Aesthetische Behandlung Aufnahme & Einwilligung
Professionelles Aufnahme- und Einwilligungsformular fuer aesthetische Behandlungen in Schweizer Kliniken. Umfasst Botox, Filler, Laser, chemisches Peeling — Krankengeschichte, Kontraindikationen, aktuelle Medikamente, erwartete Ergebnisse und Unterschrift. Konform mit nDSG und DSGVO Art. 9.
Ueber diese Vorlage
Dieses Aufnahme- und Einwilligungsformular fuer aesthetische Behandlungen ist fuer medizinische Aesthetikkliniken und Praxen in der Schweiz konzipiert, die Injektionsbehandlungen (Botox, Filler), Laserbehandlungen, chemische Peelings und aehnliche Eingriffe anbieten. Es erfasst eine umfassende Krankengeschichte, identifiziert Kontraindikationen, dokumentiert aktuelle Medikamente, haelt die besprochenen Erwartungen fest und sammelt die Einwilligungsunterschrift.
Was dieses Formular erfasst
- Persoenliche Daten und Geburtsdatum des Kunden
- Art der gewuenschten Behandlung und Zielbereich
- Umfassende Krankengeschichte und Kontraindikationen
- Aktuelle Medikamente und Nahrungsergaenzungsmittel
- Bekannte Allergien
- Schwangerschaft oder Stillzeit
- Erwartete Ergebnisse und realistische Ergebnisbestaetigung
- Unterschrift der informierten Einwilligung
Sensible Gesundheitsdaten — nDSG und DSGVO Art. 9 Compliance erforderlich
Die in diesem Formular erhobenen Krankengeschichten, Medikamente und Allergieinformationen sind besonders schuetzenswerte Personendaten gemaess nDSG und DSGVO Art. 9. Praktiker muessen die ausdrueckliche Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten einholen und geeignete Schutzmassnahmen umsetzen.
So verwenden Sie diese Vorlage
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Fuer Ihre Klinik anpassen
Fuegen Sie Ihren Kliniknamen, Ihr Logo, Behandlerdetails und spezifische Fragen hinzu.
Vor der Konsultation versenden
Teilen Sie den Formularlink bei der Terminbuchung, damit Kunden ihn in Ruhe ausfuellen koennen.
Bei der Konsultation pruefen
Der Behandler prueft das ausgefuellte Formular und bespricht Erwartungen und Risiken vor der Behandlung.
Sicher archivieren
Bewahren Sie alle unterzeichneten Formulare in Ihrem sicheren klinischen Dokumentationssystem fuer die gesetzlich vorgeschriebene Dauer auf (in der Regel zehn Jahre).
Aesthetische Behandlungen in der Schweiz: Rechtsrahmen und Best Practices
Aesthetisch-medizinische Behandlungen in der Schweiz werden auf Bundes- und Kantonsebene reguliert. Injektionsbehandlungen wie Botox und Filler gelten als medizinische Eingriffe und duerfen nur von zugelassenen Aerzten oder unter Aufsicht eines Arztes durchgefuehrt werden.
Wer darf aesthetische Behandlungen in der Schweiz durchfuehren?
Botulinumtoxin (Botox) ist in der Schweiz ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel gemaess Heilmittelgesetz (HMG). Es darf nur von oder unter direkter Aufsicht eines approbierten Arztes injiziert werden. Hyaluron-Filler und aehnliche Injectables unterliegen in den meisten Kantonen vergleichbaren Beschraenkungen.
Wichtigste Kontraindikationen fuer Injektionsbehandlungen
Absolute Kontraindikationen umfassen Ueberempfindlichkeit gegenueber den Produktbestandteilen, aktive lokale Infektionen an der Injektionsstelle, Schwangerschaft und Stillzeit. Relative Kontraindikationen sind Antikoagulanzientherapie, Autoimmunerkrankungen und aktiver Herpes simplex im Behandlungsbereich.
Informierte Einwilligung in der aesthetischen Medizin
Das Schweizer Arztrecht verpflichtet zu einer umfassenden Information ueber Eingriff, Alternativen, erwartete Ergebnisse und Risiken. Das unterzeichnete Formular ist das primaere Dokument zur Beweisfuehrung, dass eine informierte Einwilligung eingeholt wurde.
Datenschutz fuer aesthetische Kliniken gemaess nDSG
Medizinische Unterlagen sind gemaess nDSG zu schuetzen. Gesundheitsdaten muessen sicher aufbewahrt werden — in der Regel zehn Jahre — und nur autorisiertem klinischem Personal zugaenglich sein.
Haeufig gestellte Fragen
Ist ein Einwilligungsformular fuer aesthetische Eingriffe in der Schweiz rechtlich ausreichend?
Ein schriftliches Einwilligungsformular ist notwendig, aber nicht hinreichend. Das Schweizer Arztrecht erfordert eine echte Konsultation, bei der der Behandler Informationen verstaendlich vermittelt und Fragen beantwortet. Das Formular dokumentiert diesen Prozess.
Darf eine Kosmetikerin Botox-Injektionen in der Schweiz durchfuehren?
Nein. Botulinumtoxin ist gemaess HMG verschreibungspflichtig und darf ausschliesslich von oder unter direkter Aufsicht eines approbierten Arztes verabreicht werden.
Wie lange muessen Behandlungsdokumentationen aufbewahrt werden?
Die kantonale Gesundheitsgesetzgebung in den meisten Kantonen schreibt eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren ab dem letzten Behandlungsdatum vor.