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Unternehmen·Erklärung

Wirtschaftlich Berechtigter Erklaerung

Erfassen und dokumentieren Sie die Erklaerung ueber den wirtschaftlich Berechtigten fuer die Schweizer GwG-Konformitaet. Erfasst Kontrollpersonen, Beteiligungsquoten, Staatsangehoerigkeiten, PEP-Status und Unterschrift gemaess GwG Art. 4 und FATF-Empfehlung 24.

Ueber diese Vorlage

Die Erklaerung zum wirtschaftlich Berechtigten ermoeglicht Schweizer Finanzintermediaeren, Anwaltskanzleien, Notariaten und regulierten Unternehmen, die Identitaet des wirtschaftlich Berechtigten gemaess GwG Art. 4 und FATF-Empfehlung 24 zu erfassen und zu dokumentieren. Das Formular erfasst alle Kontrollpersonen, deren Beteiligungsquoten, Staatsangehoerigkeiten, Wohnsitz, PEP-Status und eine unterzeichnete Erklaerung.

  • Vollstaendige Identitaet und Kontaktdaten jedes wirtschaftlich Berechtigten
  • Eigentuems- oder Kontrollanteil pro Person
  • Staatsangehoerigkeit und Wohnsitzstaat jedes wirtschaftlich Berechtigten
  • Art der Kontrolle: direkte Beteiligung, indirekte Kontrolle oder oberste Fuehrungsperson
  • Status als politisch exponierte Person (PEP) und Beziehung
  • Erklaerung zur Mittelherkunft
  • Dokumenten-Upload fuer Ausweisdokumente
  • Unterzeichnete Erklaerung zur Richtigkeit und Vollstaendigkeit

Gesetzliche Pflicht — GwG Art. 4 und FATF-Empfehlung 24

Finanzintermediaere gemaess GwG (Banken, Effektenhaendler, Vermoegensverwaltende, Versicherungsvermittler, Anwaelte, Notare und Treuhnaender im Anwendungsbereich) sind gesetzlich verpflichtet, den wirtschaftlich Berechtigten vor oder bei Aufnahme einer Geschaeftsbeziehung zu identifizieren und zu verifizieren. Ververstoesse koennen strafrechtliche Folgen und den Entzug der Bewilligung nach sich ziehen.

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Vorlage oeffnen

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

Fuer Ihren Unternehmenstyp konfigurieren

Passen Sie die Eigentumsstrukturabschnitte an, je nachdem ob es sich um eine Kapitalgesellschaft, einen Trust, eine Stiftung oder eine Personengesellschaft handelt.

3

Compliance-Referenz hinzufuegen

Fuegen Sie die Richtlinienreferenznummer Ihres Instituts und den Namen des verantwortlichen Compliance-Beauftragten in den Formulareinstellungen ein.

4

Dokumenten-Upload einrichten

Stellen Sie sicher, dass das Upload-Feld beglaubigte Kopien von Pass oder Ausweis gemaess FINMA-Rundschreiben 2016/7 akzeptiert.

5

Zugriff beschraenken

Beschraenken Sie den Zugang zu Formularantworten auf Compliance- und Onboarding-Mitarbeitende.

6

Gemaess GwG archivieren

Speichern Sie ausgefuellte Erklaerungen mindestens 10 Jahre nach Ende der Geschaeftsbeziehung gemaess GwG Art. 7.

UBO-Identifikation in der Schweizer GwG-Konformitaet

Das Schweizer Geldwaescherei-Bekaempfungsrahmen gehoert zu den umfassendsten weltweit. Die zentrale Pflicht aller unterstellten Finanzintermediaere ist die Identifizierung und Verifizierung des wirtschaftlich Berechtigten — der natuerlichen Person(en), die die Kundeneinheit letztlich besitzt oder kontrolliert oder in deren Auftrag eine Transaktion durchgefuehrt wird.

Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter nach Schweizer GwG?

Gemaess GwG Art. 2a und Art. 4 ist der wirtschaftlich Berechtigte in der Regel die natuerliche Person, die direkt oder indirekt 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte einer juristischen Person haelt oder anderweitig Kontrolle ausubt. Bei Trusts und Stiftungen muessen Setzgeber, Treuhnaender, Protektor und Beguenstigte identifiziert werden.

PEP-Screening und verstaerkte Sorgfaltspflichten

Ein wirtschaftlich Berechtigter, der eine politisch exponierte Person (PEP) ist — aktueller oder ehemaliger hoher Regierungsbeamter, Richter, Militaerofficier oder eine ihnen nahe stehende Person — loest verstaerkte Sorgfaltspflichten aus. Schweizer Institute muessen die Mittelherkunft gruendlicher pruefen, die Genehmigung des Senior Managements einholen und die Beziehung haeufiger monitoren.

VSB 20 und FINMA-Erwartungen

Fuer Schweizer Banken liefert die VSB 20 der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) detaillierte operative Anleitungen zur Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten. Die VSB 20 ergaenzt das GwG und sieht standardisierte Formulare (A, K, S, T) vor. Digitale Aequivalente mit qualifizierter elektronischer Signatur werden zunehmend akzeptiert.

Haeufig gestellte Fragen

Wie lange sind UBO-Erklaerungen aufzubewahren?

GwG Art. 7 verpflichtet Finanzintermediaere, alle Unterlagen und Aufzeichnungen zur Sorgfaltspruefung einschliesslich UBO-Erklaerungen mindestens 10 Jahre nach Ende der Geschaeftsbeziehung aufzubewahren. Sie muessen MROS oder Strafverfolgungsbehoerden ohne Verzoegerung vorgelegt werden koennen.

Kann eine juristische Person wirtschaftlich Berechtigter sein?

Nein. Der wirtschaftlich Berechtigte ist immer eine natuerliche Person. Ist eine Holdinggesellschaft ein zwischengeschalteter Eigentuemer, muss der Finanzintermedaer durch diese hindurchschauen, um die kontrollierende natuerliche Person an der Spitze der Eigentuemerkette zu identifizieren.

Was geschieht, wenn der wirtschaftlich Berechtigte nicht identifiziert werden kann?

Kann der wirtschaftlich Berechtigte trotz angemessener Massnahmen nicht identifiziert werden, muss der Finanzintermedaer die unternommenen Schritte dokumentieren, risikobasierte Ueberwachung anwenden und gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung an die MROS erstatten oder die Geschaeftsbeziehung ablehnen.