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Zahnmedizin·Anfrage

Zahnarzt Kostenvoranschlag Anfrage

Fordern Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag für Ihre Zahnbehandlung in der Schweiz an. Laden Sie Röntgenbilder hoch, geben Sie Ihre Versicherungsdaten an und erhalten Sie eine transparente Aufstellung der geplanten Behandlungen.

Kostenvoranschläge werden selten abgelehnt, weil die Behandlung falsch wäre. Sie verzögern sich, weil etwas fehlt — ein Röntgenbild, das älter als zwölf Monate ist, eine Diagnose ohne FDI-Zahnschema, eine Policennummer, nach der niemand gefragt hat. Dieses Formular ist um genau dieses Scheitern herum aufgebaut: Es sammelt die Unterlagen, die ein Versicherer verlangen wird, in einer einzigen Einreichung statt in drei E-Mail-Runden.

Unvollständige Unterlagen sind die übliche Verzögerung

Ein Gesuch um Kostengutsprache mit fehlenden Dokumenten einzureichen, ist der häufigste Grund dafür, dass Kostenvoranschläge liegen bleiben oder abgelehnt werden. Alles Folgende steht hier, weil ein Versicherer danach fragt.

Was der Versicherer verlangen wird

DokumentWarum der Versicherer es verlangt
Ausgefüllter, vom behandelnden Zahnarzt unterzeichneter KVADer Kostenvoranschlag selbst, kalkuliert nach dem SSO/SZO-Tarif
Aktuelle Bissflügel- oder PanoramaaufnahmenIn der Regel nicht älter als zwölf Monate
Klinische Diagnose mit FDI-ZahnschemaOrdnet die geplante Arbeit konkreten Zähnen zu statt einer Beschreibung
Policennummer des PatientenWeist die Zusatzversicherung aus, gegen die abgerechnet wird
Parodontalstatus (bei Parodontalbehandlung)Von einzelnen Versicherern zum Nachweis des Schweregrads verlangt
Fotografien (bei ästhetischen Eingriffen)Von einzelnen Versicherern verlangt, wenn die Indikation teils kosmetisch ist

Was dieses Formular erfasst

  • Identität und Kontaktdaten des Patienten
  • Krankenversicherer und Policennummer
  • Geplante Behandlungsart und klinische Beschreibung
  • Vorhandene Röntgenbilder und Beilagen, direkt hochgeladen
  • Wunschzeitraum des Patienten für die Behandlung

Warum Zahnbehandlungskosten in der Schweiz anders funktionieren

Zahnmedizinische Versorgung wird in der Schweiz weitgehend privat oder über eine Zahnzusatzversicherung finanziert. Anders als die meisten medizinischen Behandlungen ist zahnärztliche Routineversorgung nicht von der obligatorischen Grundversicherung (KVG) gedeckt — ausser in bestimmten Fällen wie Unfall, angeborener Fehlbildung oder schwerer Allgemeinerkrankung. Das Kostengespräch findet deshalb unmittelbar zwischen Praxis und Patient statt, und genau darum muss es schriftlich festgehalten werden.

Was ein Kostenvoranschlag tatsächlich ist

Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine schriftliche Schätzung der Kosten einer geplanten Behandlung. Von Schweizer Praxen wird erwartet, dass sie einen KVA für jede Behandlung ausstellen, die voraussichtlich einige hundert Franken übersteigt — Kronen, Brücken, Implantate, kieferorthopädische Apparaturen, parodontalchirurgische Eingriffe. Berechnet wird er nach dem Zahnarzttarif (SSO/SZO) und listet jede Leistungsposition mit Taxpunktwert und aktuellem Taxpunktpreis auf.

Patienten wird empfohlen, den KVA vor Behandlungsbeginn ihrer Zusatzversicherung einzureichen. Versicherer verlangen bei kostenintensiven Arbeiten in der Regel eine Kostengutsprache und fordern gelegentlich Röntgenbilder oder eine Zweitmeinung an. Nach der Zusage bestätigt der Versicherer den erstattungsfähigen Anteil schriftlich — und erst an diesem Punkt kann der Patient wirklich entscheiden.

Sechs Monate — und der Taxpunkt, der sich darunter bewegt

Ein KVA ist üblicherweise sechs Monate ab Ausstellung gültig, wobei einzelne Versicherer kürzere oder längere Fristen setzen. Beginnt die Behandlung nicht innerhalb dieses Zeitraums oder verändert sich das klinische Bild wesentlich, braucht es einen neuen Voranschlag. Das Detail, das Praxen am häufigsten übersehen: Taxpunktpreise können jährlich angepasst werden, sodass sich eine Summe selbst bei bereits bewilligter Behandlung verschieben kann.

Besonders schützenswerte Daten in einem KVA-Gesuch

Ein KVA-Gesuch enthält eine Diagnose, Röntgenaufnahmen und ein Versicherungsverhältnis — besonders schützenswerte Personendaten nach dem revidierten Datenschutzgesetz (nDSG), in Kraft seit dem 1. September 2023. Jedes Werkzeug, das diese Daten erhebt, überträgt oder speichert, braucht entsprechende technische und organisatorische Massnahmen: Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und eine Aufbewahrungsregelung, die tatsächlich jemand niedergeschrieben hat. Mit diesem Formular werden Einreichungen im Browser des Patienten Ende-zu-Ende verschlüsselt und die verschlüsselten Einreichungen in der Schweiz gespeichert; Ihre Praxis bleibt Verantwortliche und besitzt den einzigen Tresorschlüssel, der sie öffnet.

Das Gesuch abwickeln

1

Vorlage verwenden

Kopieren Sie sie in Ihr Dashboard — der Datei-Upload für Röntgenbilder ist bereits eingerichtet.

2

Behandlungsliste an Ihr Angebot anpassen

Ergänzen oder entfernen Sie Behandlungsarten in der Auswahlliste, damit Patienten aus dem wählen, was Sie tatsächlich anbieten.

3

An die richtige Person leiten

Verbinden Sie das Formular mit Ihrem Praxisprofil, damit Einreichungen bei der zuständigen Zahnärztin oder Behandlungskoordination ankommen.

4

Veröffentlichen und teilen

Versenden Sie den Link per E-Mail oder SMS oder binden Sie ihn auf Ihrer Praxiswebsite ein.

5

Prüfen, dann KVA ausstellen

Kontrollieren Sie die hochgeladenen Aufnahmen und Versicherungsangaben und erstellen Sie anschliessend den formellen Kostenvoranschlag.

Fragen von Patienten und Praxen

Ist ein Kostenvoranschlag in der Schweiz obligatorisch?

Das Schweizer Recht verlangt nicht ausdrücklich für jeden Eingriff einen KVA, doch die Standesordnung der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO/SZO) und die vertraglichen Anforderungen der meisten Zusatzversicherer machen ihn oberhalb einiger hundert Franken faktisch obligatorisch. Patienten haben Anspruch darauf, vor der Zustimmung zu einer bedeutenden Behandlung einen schriftlichen Voranschlag zu verlangen.

Kann ich das Formular für kieferorthopädische Behandlungen nutzen?

Ja — die Auswahl der Behandlungsart deckt die Kieferorthopädie ab. Kieferorthopädische KVA verlangen in der Regel mehr Unterlagen: einen vollständigen Befundbericht samt kephalometrischer Analyse sowie einen Behandlungsplan mit voraussichtlicher Dauer. Diese laden Sie zusammen mit den Röntgenbildern im Datei-Upload hoch.

Was geschieht nach dem Absenden des Formulars?

Die Praxis prüft die Einreichung, erstellt den formellen Kostenvoranschlag und sendet ihn dem Patienten und — sofern vereinbart — direkt dem Versicherer. Der Patient hat die geschätzten Kosten damit schriftlich vorliegen und kann die Behandlung terminieren.

Siehe unseren Anwendungsfall für Zahnarzt- und Kieferorthopädiepraxen, die Vorlage zur Patientenanmeldung vor der Erstkonsultation sowie die Vorlage zur Behandlungseinwilligung, die nach der Bewilligung des Voranschlags zum Einsatz kommt.