Familienrecht Scheidung Aufnahme
Umfassendes Aufnahmeformular für Schweizer Scheidungsverfahren. Deckt Ehestand, Kinder, Finanzen, Vermögen und gewünschtes Ergebnis ab. Geschützt durch das Anwaltsgeheimnis nach Art. 13 BGFA und ZGB.
Eine Aufnahme im Scheidungsrecht ist das eine Formular, das die Mandantschaft meist am wenigsten gut ausfüllen kann. Menschen kommen mitten in einer Krise, ohne Unterlagen, unsicher, was relevant ist, und mit Widerwillen, es aufzuschreiben. Die folgende Struktur soll diese Last verringern: Sie fragt nach dem, was die Erstberatung tatsächlich braucht, und lässt den Rest für später.
Was die Erstberatung tatsächlich braucht
- Kontaktdaten der Mandantschaft und Kanton des Wohnsitzes
- Aktueller Ehe- oder Partnerschaftsstatus und Heiratsdatum
- Angaben zu Kindern: Alter, aktuelle Wohnsituation, Schulbesuch
- Elterliche Sorge und Betreuungswünsche
- Überblick über eheliches Vermögen und Güterstand
- Monatliches Einkommen und finanzielle Verpflichtungen
- Bestehende Trennungsvereinbarungen oder Gerichtsurteile
- Gewünschtes Ergebnis und Prioritätsthemen
- Bestätigung des Anwaltsgeheimnisses
Anwaltsgeheimnis
Alle Informationen, die Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt im Zusammenhang mit diesem Mandat mitgeteilt werden, sind durch das Berufsgeheimnis nach Art. 13 BGFA und Art. 321 StGB geschützt. Die Daten werden zudem gemäss dem revidierten nDSG bearbeitet.
Scheidung ohne Schuldfrage in der Schweiz
Die Schweiz kennt ein verschuldensunabhängiges Scheidungsrecht. Nach Art. 114 ZGB kann jeder Ehegatte nach zwei Jahren Trennung einseitig die Scheidung einreichen. Nach Art. 111 ZGB können beide Ehegatten jederzeit gemeinsam die Scheidung beantragen, wenn sie sich über alle Nebenfolgen geeinigt haben.
Das Schweizer Scheidungsrecht ist hauptsächlich im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt, insbesondere im Familienrecht (Art. 90-456 ZGB). Die Verfahrensregeln sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgehalten.
Die Punkte, die geregelt werden müssen
Die wesentlichen Fragen sind: elterliche Sorge (seit 2014 grundsätzlich gemeinsam), Obhut und Besuchsrecht, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, güterrechtliche Auseinandersetzung und Vorsorgeausgleich nach Art. 122-124e ZGB.
Güterstände
Der gesetzliche Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung: Das während der Ehe erarbeitete Vermögen wird bei der Scheidung hälftig geteilt. Paare können per Ehevertrag andere Güterstände vereinbaren.
Internationale Fälle und Zuständigkeit
Das IPRG und bilaterade Abkommen regeln die Zuständigkeit bei Scheidungen mit Auslandsbezug. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder Vermögen im Ausland muss die Zuständigkeit und das anwendbare Recht geprüft werden.
Das Formular versenden
Vorlage verwenden
Kopieren Sie sie in Ihr Dashboard — die Abschnitte zu Kindern, Vermögen und Zuständigkeit sind bereits angelegt.
An Ihren Kanton anpassen
Das Scheidungsverfahren weist in der Schweiz kantonale Besonderheiten auf. Ergänzen Sie kantonal spezifische Felder.
Vor der ersten Beratung an die Mandantschaft senden
Teilen Sie den Formularlink mit der Mandantschaft, damit sie ihn vor dem Erstgespräch ausfüllen kann.
Prüfen und vorbereiten
Nutzen Sie das ausgefüllte Formular, um die wichtigsten Rechtsfragen zu identifizieren und die erste Beratung strukturiert vorzubereiten.
Fragen von Mandantinnen und Mandanten
Wie lange dauert eine Scheidung in der Schweiz?
Eine einvernehmliche Scheidung nach Art. 111 ZGB kann je nach Kanton und Gerichtsauslastung in drei bis sechs Monaten abgeschlossen werden. Eine streitige Scheidung kann ein bis drei Jahre oder länger dauern.
Kann ich mich in der Schweiz scheiden lassen, wenn ich Ausländerin oder Ausländer bin?
Ja, wenn Sie in der Schweiz domiziliert sind oder die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen. Schweizer Gerichte sind grundsätzlich zuständig, wenn ein Ehegatte seit mindestens einem Jahr in der Schweiz wohnt oder beide Ehegatten Schweizer Bürger sind.