Familienrecht Scheidung Aufnahme
Umfassendes Aufnahmeformular fuer Schweizer Scheidungsverfahren. Deckt Ehestand, Kinder, Finanzen, Vermoegen und gewuenschtes Ergebnis ab. Geschuetzt durch das Anwaltsgeheimnis nach Art. 13 BGFA und ZGB.
Ueber diese Vorlage
Das Familienrecht-Scheidungs-Aufnahmeformular ist fuer Schweizer Anwaltskanzleien und Einzelanwaelte konzipiert, die Scheidungs- und Trennungsverfahren bearbeiten. Es erfasst die wesentlichen Hintergrundinformationen, die ein Familienrechtanwalt benoetigt, um die Situation einer Mandantin oder eines Mandanten zu beurteilen und sich auf die erste Beratung vorzubereiten.
Was dieses Formular erfasst
- Kontaktdaten der Mandantschaft und Kanton des Wohnsitzes
- Aktueller Ehe- oder Partnerschaftsstatus und Heiratsdatum
- Angaben zu Kindern: Alter, aktuelle Wohnsituation, Schulbesuch
- Elterliche Sorge und Betreuungswuensche
- Ueberblick ueber eheliches Vermoegen und Gueterstand
- Monatliches Einkommen und finanzielle Verpflichtungen
- Bestehende Trennungsvereinbarungen oder Gerichtsurteile
- Gewuenschtes Ergebnis und Prioritaetsthemen
- Bestaetigung des Anwaltsgeheimnisses
Anwaltsgeheimnis
Alle Informationen, die Ihrer Anwaeltin oder Ihrem Anwalt im Zusammenhang mit diesem Mandat mitgeteilt werden, sind durch das Berufsgeheimnis nach Art. 13 BGFA und Art. 321 StGB geschuetzt. Die Daten werden zudem gemaess dem revidierten nDSG bearbeitet.
So verwenden Sie diese Vorlage
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An Ihren Kanton anpassen
Das Scheidungsverfahren weist in der Schweiz kantonale Besonderheiten auf. Ergaenzen Sie kantonal spezifische Felder.
Vor der ersten Beratung an die Mandantschaft senden
Teilen Sie den Formularlink mit der Mandantschaft, damit sie ihn vor dem Erstgespraech ausfuellen kann.
Pruefen und vorbereiten
Nutzen Sie das ausgefuellte Formular, um die wichtigsten Rechtsfragen zu identifizieren und die erste Beratung strukturiert vorzubereiten.
Scheidungsrecht in der Schweiz: was Mandantinnen und Mandanten wissen muessen
Das Schweizer Scheidungsrecht ist hauptsaechlich im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt, insbesondere im Familienrecht (Art. 90-456 ZGB). Die Verfahrensregeln sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgehalten.
Scheidungsgruende in der Schweiz
Die Schweiz kennt ein verschuldensunabhaengiges Scheidungsrecht. Nach Art. 114 ZGB kann jeder Ehegatte nach zwei Jahren Trennung einseitig die Scheidung einreichen. Nach Art. 111 ZGB koennen beide Ehegatten jederzeit gemeinsam die Scheidung beantragen, wenn sie sich ueber alle Nebenfolgen geeinigt haben.
Hauptthemen im Schweizer Scheidungsverfahren
Die wesentlichen Fragen sind: elterliche Sorge (seit 2014 grundsaetzlich gemeinsam), Obhut und Besuchsrecht, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, gueterrechtliche Auseinandersetzung und Vorsorgeausgleich nach Art. 122-124e ZGB.
Eheliche Gueterstaende in der Schweiz
Der gesetzliche Gueterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung: Das waehrend der Ehe erarbeitete Vermoegen wird bei der Scheidung haelftig geteilt. Paare koennen per Ehevertrag andere Gueterstaende vereinbaren.
Internationale Aspekte und Zustaendigkeit
Das IPRG und bilaterade Abkommen regeln die Zustaendigkeit bei Scheidungen mit Auslandsbezug. Bei auslaaendischer Staatsangehoerigkeit oder Vermoegen im Ausland muss die Zustaendigkeit und das anwendbare Recht geprueft werden.
Haeufig gestellte Fragen
Wie lange dauert eine Scheidung in der Schweiz?
Eine einvernehmliche Scheidung nach Art. 111 ZGB kann je nach Kanton und Gerichtsauslastung in drei bis sechs Monaten abgeschlossen werden. Eine streitige Scheidung kann ein bis drei Jahre oder laenger dauern.
Kann ich mich in der Schweiz scheiden lassen, wenn ich Auslaenderin oder Auslaender bin?
Ja, wenn Sie in der Schweiz domiziliert sind oder die Schweizer Staatsangehoerigkeit besitzen. Schweizer Gerichte sind grundsaetzlich zustaendig, wenn ein Ehegatte seit mindestens einem Jahr in der Schweiz wohnt oder beide Ehegatten Schweizer Buerger sind.