Vorsorgeauftrag Aufnahme
Strukturiertes Aufnahmeformular fuer die Errichtung eines Schweizer Vorsorgeauftrags. Deckt Identitaet, beauftragte Personen, Vermoegensverwaltung, medizinische Entscheide und Wohnverhaeltnisse nach ZGB Art. 360-369 ab.
Ueber diese Vorlage
Das Vorsorgeauftrag-Aufnahmeformular ist fuer Schweizer Anwaltskanzleien, Notariate und Treuhandbueros konzipiert, die Mandantinnen und Mandanten bei der Vorsorge fuer den Verlust der Urteilsfaehigkeit unterstuetzen. Der Vorsorgeauftrag wurde am 1. Januar 2013 mit ZGB Art. 360-369 eingefuehrt und ermoeglicht jeder urteilsfaehigen erwachsenen Person, eine Vertrauensperson zu beauftragen.
Was dieses Formular erfasst
- Identitaet und aktuelle Adresse der beauftragenden Person
- Name, Beziehung und Kontaktangaben der beauftragten Personen
- Umfang der Vollmacht: Vermoegensverwaltung, Personensorge, medizinische Entscheide
- Spezifische Weisungen zur Vermoegensverwaltung
- Weisungen zu medizinischen Behandlungsentscheiden und Palliativpflege
- Weisungen zu Wohnverhaeltnissen (Heim, Spitex)
- Ersatz- oder Co-Beauftragter
- Bestehende relevante Dokumente (Patientenverfuegung, andere Vollmachten)
- Allgemeine Wuensche der beauftragenden Person
Schweizer Vorsorgeauftrag: gesetzliche Anforderungen
Ein gueltiger Vorsorgeauftrag nach ZGB Art. 360 muss entweder vollstaendig eigenhaendig geschrieben, datiert und unterschrieben oder oeffentlich beurkundet sein. Er tritt erst in Kraft, wenn die KESB die Urteilsunfaehigkeit formell festgestellt hat. Alle Daten werden gemaess nDSG bearbeitet.
So verwenden Sie diese Vorlage
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An Ihren Kanton anpassen
KESB-Verfahren und kantonale Registrierungsanforderungen variieren. Fuegen Sie relevante lokale Hinweise hinzu.
Vorab an die Mandantschaft senden
Teilen Sie den Formularlink, damit die Mandantschaft ihre Entscheidungen vor dem Beurkundungstermin durchdenken kann.
Mandat entwerfen und beurkunden
Nutzen Sie die Antworten, um einen Vorsorgeauftrag-Entwurf fuer die Unterzeichnung vorzubereiten.
Der Schweizer Vorsorgeauftrag: ein umfassender Leitfaden
Der Vorsorgeauftrag ist eines der wichtigsten Vorsorge-instrumente fuer Erwachsene in der Schweiz. Er stellt sicher, dass im Falle von Urteilsunfaehigkeit durch Krankheit, Unfall oder Demenz eine Vertrauensperson die Angelegenheiten gemaess den dokumentierten Wuenschen regelt.
Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?
Ohne Vorsorgeauftrag interveniert die Kindes- und Erwachsenenschutzbehoerde (KESB) und ernennt einen Beistand. Die KESB entscheidet ueber Finanzen, Medizin und Wohnsituation. Diese Entscheidungen muessen nicht den persoenlichen Wuenschen entsprechen. Der Vorsorgeauftrag verhindert dies.
Umfang eines Vorsorgeauftrags
Der Umfang wird von der beauftragenden Person festgelegt. Er kann Personensorge, Vermoegensverwaltung und rechtliche Vertretung umfassen. Jeder Bereich kann an dieselbe oder verschiedene Personen uebertragen werden.
Die richtige beauftragte Person waehlen
Die Wahl der beauftragten Person ist die wichtigste Entscheidung. Die Person muss vertrauenswuerdig und faehig sein, Finanz- und Personensorge zu wahrzunehmen. Es empfiehlt sich, eine Ersatzperson zu bezeichnen.
Verhaeltnis zur Patientenverfuegung
Der Vorsorgeauftrag wird oft zusammen mit einer Patientenverfuegung errichtet. Waehrend die Patientenverfuegung medizinische Wuensche direkt festlegt, bestimmt der Vorsorgeauftrag, wer befugt ist, diese umzusetzen.
Haeufig gestellte Fragen
Wann tritt ein Vorsorgeauftrag in Kraft?
Der Vorsorgeauftrag tritt nicht automatisch in Kraft. Er wird erst wirksam, wenn die KESB die Urteilsunfaehigkeit formell festgestellt hat. Das Dokument sollte gut zugaenglich hinterlegt sein.
Kann ein Vorsorgeauftrag widerrufen werden?
Ja. Solange die beauftragende Person urteilsfaehig ist, kann sie den Vorsorgeauftrag jederzeit widerrufen oder aendern.