Vorsorgeauftrag Aufnahme
Strukturiertes Aufnahmeformular für die Errichtung eines Schweizer Vorsorgeauftrags. Deckt Identität, beauftragte Personen, Vermögensverwaltung, medizinische Entscheide und Wohnverhältnisse nach ZGB Art. 360-369 ab.
Über diese Vorlage
Das Vorsorgeauftrag-Aufnahmeformular ist für Schweizer Anwaltskanzleien, Notariate und Treuhandbüros konzipiert, die Mandantinnen und Mandanten bei der Vorsorge für den Verlust der Urteilsfähigkeit unterstützen. Der Vorsorgeauftrag wurde am 1. Januar 2013 mit ZGB Art. 360-369 eingeführt und ermöglicht jeder urteilsfähigen erwachsenen Person, eine Vertrauensperson zu beauftragen.
Was dieses Formular erfasst
- Identität und aktuelle Adresse der beauftragenden Person
- Name, Beziehung und Kontaktangaben der beauftragten Personen
- Umfang der Vollmacht: Vermögensverwaltung, Personensorge, medizinische Entscheide
- Spezifische Weisungen zur Vermögensverwaltung
- Weisungen zu medizinischen Behandlungsentscheiden und Palliativpflege
- Weisungen zu Wohnverhältnissen (Heim, Spitex)
- Ersatz- oder Co-Beauftragter
- Bestehende relevante Dokumente (Patientenverfügung, andere Vollmachten)
- Allgemeine Wünsche der beauftragenden Person
Schweizer Vorsorgeauftrag: gesetzliche Anforderungen
Ein gültiger Vorsorgeauftrag nach ZGB Art. 360 muss entweder vollständig eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet sein. Er tritt erst in Kraft, wenn die KESB die Urteilsunfähigkeit formell festgestellt hat. Alle Daten werden gemäss nDSG bearbeitet.
So verwenden Sie diese Vorlage
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An Ihren Kanton anpassen
KESB-Verfahren und kantonale Registrierungsanforderungen variieren. Fügen Sie relevante lokale Hinweise hinzu.
Vorab an die Mandantschaft senden
Teilen Sie den Formularlink, damit die Mandantschaft ihre Entscheidungen vor dem Beurkundungstermin durchdenken kann.
Mandat entwerfen und beurkunden
Nutzen Sie die Antworten, um einen Vorsorgeauftrag-Entwurf für die Unterzeichnung vorzubereiten.
Der Schweizer Vorsorgeauftrag: ein umfassender Leitfaden
Der Vorsorgeauftrag ist eines der wichtigsten Vorsorge-instrumente für Erwachsene in der Schweiz. Er stellt sicher, dass im Falle von Urteilsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Demenz eine Vertrauensperson die Angelegenheiten gemäss den dokumentierten Wünschen regelt.
Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?
Ohne Vorsorgeauftrag interveniert die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und ernennt einen Beistand. Die KESB entscheidet über Finanzen, Medizin und Wohnsituation. Diese Entscheidungen müssen nicht den persönlichen Wünschen entsprechen. Der Vorsorgeauftrag verhindert dies.
Umfang eines Vorsorgeauftrags
Der Umfang wird von der beauftragenden Person festgelegt. Er kann Personensorge, Vermögensverwaltung und rechtliche Vertretung umfassen. Jeder Bereich kann an dieselbe oder verschiedene Personen übertragen werden.
Die richtige beauftragte Person wählen
Die Wahl der beauftragten Person ist die wichtigste Entscheidung. Die Person muss vertrauenswürdig und fähig sein, Finanz- und Personensorge zu wahrzunehmen. Es empfiehlt sich, eine Ersatzperson zu bezeichnen.
Verhältnis zur Patientenverfügung
Der Vorsorgeauftrag wird oft zusammen mit einer Patientenverfügung errichtet. Während die Patientenverfügung medizinische Wünsche direkt festlegt, bestimmt der Vorsorgeauftrag, wer befugt ist, diese umzusetzen.
Häufig gestellte Fragen
Wann tritt ein Vorsorgeauftrag in Kraft?
Der Vorsorgeauftrag tritt nicht automatisch in Kraft. Er wird erst wirksam, wenn die KESB die Urteilsunfähigkeit formell festgestellt hat. Das Dokument sollte gut zugänglich hinterlegt sein.
Kann ein Vorsorgeauftrag widerrufen werden?
Ja. Solange die beauftragende Person urteilsfähig ist, kann sie den Vorsorgeauftrag jederzeit widerrufen oder ändern.