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HR & Whistleblowing·Meldung

Whistleblower-Meldung

Ein verschlüsselter interner Meldekanal für Mitarbeitende, um Fehlverhalten, Betrug, Belästigung oder Ethikverstöße am Arbeitsplatz zu melden — anonym oder identifiziert, mit strukturierten Feldern für Vorfalldetails.

Über diese Vorlage

Diese Vorlage bietet Organisationen einen strukturierten, verschlüsselten internen Meldekanal — manchmal auch als Whistleblowing-Hotline bezeichnet — der es Mitarbeitenden, Auftragnehmerinnen und Dritten ermöglicht, Fehlverhalten, Betrug, Bestechung, Belästigung, Sicherheitsverstöße oder andere ethische Bedenken zu melden.

Was es erfasst

  • Identität des Meldenden (optional — anonyme Meldung möglich)
  • Kategorie des Anliegens (Betrug, Belästigung, Sicherheit usw.)
  • Beschreibung des Vorfalls — Wer, Was, Wann, Wo
  • Namen der beteiligten Personen oder Zeugen
  • Ob das Anliegen bereits früher gemeldet wurde und an wen
  • Verfügbare Belege oder Dokumente

Kein Vergeltungsverbot

Das Schweizer Arbeitsrecht (Art. 321a OR) und internationale Standards verpflichten Organisationen, Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen. Über diesen Kanal eingereichte Meldungen sind Ende-zu-Ende verschlüsselt und nur für designierte Compliance-Mitarbeitende zugänglich.

So verwenden Sie sie

1

Vorlage verwenden

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

Nur Compliance-Personal Zugriff gewähren

Konfigurieren Sie den Zugriff so, dass nur designierte Compliance-Beauftrage oder Prüfungsausschussmitglieder Meldungen entschlüsseln und einsehen können.

3

Den Kanal an Mitarbeitende kommunizieren

Teilen Sie den Formularlink im Mitarbeiterhandbuch, Intranet und Einarbeitungsmaterialien.


Warum Organisationen einen verschlüsselten internen Meldekanal brauchen

Fehlverhalten am Arbeitsplatz, das nicht gemeldet wird, verursacht erheblichen Schaden — finanzielle Verluste durch Betrug, anhaltenden Schaden durch Belästigung, Reputationsschäden durch Verstöße. Der Hauptgrund, warum Mitarbeitende Bedenken nicht melden, ist die Angst vor Vergeltung. Ein verschlüsselter, optional anonymer Meldekanal beseitigt diese Barriere.

In der Schweiz stärken das revidierte Obligationenrecht und das neue Datenschutzgesetz (nDSG) die Bedeutung ordnungsgemäßer interner Eskalation. Die EU-Whistleblower-Schutzrichtlinie (2019/1937) hat die Erwartungen an konforme interne Meldesysteme global erhöht.

Was die EU-Whistleblower-Richtlinie verlangt

  • Einen dedizierten, vertraulichen Meldekanal
  • Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen
  • Rückmeldung an den Meldenden innerhalb von 3 Monaten
  • Verbot von Vergeltungsmaßnahmen
  • Möglichkeit zur anonymen Meldung (Best Practice)

Kategorien von Anliegen, die dieses Formular unterstützt

  • Finanzbetrug, Unterschlagung, Buchführungsunregelmäßigkeiten
  • Bestechung und Korruption
  • Belästigung und Diskriminierung
  • Arbeitsschutz- und Sicherheitsverstöße
  • Datenschutzverstöße
  • Nicht deklarierte Interessenkonflikte
  • Umweltverstöße
  • Regulatorische Verstöße

Anonyme vs. identifizierte Meldung

Anonyme MeldungIdentifizierte Meldung
Schutz des MeldendenMaximal — Identität wird nie erfasstIdentität nur für Compliance-Team bekannt
Nachverfolgung möglichNur per Referenznummer des FormularsDirekter Kontakt möglich
Beweislicher WertKann trotzdem Untersuchung auslösenUnterstützt detailliertere Untersuchung
RechtsschutzGeschützt nach nDSG / EMRKZusätzlicher Arbeitsrechtsschutz gilt

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

  • Eine gemeinsam genutzte E-Mail-Adresse verwenden — Meldungen sind für Admins sichtbar, die möglicherweise Gegenstand der Meldung sind.
  • Die Meldung nicht bestätigen — Meldende, die nichts hören, gehen davon aus, dass nichts passiert ist.
  • Anonymität nicht schützen — ein Formular, das IP-Adressen protokolliert, ist nicht wirklich anonym.
  • Kein dokumentierter Untersuchungsprozess.

Häufig gestellte Fragen

Können Meldungen anonym eingereicht werden?

Ja. Name und Kontaktdaten des Meldenden sind optional. Anonyme Meldungen werden dennoch bearbeitet und können bei ausreichenden Details eine vollständige Untersuchung auslösen.

Wer kann die Meldungen sehen?

Meldungen sind Ende-zu-Ende verschlüsselt. Nur designierte Compliance-Beauftragte oder Prüfungsausschussmitglieder mit dem Entschlüsselungsschlüssel können sie lesen.

Was passiert nach der Einreichung einer Meldung?

Das Compliance-Team der Organisation prüft die Meldung, bestätigt den Eingang (wenn Kontaktdaten angegeben wurden), bewertet die Dringlichkeit und leitet die Untersuchung ein.

Lesen Sie unsere Übersicht zu Whistleblowing-Systemen für Schweizer Unternehmen und unseren Leitfaden zur EU-Whistleblower-Richtlinie-Konformität.