Lebensversicherung Gesundheitsfragebogen
Schweizer Lebensversicherungs-Gesundheitsfragebogen: Krankengeschichte, aktuelle Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Lebensstilfaktoren (Rauchen, BMI), familiäre Krankengeschichte. Konform mit Schweizer VVG und nDSG für sensible Gesundheitsdaten.
Über diese Vorlage
Der Gesundheitsfragebogen ist ein zentrales Element der Risikoprufung bei Lebensversicherungen in der Schweiz. Gemäss dem Schweizer Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind Versicherer berechtigt, Antragsteller zu allen wesentlichen Tatsachen zu befragen, die die Risikobeurteilung beeinflussen könnten.
Was dieses Formular erfasst
- Identität und Kontaktdaten des Antragstellers
- Grösse und Gewicht (BMI-Berechnung)
- Tabak- und Substanzkonsum
- Bestehende medizinische Diagnosen und chronische Erkrankungen
- Aktuelle verschreibungspflichtige Medikamente
- Krankenhausaufenthalte und Operationen (letzte 10 Jahre)
- Psychische Krankengeschichte
- Familiäre Krankengeschichte (Erbkrankheiten)
- Berufs- und Freizeitrisikofaktoren
- Erklärung des Antragstellers und Unterschrift
Anzeigepflicht gemäss VVG Art. 6
Gemäss VVG Art. 6 haben Antragsteller eine strenge Pflicht, alle ihnen bekannten wesentlichen Tatsachen zum Zeitpunkt der Antragstellung anzuzeigen. Vorsätzliche oder fahrlässige Nichtanzeige berechtigt den Versicherer, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung zu kündigen.
So verwenden Sie diese Vorlage
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Lebensversicherungs-Risikoprufung in der Schweiz: Ein vollständiger Leitfaden
Lebensversicherungen in der Schweiz werden durch das VVG (revidiert 2022) geregelt und von der FINMA beaufsichtigt. Die Gesundheits-Risikoprufung ist eine der sensibelsten Interaktionen im Finanzdienstleistungsbereich.
Welche Lebensversicherungsarten erfordern einen Gesundheitsfragebogen?
In der Schweiz erfordern Risikolebensversicherungen, kapitalbbildende Lebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, Schwerkrankenversicherungen und Zusatzspitalversicherungen in der Regel eine Gesundheits-Risikoprufung.
Was darf der Versicherer nach Schweizer Recht fragen?
Gemäss VVG Art. 4-6 dürfen Versicherer nur Fragen zu Tatsachen stellen, die objektiv wesentlich für die Risikobeurteilung sind. Ergebnisse genetischer Tests sind als Grundlage für Risikoprufungsentscheidungen nach dem GUMG grundsätzlich verboten.
Wie werden Gesundheitsdaten nach nDSG geschützt?
Gesundheitsdaten gelten als besonders schützenswerte Personendaten nach nDSG (Art. 5 lit. c). Ihre Verarbeitung erfordert eine explizite Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage. Versicherer müssen eine klare Datenschutzerklärung bereitstellen.
Was passiert, wenn nach Policenausstellung eine Erkrankung entdeckt wird?
Wenn der Versicherer innerhalb der gesetzlichen Frist einen wesentlichen nicht angezeigten Gesundheitszustand entdeckt, kann er den Vertrag gemäss VVG Art. 6 kündigen. Bei gutgläubiger Nichtanzeige kann der Versicherer die Prämie anpassen oder einen Ausschluss hinzufügen.
Häufige Ausschlüsse bei Schweizer Lebensversicherungen
Häufige Ausschlüsse umfassen nicht angezeigte Vorerkrankungen, selbst zugefügte Verletzungen, Krieg oder aktiven Militärdienst und Extremsportarten.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich in der Schweiz aufgrund von Gesundheitsgründen abgelehnt werden?
Ja. Im Gegensatz zur Grundversicherung (KVG) können Lebens- und Zusatzversicherungsanbieter Anträge aufgrund des Gesundheitsrisikos ablehnen. Sie müssen jedoch den VVG-Grundsatz der Verhältnismässigkeit einhalten.
Muss ich die Gesundheitserklärung nach Ausstellung der Police aktualisieren?
Im Allgemeinen ist der Versicherte nach Ausstellung einer Lebensversicherungspolice nicht verpflichtet, den Versicherer über spätere Gesundheitsveränderungen zu informieren.
Ist für Schweizer Lebensversicherungen eine ärztliche Untersuchung erforderlich?
Für kleinere Versicherungssummen (typischerweise bis CHF 500'000 Todesfallleistung) reicht in der Regel ein Gesundheitsfragebogen. Bei grösseren Summen kann der Versicherer eine ärztliche Untersuchung verlangen.