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Therapie & psychische Gesundheit·Aufnahme

Kinder- und Jugendtherapie Aufnahme

Von Erziehungsberechtigten ausgefülltes Aufnahmeformular für Minderjährige in Schweizer Psychotherapiepraxen. Deckt Entwicklungsgeschichte, schulischen Kontext, Anliegen und elterliche Einwilligung nach ZGB Art. 296 und nDSG ab.

Über diese Vorlage

Das Kinder- und Jugendtherapie-Aufnahmeformular wird von einem Elternteil oder einer erziehungsberechtigten Person vor der ersten Therapiesitzung ausgefüllt. Es vermittelt der Therapeutin oder dem Therapeuten ein umfassendes Bild des Entwicklungshintergrunds, des Familienkontexts, der schulischen Situation und der Anliegen, die zur Therapieanmeldung geführt haben. Das Formular enthält eine elterliche Einwilligungsunterschrift gemäss ZGB Art. 296 und nDSG.

Was dieses Formular erfasst

  • Persönliche Angaben des Kindes und Geburtsdatum
  • Kontaktdaten der erziehungsberechtigten Person und Sorgerechtsregelung
  • Entwicklungsgeschichte (Schwangerschaft, Meilensteine, frühe Kindheit)
  • Schulname, Klasse und aktuelle Schulsituation
  • Beschreibung der Anliegen aus Sicht der Erziehungsberechtigten
  • Frühere psychologische oder psychiatrische Behandlungsgeschichte
  • Relevante medizinische Diagnosen und aktuelle Medikation
  • Familienzusammensetzung und bedeutende Lebensereignisse
  • Elterliche Einwilligung in die Therapie und Datenbearbeitung

Elterliche Sorge und Schweigepflicht

Gemäss ZGB Art. 296 müssen beide Elternteile mit gemeinsamer elterlicher Sorge in die psychologische Behandlung Minderjähriger einwilligen. Die therapeutische Schweigepflicht gilt nach Art. 321 StGB. Die Daten werden gemäss nDSG bearbeitet. Bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gelten die kantonalen Meldepflichten.

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Vorlage verwenden

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

Praxisangaben hinzufügen

Tragen Sie Ihren Praxisnamen, Kanton und allfällige kantonal spezifische Einwilligungstexte ein.

3

An Elternteil oder Erziehungsberechtigte senden

Teilen Sie den Formularlink vor dem Erstgespräch mit dem Elternteil oder der erziehungsberechtigten Person.

4

Elterliche Sorge prüfen

Bestätigen Sie vor der ersten Sitzung, dass die einwilligende Person die elterliche Sorge nach ZGB Art. 296 innehat.

Aufnahme in der Kinder- und Jugendtherapie in der Schweiz

Die Kinder- und Jugendpsychotherapie ist in der Schweiz ein spezialisiertes Fachgebiet mit eigenen Qualifikationsanforderungen und Rechtsrahmen. Praxen, die Minderjährige behandeln, sehen sich zusätzlichen Anforderungen in Bezug auf Einwilligung, Vertraulichkeit und Meldepflichten gegenüber.

Wer füllt das Aufnahmeformular für einen Minderjährigen aus?

In der Schweiz wird die elterliche Sorge durch ZGB Art. 296 ff. geregelt. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge müssen grundsätzlich beide Elternteile einer psychologischen Behandlung zustimmen. Viele Schweizer Therapeutinnen und Therapeuten verlangen die Unterschrift beider Elternteile oder ein Gerichtsdokument.

Welche Angaben sind bei der Aufnahme eines Minderjährigen am wichtigsten?

Bei Kindern und Jugendlichen ist die Entwicklungsgeschichte besonders aufschlussreich. Die Fachperson muss wissen, ob die Entwicklungsschritte zeitgerecht erreicht wurden und ob es Geburtskomplikationen, frühe Trennungen, Traumata oder eine bedeutsame medizinische Vorgeschichte gab. Der schulische Kontext liefert häufig entscheidende diagnostische Hinweise.

Datenschutz und Schweigepflicht bei Minderjährigen

Während die therapeutische Schweigepflicht nach Art. 321 StGB gilt, haben Eltern als gesetzliche Vertreter ein Informationsrecht über die Behandlung ihres Kindes. Viele Therapeutinnen und Therapeuten vereinbaren zu Beginn ein Transparenzabkommen.

Meldepflichten

Schweizer Therapeutinnen und Therapeuten, die mit Minderjährigen arbeiten, unterliegen kantonalen Meldepflichten bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Diese Pflichten haben Vorrang vor der Schweigepflicht.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Alter kann ein Kind ohne elterliche Einwilligung einer Therapie zustimmen?

Nach Schweizer Recht nimmt die Einwilligungsfähigkeit schrittweise zu. Es gibt kein festes gesetzliches Mindestalter. In der Praxis beziehen viele Therapeutinnen und Therapeuten urteilsfähige Jugendliche ab etwa 14 Jahren in den Einwilligungsprozess ein.

Kann ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen einwilligen?

Nur wenn das alleinige Sorgerecht vorliegt. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge sind beide Einwilligungen erforderlich. Fachleute sollten entsprechende Dokumente anfordern.