Adresse so lange, wie die Sperre gilt — beides zur Missbrauchsabwehr. Das Audit-Log erfasst IP und User-Agent für Handlungen von Kontoinhabenden (Logins, Formularänderungen, Ansehen oder Löschen einer Einsendung), denn ein Audit-Log, das nicht sagen kann, woher eine Handlung kam, ist keines. Nichts davon betrifft die Teilnehmenden Ihrer Formulare. Wenn eine Anbieterin Ihnen diesen Absatz über sich selbst nicht liefern kann, ist genau das der Befund.

Die Überlegung hinter dem Hash für «einmal pro Netzwerk» — warum ein Salt pro Formular und ein Server-Pepper die drei Eigenschaften ergeben, die einen abgeleiteten Identifikator vertretbar machen, und wie die übrigen Anti-Doppel-Mechanismen im Anonymitätspreis abschneiden — steht in Spam, Bots und doppelte Einsendungen verhindern, ohne die Anonymität zu brechen.

Prüfen Sie Ihr eigenes Formular in zehn Minuten

1

Live-Formular mit offenem Netzwerk-Inspektor aufrufen

Entwicklerwerkzeuge, Reiter Netzwerk, neu laden. Jeder eigenständige Host in dieser Liste erhält die IP-Adresse Ihrer teilnehmenden Person. Notieren Sie sie; alles Unerklärliche ist entweder entfernbar oder eine Bekanntgabe, die in den Datenschutzhinweis gehört.

2

Testantwort senden und ansehen, was gespeichert wurde

Exportieren oder den API-Datensatz öffnen. Im Export tauchen versteckte Metadatenspalten auf — IP, User-Agent, Geolokalisierung, Gerät, Zeiten. Enthält der Export Spalten, die Ihr Datenschutzhinweis nicht nennt, haben Sie die Lücke gefunden.

3

Cookie-Speicher vorher und nachher prüfen

Reiter Anwendung, Cookies und Local Storage, vor dem Laden und nach dem Absenden. Alles, was ein fremder Host setzt, ist ein Tracker Dritter auf einer Formularseite und hat dort nichts verloren.

4

Ein Handyfoto hochladen und die Metadaten zurücklesen

Ein beliebiger EXIF-Betrachter genügt. Überleben die Koordinaten den Weg, entfernen Sie Metadaten beim Upload oder warnen Sie am Feld.

5

Eine Benachrichtigungsmail als Dokument lesen

Enthält sie Antworten? Dann liegen diese Antworten jetzt in jedem Postfach des Verteilers. Inhalt abschalten, Benachrichtigung behalten.

6

Der Anbieterin zwei Fragen schriftlich stellen

«Welche Metadaten speichern Sie pro Einsendung, und wie lange?» und «Welche Unterauftragsbearbeiter erhalten sie?» Antwort mit Datum sichern — das brauchen Sie vor einer Prüfstelle, und schon die Antwortzeit sagt etwas aus.

7

Löschregel aufschreiben und laufen lassen

Je Kategorie: Sicherheitsprotokolle, Rate-Limit-Einträge, Einsendungen, Exporte, Backups. Eine Regel, die niemand ausführt, ist schlechter als keine, weil sie eine Absicht dokumentiert, die Sie nachweislich nicht einhalten.

Niemand hat je entschieden, die Metadaten zu erheben. Genau das ist das Problem — eine nicht getroffene Entscheidung ist auch eine Entscheidung, und es ist die, die Sie verteidigen müssen.

Fazit

Dürfen Sie IP-Adressen erheben? Meistens ja — mit Zweck, Rechtsgrundlage, einer Zeile im Datenschutzhinweis und einer Aufbewahrungsfrist, die endet. Was Sie nicht tun sollten: sie standardmässig erheben, unbefristet behalten und das Formular gleichzeitig als anonym bezeichnen. Diese drei Gewohnheiten machen aus einem technischen Detail einen Datenschutzbefund.

Das brauchbare Denkmodell: Jedes Formular hat zwei Nutzlasten — die Antworten, die Sie entworfen haben, und die Metadaten, die von selbst kamen. Die erste steuern Sie über die Feldliste, die zweite über die gewählte Plattform und die Einstellungen, die Sie nicht angefasst haben. Schauen Sie sich die zweite an: Es dauert zehn Minuten, und fast alle, die es tun, finden mindestens eine Sache, der sie nie zugestimmt hätten.

Schweizerform speichert die oben aufgeführten Felder und sonst nichts: Antworten im Browser der teilnehmenden Person verschlüsselt, keine IP, kein User-Agent, keine Cookies auf der Formularseite, keine Aufrufe Dritter, verschlüsselte Einsendungen in der Schweiz gespeichert — in jedem Tarif, auch im kostenlosen. Die vollständige technische Beschreibung steht auf unserer Sicherheitsseite, die praktische Anleitung in ein sicheres Online-Formular erstellen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und Marketinginhalt, keine Rechtsberatung. Verweise auf das nDSG (Art. 5 lit. a, 6, 16, 17, 19, 31), die DSGVO (Art. 6 Abs. 1 lit. f), Art. 45c FMG, den EDÖB-Leitfaden zu Cookies und ähnlichen Technologien (V. 1.1 vom 6. Oktober 2025), EuGH Breyer (C-582/14) und EuGH EDPS gegen SRB (C-413/23 P, 4. September 2025) sind vereinfachte Zusammenfassungen einer im Juli 2026 geprüften Lage; Recht und Auslegung ändern sich. Aussagen zu Schweizerform beschreiben das Produkt zu diesem Zeitpunkt und können sich ändern — massgeblich ist stets die Sicherheitsseite. Das Verhalten fremder Produkte unterscheidet sich je nach Anbieterin und Tarif; prüfen Sie es selbst mit der obigen Anleitung.