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Politik·Registrierung

Wahlkampf-Freiwillige Anmeldung

Rekrutieren und organisieren Sie Wahlkampf-Freiwillige mit diesem professionellen, nDSG-konformen Anmeldeformular. Erfassen Sie Fähigkeiten, Verfügbarkeit, Erfahrungen und Einwilligungen.

Über diese Vorlage

Das Wahlkampf-Freiwillige-Anmeldeformular hilft Schweizer politischen Kampagnen, Freiwillige effizient zu rekrutieren, zu prüfen und zu koordinieren. Es erfasst persönliche Kontaktdaten, bevorzugte Aktivitäten, Verfügbarkeiten, Canvassing-Erfahrung, Social-Media-Kenntnisse und die nach dem nDSG erforderliche Datenschutzeinwilligung.

  • Vollständiger Name, Adresse und Kontaktdaten
  • Kanton und Wahlkreis
  • Fähigkeiten und bevorzugte Kampagnenaktivitäten
  • Wöchentliche Verfügbarkeit und bevorzugte Zeitfenster
  • Frühere Canvassing-Erfahrung
  • Social-Media-Plattformen und Reichweite
  • Motivation und persönliche Aussage
  • Datenschutzeinwilligung und elektronische Unterschrift

Datenschutz nach nDSG

Gemäss nDSG gelten politische Meinungen als besonders schützenswerte Personendaten. Sie müssen eine ausdrückliche, informierte Einwilligung einholen, bevor Sie diese verarbeiten, und Freiwillige über Verwendung, Speicherung und Löschung ihrer Daten informieren.

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Vorlage öffnen

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

Kampagnendetails hinzufügen

Aktualisieren Sie Formulartitel, Parteilogo und Kampagnennamen im Builder.

3

Wahlkreise und Aktivitäten anpassen

Bearbeiten Sie die Auswahllisten, um Kantone, Gemeinden und Aufgaben Ihrer Kampagne abzubilden.

4

Datenschutzeinwilligung aktivieren

Verknüpfen Sie Ihre Datenschutzrichtlinie und prüfen Sie den nDSG-Hinweistext mit Ihrem Rechtsberater.

5

Veröffentlichen und teilen

Verbreiten Sie den Link über Ihre Website, soziale Medien oder QR-Code bei Kampagnenveranstaltungen.

6

Antworten exportieren

Laden Sie die Freiwilligenliste als CSV herunter oder verbinden Sie sie per Webhook mit Ihrem CRM.

Freiwilligenmanagement in Schweizer Wahlkämpfen

Schweizer politische Kampagnen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sind auf ein gut organisiertes Netzwerk von Freiwilligen angewiesen. Von den Nationalratswahlen alle vier Jahre bis zu kantonalen Wahlen und kommunalen Abstimmungen verlassen sich Parteien aller politischen Richtungen auf Engagierte, die Strassen abklappern, Flugblätter verteilen, Informationsstände besetzen und Wählerinnen und Wähler am Abstimmungstag mobilisieren.

Was macht ein gutes Freiwilligen-Onboarding aus?

Effektives Onboarding geht über das Sammeln von Namen und Telefonnummern hinaus. Kampagnen, die nach spezifischen Fähigkeiten fragen — Grafikdesign, Übersetzung, Social-Media-Management, juristische Expertise — können Personen dort einsetzen, wo sie den grössten Mehrwert bieten. Die Erfassung der Verfügbarkeit nach Wochentag und Zeitfenster ermöglicht realistische Einsatzpläne.

Datenschutz für politische Parteien nach dem nDSG

Das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG), das am 1. September 2023 in Kraft trat, stärkt die Pflichten von Organisationen, die Personendaten verarbeiten, erheblich. Politische Meinungen gelten nach Art. 5 Bst. c nDSG als besonders schützenswerte Personendaten. Die Verarbeitung erfordert eine ausdrückliche Rechtsgrundlage oder eine frei erteilte, spezifische, informierte und unmissverständliche Einwilligung. Kampagnenverantwortliche müssen eine Datenschutzerklärung bereitstellen und ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten führen.

Social Media und digitales Campaigning

Moderne Schweizer Kampagnen setzen zunehmend auf digitale Ansprache. Freiwillige mit persönlichen Social-Media-Konten und engagierter Follower-Basis sind für organische Reichweite unschätzbar. Die Erfassung von Plattformen und ungefährer Zielgruppengrösse beim Onboarding erlaubt dem Digitalteam, Micro-Influencer zu identifizieren und Inhaltspläne zu koordinieren.

Häufig gestellte Fragen

Brauchen Schweizer Parteien einen Datenschutzbeauftragten?

Das nDSG schreibt nicht für alle Organisationen einen Datenschutzbeauftragten vor. Parteien, die grosse Mengen besonders schützenswerter Personendaten verarbeiten, sollten jedoch eine Datenschutz-Anlaufstelle benennen und für risikoreiche Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.

Können Freiwillige ihre Einwilligung widerrufen?

Ja. Nach Art. 32 nDSG haben betroffene Personen das Recht, jederzeit die Löschung ihrer Personendaten zu verlangen. Kampagnen müssen solche Anfragen in der Regel innerhalb von 30 Tagen erfüllen und Daten aus allen Systemen löschen.

Wie lange dürfen Kampagnendaten aufbewahrt werden?

Aufbewahrungsfristen müssen dem Zweck angemessen sein. Kontaktdaten von Freiwilligen sollten nach Ende der Kampagne gelöscht oder anonymisiert werden, sofern kein legitimer Bedarf mehr besteht. Aufbewahrungsfristen sind im Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten zu dokumentieren.