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Kommen Sie wieder raus? Export, Übertragbarkeit und endgültige Löschung

Zwei Fragen entscheiden, ob eine Formularplattform ein Werkzeug oder eine Falle ist: Kommen Ihre Daten wieder heraus, und lassen sie sich wirklich zum Verschwinden bringen. Gestellt werden sie meist zuletzt, wenn das Weggehen schon teuer ist. Die gesetzlichen Rechte (Art. 28 und 32 nDSG, Art. 20 und 17 DSGVO) stehen Ihren Teilnehmenden zu, nicht Ihnen — Ihr Ausstieg steht im Vertrag. Was ein brauchbarer Export enthält, was eine Migration nie überlebt, der Unterschied zwischen einen Datensatz löschen und die Daten löschen, und wie Sie die Löschung nachweisen.

Kommen Sie wieder raus? Export, Übertragbarkeit und endgültige Löschung

Jede ernsthafte Anbieterprüfung endet mit zwei Fragen — und sie werden fast immer in der falschen Reihenfolge gestellt: zuletzt statt zuerst. Kann ich meine Daten exportieren und jederzeit gehen? Und kann ich alles endgültig löschen und das auch belegen? Wenn jemand fragt, liegen meist vier Jahre Einsendungen in der Plattform, drei Teams hängen daran, und die ehrliche Antwort ist teuer geworden.

Die Kurzfassung

Die Übertragbarkeit ist nicht Ihr Recht — sie ist das Ihrer Teilnehmenden. Art. 28 nDSG und Art. 20 DSGVO geben der Person, um deren Daten es geht, einen Anspruch auf Herausgabe in einem gängigen elektronischen Format. Ihre Möglichkeit zu gehen, ergibt sich aus dem Vertrag und daraus, was der Export-Knopf tatsächlich produziert. «Gelöscht» hat mindestens vier Bedeutungen: in der Oberfläche ausgeblendet, aus der Live-Datenbank entfernt, aus den Backups entfernt, aus jeder Kopie entfernt, die je die Plattform verlassen hat. Anbieterinnen sagen selten, welche sie meinen. Drei Punkte entscheiden: ob der Export Dateianhänge als echte Bytes statt als Links enthält, ob die Löschung auch den Objektspeicher erreicht und nicht nur die Zeile, und ob die Anbieterin eine Löschbestätigung schriftlich gibt. Prüfen Sie alle drei, solange Sie mit dem Werkzeug zufrieden sind — der Ausstiegstest ist wertlos, sobald Sie ihn brauchen.

Zwei verschiedene Fragen, die ständig vermischt werden

«Datenübertragbarkeit» meint in einer Beschaffungssitzung meist «können wir wegmigrieren». Darum geht es beim gesetzlichen Recht nicht — und die Vermischung führt zu Diskussionen, die niemand gewinnt.

Das Recht der teilnehmenden PersonIhr kommerzieller Ausstieg
RechtsgrundlageArt. 28 nDSG; Art. 20 DSGVOIhr Vertrag und der AVV — kein Gesetz gewährt ihn
Wer ihn geltend machtDie Person, um deren Daten es gehtSie als Verantwortliche und Kundin
Was er erfasstDaten, welche die Person bekannt gegeben hat, automatisiert bearbeitet, gestützt auf Einwilligung oder im Rahmen eines VertragsWas die Vereinbarung sagt — meist alles in Ihrem Konto
FormEin gängiges elektronisches Format; Übertragung an Dritte, sofern kein unverhältnismässiger AufwandWas der Export-Knopf produziert — die eigentliche Beschränkung
Wer schuldetSie als Verantwortliche — die Plattform ist Ihre Auftragsbearbeiterin und muss Sie befähigenDie Anbieterin, vertraglich

Die praktische Folge: Verlangt eine teilnehmende Person ihre Daten, ist das Ihre Pflicht, und Sie erfüllen sie mit dem Export der Plattform. Eine Anbieterin, die eine einzelne Einsendung nicht in einem übertragbaren Format liefern kann, hat Ihnen ein Compliance-Problem übergeben, für das Sie geradestehen. Und Ihr eigener Ausstieg — worum es in der Sitzung eigentlich geht — gehört in den Vertrag, denn das Schweizer Recht liefert ihn nicht. Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO verlangt immerhin von einer EU-Auftragsverarbeiterin, nach Wahl der Verantwortlichen am Ende der Leistung alles zu löschen oder zurückzugeben; Art. 9 nDSG kennt keine solche Klauselliste — genau deshalb muss sie in Ihre Vereinbarung. Siehe brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag für Ihr Formular-Tool.

Was ein brauchbarer Export tatsächlich enthält

«Wir unterstützen CSV-Export» ist keine Antwort, sondern ein Format. Die Frage ist, was den Weg hin und zurück übersteht.

ArtefaktErhältVerliert
CSVAntworten als flacher Text, eine Zeile pro Einsendung — überall lesbar, überall importierbarStruktur (Wiederholgruppen, Matrizen), Dateianhänge, Formatierung, Zeichensatz ohne BOM
Excel / XLSXDieselben Zeilen, dazu Typisierung und für Menschen lesbare DatenDieselben Strukturverluste; zusätzlich eine Zeilengrenze und eine Werkzeugabhängigkeit
JSON / API-DumpVerschachtelung, Frage-IDs, die Gestalt der DatenTechnisch nichts — braucht aber Entwicklungskompetenz und ist deshalb nur eine Antwort, wenn Sie sie haben
PDFWie eine einzelne Einsendung aussah, Unterschriften inklusive — gut fürs Dossier, gut als BelegMaschinenlesbarkeit. Ein Ordner voller PDFs ist ein Archiv, keine Migration
ZIP mit AnhängenDie Antworten und die hochgeladenen Dateien als echte Bytes, in einer Ordnerstruktur je EinsendungWenig — das ist das Format, das wirklich migriert. Prüfen Sie vorher, ob Ihre Anbieterin es hat

Die Anhang-Falle

Der mit Abstand häufigste Migrationsfehler: Der Export enthält einen Link auf jede hochgeladene Datei statt die Datei. Die Links authentifizieren gegen die Plattform, die Sie verlassen. Konto kündigen — und jeder Lebenslauf, jedes Arztzeugnis, jede eingescannte ID aus vier Jahren wird zur toten URL in einer Tabelle. Fragen Sie ausdrücklich: «Enthält der Export die Bytes des Anhangs oder eine URL?» Das ist der schnellste Lock-in-Test überhaupt.

Fünf Dinge, die eine Migration selten überleben

  1. Die Formularlogik. Bedingte Verzweigungen, Validierungen, Punktevergabe und Berechnungen sind herstellerspezifisch und praktisch nie exportierbar. Planen Sie den Neuaufbau jedes Formulars ein — das ist der wahre Wechselpreis, nicht der Datenumzug.
  2. Anhänge, aus dem genannten Grund.
  3. Unterschriften. Erfasst als Bild oder Vektordaten in einem proprietären Feld. Sie können als Bild, als Textplatzhalter oder gar nicht exportiert werden. Ist die Unterschrift der rechtlich interessante Teil, prüfen Sie es, bevor es darauf ankommt.
  4. Metadaten und Zeitstempel. Eingangs- und Lesezeit, Tags, interne Notizen, Status. Viele Exporte nehmen die Antworten mit und lassen alles weg, was Ihr Team darum herum aufgebaut hat — also oft genau das, was den Datensatz brauchbar machte.
  5. Die Kontinuität des Links. Die öffentliche URL eines Formulars gehört der alten Anbieterin. Jeder gedruckte QR-Code, jeder Link in einem unterzeichneten Vertrag, jedes Lesezeichen im Intranet einer Partnerin zeigt dorthin. Planen Sie ein Weiterleitungsfenster — oder das Nachdrucken.

Einen Datensatz löschen heisst nicht die Daten löschen

Beim Löschen klafft die Lücke zwischen dem, was ein Produkt zeigt, und dem, was es tut, am weitesten. Beim Klick auf Löschen kann einiges oder alles davon geschehen — und es ist völlig legitim, die Anbieterin zu fragen, was:

  • Die Zeile wird als versteckt markiert und bleibt in der Datenbank. Verbreitet, selten offengelegt — und der Grund, weshalb «Soft Delete» in jeden Anbieterfragebogen gehört.
  • Die Datenbankzeile geht, die Datei bleibt. Der klassische Waisenfall: Die Einsendung verschwindet aus dem Posteingang, während ihre Anhänge unbefristet im Objektspeicher liegen — von nichts referenziert und von niemandem gelöscht.
  • Beides geht, aber Backups behalten eine Kopie für die Backup-Aufbewahrungsdauer. Das ist normal und vertretbar — muss aber gesagt werden, mit der Frist, und gekoppelt an die Regel, dass Wiederherstellungen die Löschungen erneut anwenden.
  • Kopien, welche die Plattform verlassen haben, bleiben unangetastet: Exporte auf Laptops, Benachrichtigungsmails mit Antworten, ein Data-Warehouse-Abgleich, eine CRM-Integration, ein Support-Ticket mit Screenshot.
  • Abgeleitete Daten bleiben — Suchindizes, Summenstatistiken, Audit-Einträge. Manches soll bleiben: Ein Audit-Log, das sich durch Löschen des protokollierten Vorgangs verändern lässt, ist keines.

Die Kopien, die Sie selbst gemacht haben

In der Praxis ist die Plattform beim Löschbegehren selten der schwierige Teil. Schwierig sind der Export, den jemand 2024 auf ein gemeinsames Laufwerk gelegt hat, die Benachrichtigungsmails, welche die Antworten in sechs Postfächer trugen, und die Tabelle, die eine Führungsperson «fürs Reporting» pflegt. Nichts davon kann eine Anbieterin für Sie löschen. Das ist das stärkste operative Argument dafür, Antwortinhalte gar nie in E-Mail zu lassen — siehe Aufbewahrungsfristen für Formulardaten.

Löschnachweis — was eine Prüfstelle wirklich verlangt

Weder das nDSG noch die DSGVO verlangen für jeden gelöschten Datensatz ein Zertifikat. Verlangt wird der Sache nach, dass Sie die Regel und ihren Vollzug nachweisen können. In der Schweiz läuft der Löschanspruch über Art. 32 nDSG und die Persönlichkeitsschutzbestimmungen des Zivilgesetzbuchs statt über einen eigenen Artikel «Recht auf Vergessenwerden» — praktisch erwartet wird dasselbe wie unter Art. 17 DSGVO. Vier Dinge sollten vorzeigbar sein:

  1. Die Regel, schriftlich, je Datenkategorie: wie lange Einsendungen bleiben, was am Ende geschieht, wer entscheidet.
  2. Der Mechanismus — automatisiert, wo möglich. Eine Löschregel, die eine Person ausführt, wenn sie daran denkt, ist im ersten hektischen Monat gescheitert.
  3. Ein Nachweis, dass sie lief: Datum, Umfang, Anzahl Datensätze, auslösende Stelle. Nicht der gelöschte Inhalt — das wäre widersinnig.
  4. Die Bestätigung der Anbieterin für die Löschung am Vertragsende, mit Datum. Schriftlich verlangen; eine Anbieterin, die das nicht bestätigt, hat Ihnen etwas Wichtiges gesagt.

Eine Nuance gehört richtig gestellt: Audit-Spuren und Löschprotokolle sollen die Löschung überleben. «Einsendung 4f2a wurde am 12. März von A. Müller gelöscht» aufzubewahren, ist kein Löschversäumnis, sondern der Beleg dafür, dass gelöscht wurde. Nicht überleben darf der Inhalt.

Wo Verschlüsselung hilft — und wo sie in beide Richtungen schneidet

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verändert beide Hälften dieses Beitrags, und nicht nur in eine Richtung. Beim Löschen ist sie ein echter Vorteil: Hielt die Anbieterin ohnehin nur Geheimtext und verliess der Schlüssel nie Ihre Seite, sind Restkopien in einem Backup für die Anbieterin wertlos. Das entbindet Sie nicht vom Löschen, verändert aber das Risiko einer noch nicht erreichten Kopie erheblich.

Beim Export erzwingt sie eine Entwurfsfrage, der die Branche meist ausweicht: Kann der Server die Daten nicht lesen, muss der Export nach lokaler Entschlüsselung im Browser entstehen. Das ist mehr Entwicklungsarbeit — und der Grund, weshalb manche «verschlüsselte» Plattform für den Export stillschweigend serverseitig entschlüsselt, was zeigt, was ihre Verschlüsselung tatsächlich ist. Und der ehrliche Preis: Bei echter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bedeutet ein verlorener Schlüssel verlorene Daten. Das ist kein Lock-in, aber ein reales Betriebsrisiko — die Antwort darauf ist Disziplin bei der Schlüsselverwahrung, nicht ein schwächeres Produkt.

Wie Schweizerform beides handhabt

Gleiches Prinzip wie in dieser ganzen Reihe: Wir veröffentlichen es, weil wir es von anderen verlangen.

Daten herausbekommen

  • CSV-Export gibt es in jedem Tarif, auch im kostenlosen. UTF-8 mit Byte Order Mark und RFC-4180-Quoting, damit Umlaute und Akzente in Excel korrekt erscheinen statt als Zeichensalat.
  • Excel, PDF und ZIP sind Formate der bezahlten Tarife. Das sagen wir lieber offen, als es zu verschleiern: Das Format, das Anhänge mitnimmt, liegt in den bezahlten Stufen — CSV, das immer funktioniert, nicht.
  • Das ZIP-Archiv enthält die echten Bytes: eine Tabelle mit den Antworten plus einen Ordner files/ je Einsendung mit den ursprünglichen Dateinamen, Unterschriftsbildern, optionalem AES-256-Passwort auf dem Archiv und einer Fehlerdatei, die aufführt, was nicht entschlüsselt werden konnte, statt still zu scheitern.
  • Entschlüsselt wird in Ihrem Browser. Der Server liefert Geheimtext und verpackte Schlüssel; Ihr Browser entschlüsselt, formatiert die Datei und speichert sie. Der einzige Klartext, der je existiert, ist die Datei, die Sie bewusst gespeichert haben — und genau damit beginnen Ihre eigenen Aufbewahrungspflichten für diese Kopie.

Daten gelöscht bekommen

  • Die Kontolöschung ist eine harte Löschung der Datenbankzeilen und der verschlüsselten Objekte im Schweizer Speicher — kein Flag und nicht nur Zeilen.
  • Keine Waisen, keine Fehllöschungen. Die zu entfernenden Objekte werden über ihren gespeicherten Pfad in derselben Datenbanktransaktion vorgemerkt, welche die Zeilen löscht. Eine Bereinigung kann also nur Daten treffen, deren Zeilen bereits weg sind, und es können keine Bytes zurückbleiben. Was ein Absturz oder eine Speicherstörung verpasst, bleibt in der Warteschlange und wird von einem Sweeper abgearbeitet, der im Produktivbetrieb automatisch läuft.
  • Die Daten anderer sind vor Ihrem Löschknopf geschützt. Besitzen Sie einen Workspace mit weiteren Mitgliedern, wird die Löschung verweigert, bis Sie ihn übertragen oder entfernen; Formulare, die Sie im Workspace einer anderen Person erstellt haben, werden deren Eigentümerin zugeordnet statt mit Ihrem Konto vernichtet.
  • Audit-Einträge überleben — ohne Sie. Aufzeichnungen vergangener Handlungen bleiben, mit entfernter Akteurs-ID und einer E-Mail-Momentaufnahme: Der Beleg bleibt, das Konto nicht.
  • Der ehrliche Vorbehalt: Die Löschung erfolgt sofort und ist unumkehrbar; wir können ein gelöschtes Konto und seine Einsendungen danach nicht wiederherstellen. Exportieren Sie vorher, wenn Sie die Daten je wollen könnten. Und weil Antworten auf Ihren Tresorschlüssel verschlüsselt sind, macht dessen Verlust die Daten unlesbar — der Wiederherstellungsweg existiert, aber er liegt in Ihrer Disziplin, nicht in unserer Datenbank.

Bewusst nicht behaupten wir hier eine Backup-Aufbewahrungsdauer, denn eine Zahl, die wir nicht veröffentlicht haben, ist kein Versprechen, auf das Sie sich stützen sollten. Fragen Sie uns — und jede Anbieterin — schriftlich, und sichern Sie die Antwort mit Datum. Genau diesen Massstab verlangt dieser Beitrag von uns.

Machen Sie den Ausstiegstest, bevor Sie ihn brauchen

1

Exportieren Sie heute ein echtes Formular

Kein Demoformular — eines mit Anhängen, einer Unterschrift, bedingten Fragen und ein paar hundert Antworten. Die Fehlerbilder zeigen sich erst in realistischer Grösse.

2

Öffnen Sie den Export auf einem Gerät, das die Plattform nie gesehen hat

Anderer Computer, keine Sitzung, kein Login. Verlangt etwas eine Anmeldung, ist es nicht exportiert, sondern nur referenziert.

3

Zählen Sie die Anhänge

Dateien im Archiv gegen Uploads in der Plattform. Eine Abweichung ist bereits der ganze Befund.

4

Löschen Sie eine Testeinsendung und suchen Sie danach

Ist sie weg aus der Liste, aus dem Export, aus der API, aus dem beschriebenen Speicher? Fragen Sie danach, was mit ihr in Backups geschieht — und wie lange.

5

Stellen Sie drei Fragen schriftlich

«Enthält der Export die Anhang-Bytes?», «Was genau wird gelöscht bei einer Einsendung, bei einem Konto und am Vertragsende?», «Bestätigen Sie die Löschung am Vertragsende schriftlich?» Antworten mit Datum sichern.

6

Lesen Sie die Ausstiegsklausel im Vertrag

Rückgabe oder Löschung nach Ihrer Wahl, eine definierte Frist, das Format und was mit Backups geschieht. Schweigt der AVV, ist das der Verhandlungspunkt — vor der Unterschrift, nicht danach.

7

Halten Sie fest, wo Ihre eigenen Kopien liegen

Exporte, Postfächer, gemeinsame Laufwerke, Integrationen, die Reporting-Tabelle. Dieses Verzeichnis macht ein Löschbegehren an einem Nachmittag beantwortbar statt in zwei Wochen. Unsere nDSG-Checkliste für Formulare und Umfragen deckt die Dokumentationsseite ab.

Eine Plattform, die Sie nicht verlassen können, haben Sie nicht gewählt. Sie wählen sie weiterhin, jeden Monat, ohne gefragt zu werden.

Fazit

Die Übertragbarkeit gehört Ihren Teilnehmenden; Ihr Ausstieg gehört Ihrem Vertrag und dem, was der Export-Knopf wirklich produziert. «Löschen» hat vier Bedeutungen, und Anbieterinnen sagen selten, welche sie anbieten. Beide Fragen sind billig zu beantworten, solange es gut läuft, und teuer, wenn nicht — machen Sie den Ausstiegstest also jetzt, in einer Stunde, an einem echten Formular.

Der tiefere Punkt: Lock-in ist selten eine Klausel, sondern eine Anhäufung. Anhänge, die nur hinter einer angemeldeten URL existieren; Formulare, deren Logik niemand dokumentiert hat; Links auf Material, das Sie nicht zurückrufen können; Antwortinhalte, verstreut über Postfächer. Nichts davon wurde entschieden. Alles davon ist der Grund, weshalb Organisationen bei Werkzeugen bleiben, denen sie längst nicht mehr trauen — ein Muster, das nach den versteckten Kosten «kostenloser» Formular-Tools vertraut sein dürfte.

Schweizerform: CSV-Export in jedem Tarif inklusive dem kostenlosen, ZIP mit echten Anhang-Bytes und Unterschriften in den bezahlten Tarifen, Entschlüsselung im Browser, sodass der Server nie Klartext hält, und eine Kontolöschung, die Datenbankzeilen und verschlüsselte Objekte gemeinsam entfernt — ohne Waisen und ohne Fehllöschungen. Verschlüsselte Einsendungen in der Schweiz gespeichert. Die technische Beschreibung steht auf unserer Sicherheitsseite.

Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und Marketinginhalt, keine Rechtsberatung. Verweise auf das nDSG (Art. 9, 28, 32), die Persönlichkeitsschutzbestimmungen des Zivilgesetzbuchs und die DSGVO (Art. 17, 20, 28 Abs. 3 lit. h) sind vereinfachte Zusammenfassungen einer im Juli 2026 geprüften Lage; Recht und Auslegung ändern sich. Aussagen zu Schweizerform beschreiben das Produkt und sein dokumentiertes Verhalten zu diesem Zeitpunkt und können sich ändern — massgeblich sind die Sicherheitsseite und die geltenden Bedingungen. Das Export- und Löschverhalten anderer Anbieterinnen unterscheidet sich je nach Produkt und Tarif und wird hier nicht beschrieben; prüfen Sie es mit dem obigen Ausstiegstest.