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Wellness & Beauty·Einwilligung

Tattoierung Einwilligung & Gesundheitserklärung

Professionelles Einwilligungsformular für Tätowierstudios in der Schweiz. Umfasst Designbestätigung, Platzierung, Nachsorge, Kontraindikationen, Altersverifikation und Unterschrift — konform mit nDSG.

Über diese Vorlage

Dieses Formular für Tätowierungseinwilligung und Gesundheitserklärung ist für professionelle Tätowierstudios in der Schweiz konzipiert. Es erfasst alle wesentlichen Informationen vor einer Tätowierungssitzung: Designwahl und Platzierungspräferenzen des Kunden, eine umfassende Gesundheitserklärung mit Kontraindikationen wie Blutverdünner, Hauterkrankungen und Schwangerschaft, Altersverifikation sowie Bestätigung der Nachsorgehinweise.

Was dieses Formular erfasst

  • Persönliche Daten und Geburtsdatum des Kunden (Altersverifikation)
  • Beschreibung des Tattoo-Designs, Platzierung und Grösse
  • Gesundheitliche Kontraindikationen: Blutverdünner, Hauterkrankungen, Schwangerschaft, Allergien
  • Bestätigung der Nachsorgehinweise und Einwilligung zum Eingriff
  • Unterschrift des Kunden und Datum

Datenschutz gemäss nDSG

Gesundheitsbezogene Informationen gelten gemäss dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG, in Kraft seit 1. September 2023) als besonders schützenswerte Personendaten. Bewahren Sie ausgefüllte Formulare sicher auf und halten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ein.

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Vorlage verwenden

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

Studiodaten anpassen

Fügen Sie Ihren Studionamen, Ihr Logo und allfällige zusätzliche Gesundheitsfragen hinzu.

3

Vor dem Termin mit Kunden teilen

Versenden Sie den Link per E-Mail oder zeigen Sie einen QR-Code an der Rezeption an.

4

Prüfen und archivieren

Prüfen Sie jedes ausgefüllte Formular vor der Sitzung. Archivieren Sie unterzeichnete Formulare sicher für mindestens fünf Jahre.

Tätowierung in der Schweiz: gesetzliche Anforderungen und Best Practices

Tätowierstudios in der Schweiz unterliegen einem Mix aus kantonalen Gesundheitsvorschriften. Mehrere rechtliche Rahmenbedingungen gelten jedoch kantonsübergreifend und müssen von professionellen Studios beachtet werden.

Altersanforderungen und Minderjährige

Das Schweizer Bundesrecht legt kein einheitliches Mindestalter für Tätowierungen fest, doch die kantonalen Hygienevorschriften und Berufsverbände empfehlen in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren. Einige Kantone erlauben Tätowierungen für 16- oder 17-Jährige mit schriftlicher Einwilligung der Eltern.

Gesundheitsscreening und Kontraindikationen

Professionelle Tätowierer haben die Pflicht, Kunden auf medizinische Kontraindikationen zu prüfen. Dazu zählen Antikoagulanzientherapie, aktive Hauterkrankungen im Tätowierbereich, bekannte Allergien gegen Tattoo-Pigmente oder Latex sowie Schwangerschaft oder Stillzeit.

Datenschutzpflichten für Tätowierstudios

Da Gesundheitsdaten gemäss nDSG als besonders schützenswerte Personendaten eingestuft werden, müssen Tätowierstudios geeignete technische und organisatorische Massnahmen ergreifen. Kunden haben gemäss Art. 8 nDSG das Recht auf Auskunft und Löschung ihrer Daten.

Nachsorgepflichten

Kantonale Hygienevorschriften verlangen, dass Studios den Kunden schriftliche Nachsorgehinweise aushändigen. Das Einwilligungsformular sollte ausdrücklich bestätigen, dass der Kunde diese Hinweise erhalten und verstanden hat.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Einwilligungsformular in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben?

Es gibt kein einheitliches Bundesgesetz, das ein schriftliches Einwilligungsformular vorschreibt. Kantonale Hygienevorschriften und haftungsrechtliche Überlegungen machen es jedoch dringend empfehlenswert.

Wie lange müssen Einwilligungsformulare aufbewahrt werden?

Berufsstandards und kantonale Vorschriften empfehlen in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von mindestens fünf Jahren nach dem Leistungsdatum.

Kann dieses Formular für Walk-in-Kunden verwendet werden?

Ja. Das Formular kann über einen QR-Code im Studio oder als Link in der Terminbestätigung geteilt werden. Die digitale Unterschrift ist in der Schweiz gemäss Obligationenrecht rechtsgültig.