Lebensversicherung Gesundheitsfragebogen
Schweizer Lebensversicherungs-Gesundheitsfragebogen: Krankengeschichte, aktuelle Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Lebensstilfaktoren (Rauchen, BMI), familiaere Krankengeschichte. Konform mit Schweizer VVG und nDSG fuer sensible Gesundheitsdaten.
Ueber diese Vorlage
Der Gesundheitsfragebogen ist ein zentrales Element der Risikoprufung bei Lebensversicherungen in der Schweiz. Gemaess dem Schweizer Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind Versicherer berechtigt, Antragsteller zu allen wesentlichen Tatsachen zu befragen, die die Risikobeurteilung beeinflussen koennten.
Was dieses Formular erfasst
- Identitaet und Kontaktdaten des Antragstellers
- Groesse und Gewicht (BMI-Berechnung)
- Tabak- und Substanzkonsum
- Bestehende medizinische Diagnosen und chronische Erkrankungen
- Aktuelle verschreibungspflichtige Medikamente
- Krankenhausaufenthalte und Operationen (letzte 10 Jahre)
- Psychische Krankengeschichte
- Familiaere Krankengeschichte (Erbkrankheiten)
- Berufs- und Freizeitrisikofaktoren
- Erklaerung des Antragstellers und Unterschrift
Anzeigepflicht gemaess VVG Art. 6
Gemaess VVG Art. 6 haben Antragsteller eine strenge Pflicht, alle ihnen bekannten wesentlichen Tatsachen zum Zeitpunkt der Antragstellung anzuzeigen. Vorsaetzliche oder fahrlaeassige Nichtanzeige berechtigt den Versicherer, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung zu kuendigen.
So verwenden Sie diese Vorlage
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Lebensversicherungs-Risikoprufung in der Schweiz: Ein vollstaendiger Leitfaden
Lebensversicherungen in der Schweiz werden durch das VVG (revidiert 2022) geregelt und von der FINMA beaufsichtigt. Die Gesundheits-Risikoprufung ist eine der sensibelsten Interaktionen im Finanzdienstleistungsbereich.
Welche Lebensversicherungsarten erfordern einen Gesundheitsfragebogen?
In der Schweiz erfordern Risikolebensversicherungen, kapitalbbildende Lebensversicherungen, Erwerbsunfaehigkeitsversicherungen, Schwerkrankenversicherungen und Zusatzspitalversicherungen in der Regel eine Gesundheits-Risikoprufung.
Was darf der Versicherer nach Schweizer Recht fragen?
Gemaess VVG Art. 4-6 duerfen Versicherer nur Fragen zu Tatsachen stellen, die objektiv wesentlich fuer die Risikobeurteilung sind. Ergebnisse genetischer Tests sind als Grundlage fuer Risikoprufungsentscheidungen nach dem GUMG grundsaetzlich verboten.
Wie werden Gesundheitsdaten nach nDSG geschuetzt?
Gesundheitsdaten gelten als besonders schuetzenswerte Personendaten nach nDSG (Art. 5 lit. c). Ihre Verarbeitung erfordert eine explizite Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage. Versicherer muessen eine klare Datenschutzerklaerung bereitstellen.
Was passiert, wenn nach Policenausstellung eine Erkrankung entdeckt wird?
Wenn der Versicherer innerhalb der gesetzlichen Frist einen wesentlichen nicht angezeigten Gesundheitszustand entdeckt, kann er den Vertrag gemaess VVG Art. 6 kuendigen. Bei gutglaeubiger Nichtanzeige kann der Versicherer die Praemie anpassen oder einen Ausschluss hinzufuegen.
Haeufige Ausschluesse bei Schweizer Lebensversicherungen
Haeufige Ausschluesse umfassen nicht angezeigte Vorerkrankungen, selbst zugefuegte Verletzungen, Krieg oder aktiven Militaerdienst und Extremsportarten.
Haeufig gestellte Fragen
Kann ich in der Schweiz aufgrund von Gesundheitsgruenden abgelehnt werden?
Ja. Im Gegensatz zur Grundversicherung (KVG) koennen Lebens- und Zusatzversicherungsanbieter Antraege aufgrund des Gesundheitsrisikos ablehnen. Sie muessen jedoch den VVG-Grundsatz der Verhaeltnismaessigkeit einhalten.
Muss ich die Gesundheitserklaerung nach Ausstellung der Police aktualisieren?
Im Allgemeinen ist der Versicherte nach Ausstellung einer Lebensversicherungspolice nicht verpflichtet, den Versicherer ueber spaetere Gesundheitsveraenderungen zu informieren.
Ist fuer Schweizer Lebensversicherungen eine aerztliche Untersuchung erforderlich?
Fuer kleinere Versicherungssummen (typischerweise bis CHF 500'000 Todesfallleistung) reicht in der Regel ein Gesundheitsfragebogen. Bei groesseren Summen kann der Versicherer eine aerztliche Untersuchung verlangen.