Tattoierung Einwilligung & Gesundheitserklaerung
Professionelles Einwilligungsformular fuer Taetowierstudios in der Schweiz. Umfasst Designbestaetigung, Platzierung, Nachsorge, Kontraindikationen, Altersverifikation und Unterschrift — konform mit nDSG.
Ueber diese Vorlage
Dieses Formular fuer Taetowierungseinwilligung und Gesundheitserklaerung ist fuer professionelle Taetowierstudios in der Schweiz konzipiert. Es erfasst alle wesentlichen Informationen vor einer Taetowierungssitzung: Designwahl und Platzierungspraeferenzen des Kunden, eine umfassende Gesundheitserklaerung mit Kontraindikationen wie Blutverduenner, Hauterkrankungen und Schwangerschaft, Altersverifikation sowie Bestaetigung der Nachsorgehinweise.
Was dieses Formular erfasst
- Persoenliche Daten und Geburtsdatum des Kunden (Altersverifikation)
- Beschreibung des Tattoo-Designs, Platzierung und Groesse
- Gesundheitliche Kontraindikationen: Blutverduenner, Hauterkrankungen, Schwangerschaft, Allergien
- Bestaetigung der Nachsorgehinweise und Einwilligung zum Eingriff
- Unterschrift des Kunden und Datum
Datenschutz gemaess nDSG
Gesundheitsbezogene Informationen gelten gemaess dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG, in Kraft seit 1. September 2023) als besonders schuetzenswerte Personendaten. Bewahren Sie ausgefuellte Formulare sicher auf und halten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ein.
So verwenden Sie diese Vorlage
Vorlage verwenden
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Studiodaten anpassen
Fuegen Sie Ihren Studionamen, Ihr Logo und allfaellige zusaetzliche Gesundheitsfragen hinzu.
Vor dem Termin mit Kunden teilen
Versenden Sie den Link per E-Mail oder zeigen Sie einen QR-Code an der Rezeption an.
Pruefen und archivieren
Pruefen Sie jedes ausgefuellte Formular vor der Sitzung. Archivieren Sie unterzeichnete Formulare sicher fuer mindestens fuenf Jahre.
Taetowierung in der Schweiz: gesetzliche Anforderungen und Best Practices
Taetowierstudios in der Schweiz unterliegen einem Mix aus kantonalen Gesundheitsvorschriften. Mehrere rechtliche Rahmenbedingungen gelten jedoch kantonsuebergreifend und muessen von professionellen Studios beachtet werden.
Altersanforderungen und Minderjaehrige
Das Schweizer Bundesrecht legt kein einheitliches Mindestalter fuer Taetowierungen fest, doch die kantonalen Hygienevorschriften und Berufsverbaaende empfehlen in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren. Einige Kantone erlauben Taetowierungen fuer 16- oder 17-Jaehrige mit schriftlicher Einwilligung der Eltern.
Gesundheitsscreening und Kontraindikationen
Professionelle Taetowierer haben die Pflicht, Kunden auf medizinische Kontraindikationen zu pruefen. Dazu zaehlen Antikoagulanzientherapie, aktive Hauterkrankungen im Taetowierbereich, bekannte Allergien gegen Tattoo-Pigmente oder Latex sowie Schwangerschaft oder Stillzeit.
Datenschutzpflichten fuer Taetowierstudios
Da Gesundheitsdaten gemaess nDSG als besonders schuetzenswerte Personendaten eingestuft werden, muessen Taetowierstudios geeignete technische und organisatorische Massnahmen ergreifen. Kunden haben gemaess Art. 8 nDSG das Recht auf Auskunft und Loeschung ihrer Daten.
Nachsorgepflichten
Kantonale Hygienevorschriften verlangen, dass Studios den Kunden schriftliche Nachsorgehinweise aushaendigen. Das Einwilligungsformular sollte ausdruecklich bestaetigen, dass der Kunde diese Hinweise erhalten und verstanden hat.
Haeufig gestellte Fragen
Ist ein Einwilligungsformular in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben?
Es gibt kein einheitliches Bundesgesetz, das ein schriftliches Einwilligungsformular vorschreibt. Kantonale Hygienevorschriften und haftungsrechtliche Ueberlegungen machen es jedoch dringend empfehlenswert.
Wie lange muessen Einwilligungsformulare aufbewahrt werden?
Berufsstandards und kantonale Vorschriften empfehlen in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von mindestens fuenf Jahren nach dem Leistungsdatum.
Kann dieses Formular fuer Walk-in-Kunden verwendet werden?
Ja. Das Formular kann ueber einen QR-Code im Studio oder als Link in der Terminbestaetigung geteilt werden. Die digitale Unterschrift ist in der Schweiz gemaess Obligationenrecht rechtsgueltig.