Einwanderung und Umzug Aufnahme
Umfassendes Aufnahmeformular fuer Schweizer Einwanderungs- und Relocation-Kanzleien. Deckt aktuelle Aufenthaltsbewilligung, Staatsangehoerigkeit, Familiensituation, Erwerbsgeschichte und Wohnkanton ab. Abgestimmt auf AIG, VZAE und nDSG.
Ueber diese Vorlage
Das Einwanderungs- und Relocation-Aufnahmeformular ist fuer Schweizer Anwaltskanzleien und Immigrationsspezialisten konzipiert, die auslaendische Staatsangehoerige bei Aufenthaltsbewilligungen, Visaantraegen, Familiennachzug, Einbuergerung und Relocation beraten. Es ist auf das AIG und die VZAE abgestimmt.
Was dieses Formular erfasst
- Persoenliche Angaben, Staatsangehoerigkeit und Geburtsdatum
- Aktuelles Wohnsitzland und Einwanderungsstatus
- Aktueller Schweizer Bewilligungstyp und Ablaufdatum (falls vorhanden)
- Beschaeftigungssituation und Arbeitgeberangaben
- Familiensituation: Ehegatte/in, eingetragene Partnerschaft, Kinder
- Bereits in der Schweiz lebende Familienangehoerige
- Zweck und Zeitplan des geplanten Umzugs
- Bisherige Einwanderungsgeschichte und allfaellige Ablehnungen
- Spezifische Rechtsfrage oder gewuenschtes Ergebnis
Datenschutz in Einwanderungsangelegenheiten
Einwanderungsantraege erfordern die Offenlegung sensibler Personendaten. Alle ueber dieses Formular uebermittelten Informationen sind durch das Anwaltsgeheimnis nach Art. 13 BGFA geschuetzt und werden gemaess nDSG bearbeitet. Daten werden ohne ausdrueckliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
So verwenden Sie diese Vorlage
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An Ihre Praxisgebiete anpassen
Ergaenzen oder entfernen Sie Felder je nach Schwerpunkt: Mitarbeiterentsendung, Familiennachzug, Einbuergerung oder Asyl.
Vor der Beratung an die Mandantschaft senden
Teilen Sie den Formularlink, damit die Mandantschaft Dokumente und Passangaben vor dem Erstgespraech zusammenstellen kann.
Rechtliche Einschaetzung vorbereiten
Nutzen Sie die Antworten, um die zutreffende Bewilligungskategorie zu identifizieren und Komplikationen fruehzeitig zu erkennen.
Schweizer Einwanderungsrecht: ein praktischer Ueberblick
Das Schweizer Einwanderungsrecht ist durch das AIG und die bilateralen Abkommen ueber die Personenfreizuegigkeit mit der EU und der EFTA gepraeagt. Es unterscheidet zwischen EU-/EFTA-Staatsangehoerigen und Drittstaatsangehoerigen.
Das zweigeteilte System: EU/EFTA und Drittstaatler
EU-/EFTA-Staatsangehoerige profitieren vom Freizuegigkeitsabkommen und koennen grundsaetzlich ohne Arbeitsbewilligung in der Schweiz taetig sein. Drittstaatler muessen strengere AIG-Kriterien erfuellen einschliesslich Inlaendervorrang und Kontingente.
Schweizer Aufenthaltsbewilligungen
Die wichtigsten Bewilligungen sind: Ausweis L (Kurzaufenthalt bis 1 Jahr), Ausweis B (Aufenthalt, erneuerbar), Ausweis C (Niederlassungsbewilligung nach 5 oder 10 Jahren), Ausweis G (Grenzgaenger/in) und Ausweis Ci (Aufenthalt mit Erwerbstaetigkeit).
Familiennachzug
Der Familiennachzug ist in Art. 42-52 AIG geregelt. Schweizer Buerger haben ein weitgehendes Recht, auslaendische Ehegatten und minderjaehrige Kinder nachzuziehen. Bewilligungsinhaber unterliegen strengeren Voraussetzungen.
Einbuergerung in der Schweiz
Die ordentliche Einbuergerung setzt mindestens zehn Aufenthaltsjahre in der Schweiz voraus, wobei Jahre zwischen 8 und 18 doppelt zaehlen, sowie Integrationskriterien und Sprachkenntnisse. Die vereinfachte Einbuergerung gilt fuer auslaendische Ehegatten von Schweizer Staatsangehoerigen.
Haeufig gestellte Fragen
Kann ich mit einem Touristenvisum in der Schweiz arbeiten?
Nein. Ein Touristenvisum berechtigt nicht zur Erwerbstaetigkeit in der Schweiz. Arbeit ohne gueltiger Arbeitsbewilligung ist eine Straftat und kann zur Ausweisung fuehren.
Wie lange dauert die Ausstellung eines Ausweises B?
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Kanton und Situation. Fuer EU/EFTA-Staatsangehoerige ist die Registrierung oft innert weniger Tage abgeschlossen. Fuer Drittstaatler dauert es je nach Kontingentslage und Kanton in der Regel sechs bis zwoelf Wochen oder laenger.