Tierarzt Narkose & Operationseinwilligung
Professionelles Einwilligungsformular für tierärztliche Narkose und Operationen in Schweizer Praxen. Umfasst Verfahrensbeschreibung, bekannte Erkrankungen, aktuelle Medikamente, anerkannte Risiken und Besitzerunterschrift. Konform mit Schweizer TSchG.
Der grösste Teil dieses Formulars dokumentiert ein Gespräch, das bereits stattgefunden hat. Eine Klausel tut etwas anderes: Sie ermächtigt die Operateurin, auf das zu reagieren, was sie vorfindet, sobald der Patient offen und die Halterin im Wartezimmer ist. Diese Klausel ist der Grund, warum eine fünf Minuten vor der Einleitung im Korridor eingeholte Unterschrift nicht genügt.
Die Klausel, auf die es ankommt: intraoperative Befunde
Während einer Operation können unvorhergesehene Befunde auftreten. Wenn immer möglich sollte der Chirurg vor zusätzlichen Eingriffen den Besitzer kontaktieren. In Notfallsituationen kann der Tierarzt auf der Grundlage einer impliziten Einwilligung vorgehen.
Wo das Risikogespräch beginnt: die ASA-Klassifikation
Die Narkose in der Veterinärmedizin wird nach der ASA-Klassifikation stratifiziert. Patienten der ASA-Klassen III und IV tragen ein deutlich höhere Narkoserisiko und benötigen präoparative Blutuntersuchungen und gegebenenfalls kardiologische Abklärungen.
Was das Formular erfasst
- Tieridentifikation und Kontaktdaten des Besitzers
- Verfahrensname und Beschreibung gemäss Besprechung mit dem Tierarzt
- Bekannte Erkrankungen, die Narkose oder Operation beeinflussen könnten
- Aktuelle Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel
- Bestätigung des Nüchternheitsstatus
- Bestätigung der Narkose- und Operationsrisiken
- Einwilligung zu zusätzlichen Eingriffen bei intraoperativen Entdeckungen
- Einwilligung zu Bluttransfusionen falls erforderlich
- Unterschrift des Besitzers und Datum
Nüchternheit — und warum das Formular danach fragt
Um das Aspirationsrisiko zu minimieren, müssen Hunde und Katzen in der Regel 8-12 Stunden vor der Narkoseinduktion gefastet haben. Ausnahmen gelten für sehr junge Tiere und Notfalleingriffe.
Nach der Entlassung geht die Verantwortung auf die Halterin über
Die Einhaltung der postoperativen Pflegeanweisungen durch den Besitzer ist entscheidend für erfolgreiche Operationsergebnisse. Bei der Entlassung sollten schriftliche Anweisungen ausgegeben werden, einschliesslich Aktivitätsbeschränkungen, Wundpflege und Alarmsignalen.
Der rechtliche Rahmen in der Schweiz
Der Rechtsrahmen für tierärztliche Eingriffe in der Schweiz ist im Tierschutzgesetz (TSchG), der Tierschutzverordnung (TSchV) und den kantonalen Zulassungsvorschriften verankert. Schweizer Tierärzte unterliegen der Berufshaftung.
Vor dem Operationstermin
Vorlage verwenden
Kopieren Sie sie in Ihr Dashboard — Risikobestätigung, Nüchternheitsbestätigung und die Klausel zur intraoperativen Einwilligung sind bereits angelegt.
Für Ihre Praxis anpassen
Fügen Sie Ihren Praxisnamen, Ihr Logo und spezifische Einwilligungsklauseln hinzu.
Mindestens 24 Stunden vor dem Eingriff versenden
Senden Sie das Formular mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Eingriff oder füllen Sie es gemeinsam in der Vorkonsultation aus.
Verifizieren und archivieren
Bestätigen Sie, dass der Besitzer alle Risiken verstanden hat. Archivieren Sie das unterzeichnete Formular in der Patientenakte.
Fragen von Halterinnen und Haltern
Kann ich eine Narkose für mein Tier in der Schweiz ablehnen?
Ja. Besitzer haben das Recht, jeden nicht-notfallmässigen Eingriff abzulehnen. Allerdings haben sie gemäss TSchG Art. 4 auch die Pflicht, ihre Tiere nicht unnötigem Leiden auszusetzen.
Welche präoperativen Tests sollte mein Tier vor der Operation erhalten?
Präoperative Blutuntersuchungen sind für alle Tiere unter Allgemeinanästhesie empfohlen, besonders für ältere Patienten und Tiere mit bekannten Erkrankungen.
Wie lange müssen tierärztliche Einwilligungsformulare aufbewahrt werden?
Tierärztliche Unterlagen, einschliesslich Operationseinwilligungsformulare, sollten gemäss den Richtlinien der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.