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Veterinärmedizin·Einwilligung

Tierarzt Einschlaeferung Einwilligung

Einfuehlsames und rechtlich konformes Einwilligungsformular fuer die Einschlaeferung von Tieren in Schweizer Praxen. Umfasst Tieridentifikation, Diagnose, Bestaetigung der informierten Entscheidung, Nachsorgeoptionen (Bestattung/Kremation) und Unterschrift. Konform mit Schweizer TSchG.

Ueber diese Vorlage

Dieses Einwilligungsformular fuer die Einschlaeferung von Tieren unterstuetzt Schweizer Tierarztpraxen bei einer der einfuehlsamsten Interaktionen in der Veterinaermedizin. Das Formular erfasst die Tieridentifikation, die aktuelle Diagnose oder den Zustand, bestaetigt die informierte und freiwillige Entscheidung des Besitzers, haelt die Nachsorgepraeferenzen fest und sammelt die Unterschrift.

Was dieses Formular erfasst

  • Tieridentifikation: Name, Tierart, Rasse und Chipnummer
  • Identitaet und Kontaktdaten des Besitzers
  • Diagnose oder Zustand, der zur Einschlaeferungsentscheidung fuehrt
  • Bestaetigung des Besitzers ueber informierte und freiwillige Entscheidung
  • Wunsch des Besitzers, bei der Einschlaeferung anwesend zu sein
  • Nachsorgepraeferenz: Heimbestattung, Einzelkremation, Gemeinschaftskremation oder Spende
  • Einwilligung zu einem Tatzenabdruck oder Gedenkgeschenk falls verfuegbar
  • Unterschrift des Besitzers und Datum

Einfuehlsame Pflege und TSchG-Konformitaet

Gemaess Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG Art. 3) muessen Tiere so getoetet werden, dass ihnen Schmerzen, Leiden und Schaden erspart bleiben. Nur Tieraerzte und andere ausdrucklich befugte Personen duerfen Einschlaeferungen durchfuehren. Die schriftliche Einwilligung des Besitzers ist vor dem Eingriff erforderlich.

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Vorlage verwenden

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

Fuer Ihre Praxis anpassen

Fuegen Sie Ihren Praxisnamen, Ihr Logo und Nachsorgepartner hinzu.

3

Gemeinsam mit dem Besitzer ausfuellen

Dieses Formular wird am besten im persoenlichen Gespraech mit dem Besitzer ausgefuellt, nicht im Voraus versandt. Geben Sie dem Besitzer Zeit zum Lesen und Fragen stellen.

4

Identitaet pruefen und Entscheidung dokumentieren

Bestaetigen Sie die Identitaet des Besitzers und dass er der alleinige oder autorisierte Miteigentuemer des Tieres ist.

5

Mit Sorgfalt archivieren

Bewahren Sie das unterzeichnete Formular in der Patientenakte auf. Behandeln Sie diese Unterlagen mit besonderer Sensibilitaet.

Tieraerztliche Einschlaeferung in der Schweiz: ethischer Rahmen und Best Practices

Die tieraerztliche Einschlaeferung in der Schweiz wird durch das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) geregelt. Schweizer Gesetz verpflichtet Tieraerzte, den Eingriff human und mit dokumentierter Besitzereinwilligung durchzufuehren.

Rechtliche Grundlage fuer die Einschlaeferung gemaess TSchG

Gemaess TSchG Art. 22 duerfen schwer kranke, schwer verletzte oder unheilbar leidende Tiere durch einen Tierarzt eingeschlaefert werden. Der Tierarzt muss die Einwilligung des Besitzers einholen, ausser in echten Notfaellen, in denen der Besitzer nicht erreichbar ist.

Wer darf die Einschlaeferung genehmigen?

Nur der rechtmaessige Eigentuemer oder eine mit dokumentierter Vollmacht ausgestattete Person kann der Einschlaeferung zustimmen. Bei gemeinsam gehaltenen Tieren sollte nach Moeglichkeit die Einwilligung aller Mitberechtigten eingeholt werden.

Nachsorgeoptionen in der Schweiz

Hausbegraebnis ist in der Schweiz auf privatem Grundstueck unter kantonalen Regeln erlaubt. Einzel- und Gemeinschaftskremation werden von zahlreichen Schweizer Tierkrematorien angeboten. Einige Tieraerztliche Hochschulen nehmen Koerpersspenden fuer Bildungszwecke an.

Unterstuetzung trauernder Tierbesitzer

Der Verlust eines Haustieres kann ein tiefgreifendes Trauererlebnis sein. Mehrere Organisationen in der Schweiz bieten Krisentelefone und Selbsthilfegruppen fuer Tierbesitzer an. Der einfuehlsame Umgang des Tierarztteams ist selbst eine Form der Trauerbegleitung.

Haeufig gestellte Fragen

Kann ich bei der Einschlaeferung meines Tieres in der Schweiz dabei sein?

Ja. Die meisten Schweizer Tierarztpraxen ermutigen Besitzer aktiv, anwesend zu sein, wenn sie dies moechten. Kein Besitzer sollte sich jedoch verpflichtet fuehlen, dabei zu sein.

Kann ein Tier in der Schweiz zu Hause eingeschlaefert werden?

Ja. Die Hauseinschlaeferung wird von einer wachsenden Anzahl Schweizer Tieraerzte und mobilen Veterinaerdiensten angeboten. Die Einwilligungsformularanforderungen sind identisch, ob der Eingriff in der Klinik oder zu Hause erfolgt.

Was wenn ich mir die Einschlaeferung nicht leisten kann?

Einige Schweizer Tierschutzorganisationen und kommunale Veterinaerdienste bieten subventionierte Einschlaeferungsdienste an. Kein Tier in der Schweiz sollte aufgrund der finanziellen Verhaeltnisse des Besitzers eines humanen Todes beraubt werden.