Wirtschaftlich Berechtigter Erklärung
Erfassen und dokumentieren Sie die Erklärung über den wirtschaftlich Berechtigten für die Schweizer GwG-Konformität. Erfasst Kontrollpersonen, Beteiligungsquoten, Staatsangehörigkeiten, PEP-Status und Unterschrift gemäss GwG Art. 4 und FATF-Empfehlung 24.
Über diese Vorlage
Die Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten ermöglicht Schweizer Finanzintermediären, Anwaltskanzleien, Notariaten und regulierten Unternehmen, die Identität des wirtschaftlich Berechtigten gemäss GwG Art. 4 und FATF-Empfehlung 24 zu erfassen und zu dokumentieren. Das Formular erfasst alle Kontrollpersonen, deren Beteiligungsquoten, Staatsangehörigkeiten, Wohnsitz, PEP-Status und eine unterzeichnete Erklärung.
- Vollständige Identität und Kontaktdaten jedes wirtschaftlich Berechtigten
- Eigentüms- oder Kontrollanteil pro Person
- Staatsangehörigkeit und Wohnsitzstaat jedes wirtschaftlich Berechtigten
- Art der Kontrolle: direkte Beteiligung, indirekte Kontrolle oder oberste Führungsperson
- Status als politisch exponierte Person (PEP) und Beziehung
- Erklärung zur Mittelherkunft
- Dokumenten-Upload für Ausweisdokumente
- Unterzeichnete Erklärung zur Richtigkeit und Vollständigkeit
Gesetzliche Pflicht — GwG Art. 4 und FATF-Empfehlung 24
Finanzintermediäre gemäss GwG (Banken, Effektenhändler, Vermögensverwaltende, Versicherungsvermittler, Anwälte, Notare und Treuhnänder im Anwendungsbereich) sind gesetzlich verpflichtet, den wirtschaftlich Berechtigten vor oder bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren und zu verifizieren. Ververstösse können strafrechtliche Folgen und den Entzug der Bewilligung nach sich ziehen.
So verwenden Sie diese Vorlage
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Für Ihren Unternehmenstyp konfigurieren
Passen Sie die Eigentumsstrukturabschnitte an, je nachdem ob es sich um eine Kapitalgesellschaft, einen Trust, eine Stiftung oder eine Personengesellschaft handelt.
Compliance-Referenz hinzufügen
Fügen Sie die Richtlinienreferenznummer Ihres Instituts und den Namen des verantwortlichen Compliance-Beauftragten in den Formulareinstellungen ein.
Dokumenten-Upload einrichten
Stellen Sie sicher, dass das Upload-Feld beglaubigte Kopien von Pass oder Ausweis gemäss FINMA-Rundschreiben 2016/7 akzeptiert.
Zugriff beschränken
Beschränken Sie den Zugang zu Formularantworten auf Compliance- und Onboarding-Mitarbeitende.
Gemäss GwG archivieren
Speichern Sie ausgefüllte Erklärungen mindestens 10 Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung gemäss GwG Art. 7.
UBO-Identifikation in der Schweizer GwG-Konformität
Das Schweizer Geldwäscherei-Bekämpfungsrahmen gehört zu den umfassendsten weltweit. Die zentrale Pflicht aller unterstellten Finanzintermediäre ist die Identifizierung und Verifizierung des wirtschaftlich Berechtigten — der natürlichen Person(en), die die Kundeneinheit letztlich besitzt oder kontrolliert oder in deren Auftrag eine Transaktion durchgeführt wird.
Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter nach Schweizer GwG?
Gemäss GwG Art. 2a und Art. 4 ist der wirtschaftlich Berechtigte in der Regel die natürliche Person, die direkt oder indirekt 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte einer juristischen Person hält oder anderweitig Kontrolle ausübt. Bei Trusts und Stiftungen müssen Setzgeber, Treuhnänder, Protektor und Begünstigte identifiziert werden.
PEP-Screening und verstärkte Sorgfaltspflichten
Ein wirtschaftlich Berechtigter, der eine politisch exponierte Person (PEP) ist — aktueller oder ehemaliger hoher Regierungsbeamter, Richter, Militärofficier oder eine ihnen nahe stehende Person — löst verstärkte Sorgfaltspflichten aus. Schweizer Institute müssen die Mittelherkunft gründlicher prüfen, die Genehmigung des Senior Managements einholen und die Beziehung häufiger monitoren.
VSB 20 und FINMA-Erwartungen
Für Schweizer Banken liefert die VSB 20 der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) detaillierte operative Anleitungen zur Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten. Die VSB 20 ergänzt das GwG und sieht standardisierte Formulare (A, K, S, T) vor. Digitale Äquivalente mit qualifizierter elektronischer Signatur werden zunehmend akzeptiert.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange sind UBO-Erklärungen aufzubewahren?
GwG Art. 7 verpflichtet Finanzintermediäre, alle Unterlagen und Aufzeichnungen zur Sorgfaltsprüfung einschliesslich UBO-Erklärungen mindestens 10 Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung aufzubewahren. Sie müssen MROS oder Strafverfolgungsbehörden ohne Verzögerung vorgelegt werden können.
Kann eine juristische Person wirtschaftlich Berechtigter sein?
Nein. Der wirtschaftlich Berechtigte ist immer eine natürliche Person. Ist eine Holdinggesellschaft ein zwischengeschalteter Eigentümer, muss der Finanzintermedär durch diese hindurchschauen, um die kontrollierende natürliche Person an der Spitze der Eigentümerkette zu identifizieren.
Was geschieht, wenn der wirtschaftlich Berechtigte nicht identifiziert werden kann?
Kann der wirtschaftlich Berechtigte trotz angemessener Massnahmen nicht identifiziert werden, muss der Finanzintermedär die unternommenen Schritte dokumentieren, risikobasierte Überwachung anwenden und gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung an die MROS erstatten oder die Geschäftsbeziehung ablehnen.