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Versicherung·Beurteilung

Lebensversicherung Gesundheitsfragebogen

Schweizer Lebensversicherungs-Gesundheitsfragebogen: Krankengeschichte, aktuelle Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Lebensstilfaktoren (Rauchen, BMI), familiäre Krankengeschichte. Konform mit Schweizer VVG und nDSG für sensible Gesundheitsdaten.

Ein Gesundheitsfragebogen zur Lebensversicherung ist eines der wenigen Formulare, bei denen eine unvollständige Antwort den Vertrag noch Jahre später hinfällig machen kann. Das Schweizer Recht begrenzt, was ein Versicherer fragen darf — und gibt ihm zugleich ein Mittel in die Hand, wenn eine erhebliche Tatsache verschwiegen wurde. Genauigkeit ist hier also ein Schutz für die Antragstellerin und kein Zugeständnis an die Versicherung.

Was der Versicherer fragen darf — und was geschieht, wenn etwas fehlt

Gemäss VVG Art. 4-6 dürfen Versicherer nur Fragen zu Tatsachen stellen, die objektiv wesentlich für die Risikobeurteilung sind. Ergebnisse genetischer Tests sind als Grundlage für Risikoprufungsentscheidungen nach dem GUMG grundsätzlich verboten.

Wenn der Versicherer innerhalb der gesetzlichen Frist einen wesentlichen nicht angezeigten Gesundheitszustand entdeckt, kann er den Vertrag gemäss VVG Art. 6 kündigen. Bei gutgläubiger Nichtanzeige kann der Versicherer die Prämie anpassen oder einen Ausschluss hinzufügen.

Was das Formular erfasst

  • Identität und Kontaktdaten des Antragstellers
  • Grösse und Gewicht (BMI-Berechnung)
  • Tabak- und Substanzkonsum
  • Bestehende medizinische Diagnosen und chronische Erkrankungen
  • Aktuelle verschreibungspflichtige Medikamente
  • Krankenhausaufenthalte und Operationen (letzte 10 Jahre)
  • Psychische Krankengeschichte
  • Familiäre Krankengeschichte (Erbkrankheiten)
  • Berufs- und Freizeitrisikofaktoren
  • Erklärung des Antragstellers und Unterschrift

Welche Policen einen Gesundheitsfragebogen verlangen

In der Schweiz erfordern Risikolebensversicherungen, kapitalbbildende Lebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, Schwerkrankenversicherungen und Zusatzspitalversicherungen in der Regel eine Gesundheits-Risikoprufung.

Gesundheitsdaten unter dem nDSG

Gesundheitsdaten gelten als besonders schützenswerte Personendaten nach nDSG (Art. 5 lit. c). Ihre Verarbeitung erfordert eine explizite Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage. Versicherer müssen eine klare Datenschutzerklärung bereitstellen.

Übliche Ausschlüsse

Häufige Ausschlüsse umfassen nicht angezeigte Vorerkrankungen, selbst zugefügte Verletzungen, Krieg oder aktiven Militärdienst und Extremsportarten.

Der rechtliche Rahmen

Lebensversicherungen in der Schweiz werden durch das VVG (revidiert 2022) geregelt und von der FINMA beaufsichtigt. Die Gesundheits-Risikoprufung ist eine der sensibelsten Interaktionen im Finanzdienstleistungsbereich.

Eine Erklärung einholen

1

Vorlage verwenden

Kopieren Sie sie in Ihr Dashboard — die Abschnitte zu Anamnese, Lebensführung und Erklärung sind bereits angelegt.

2

Für Ihre Produkte anpassen

Passen Sie den Fragenumfang je nach angebotenen Lebensversicherungsprodukten an.

3

In Ihren Antragsprozess integrieren

Betten Sie den Formularlink in Ihr Online-Antragsportal ein.

4

An die Risikoprufung weiterleiten

Übermitteln Sie ausgefüllte Einreichungen per Webhook oder Export an Ihr Underwriting-Team.

Fragen von Antragstellenden

Kann ich in der Schweiz aufgrund von Gesundheitsgründen abgelehnt werden?

Ja. Im Gegensatz zur Grundversicherung (KVG) können Lebens- und Zusatzversicherungsanbieter Anträge aufgrund des Gesundheitsrisikos ablehnen. Sie müssen jedoch den VVG-Grundsatz der Verhältnismässigkeit einhalten.

Muss ich die Gesundheitserklärung nach Ausstellung der Police aktualisieren?

Im Allgemeinen ist der Versicherte nach Ausstellung einer Lebensversicherungspolice nicht verpflichtet, den Versicherer über spätere Gesundheitsveränderungen zu informieren.

Ist für Schweizer Lebensversicherungen eine ärztliche Untersuchung erforderlich?

Für kleinere Versicherungssummen (typischerweise bis CHF 500'000 Todesfallleistung) reicht in der Regel ein Gesundheitsfragebogen. Bei grösseren Summen kann der Versicherer eine ärztliche Untersuchung verlangen.