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HR & Whistleblowing·Meldung

Belästigungs- & Beschwerdebericht

Reichen Sie einen Bericht über Belästigung oder Beschwerden am Arbeitsplatz ein — optional anonym. Deckt Mobbing, Diskriminierung und Fehlverhalten nach Art. 328 OR ab.

Über diese Vorlage

Der Belästigungs- und Beschwerdebericht ermöglicht Mitarbeitenden, Fehlverhalten am Arbeitsplatz vertraulich zu melden. Anonyme Eingabe wird unterstützt.

  • Art und Beschreibung des Vorfalls
  • Datum, Ort und Häufigkeit
  • Beteiligte Personen und Zeugen
  • Auswirkungen auf die meldende Person
  • Gewünschte Lösung
  • Hochladen von Beweismitteln
  • Optionale Identitätsangabe

Schutz vor Vergeltung

Das Schweizer Recht (Art. 328 OR) verpflichtet Arbeitgeber, Mitarbeitende vor Belästigung und Vergeltungsmaßnahmen zu schützen. Die Einreichung dieser Meldung ist eine geschützte Handlung.

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Formular öffnen

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um sie im Dashboard zu aktivieren.

2

Anonymität wählen

Sie können ohne Namensangabe einreichen. Anonyme Meldungen werden vollständig unterstützt.

3

Vorfall beschreiben

Geben Sie so viele Details wie möglich an.

4

Beweise anhängen

Laden Sie Screenshots, E-Mails oder Dokumente hoch, falls vorhanden.

Rechtlicher Rahmen in der Schweiz

Art. 328 OR verpflichtet Arbeitgeber, alle Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden vor Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung zu ergreifen. Das Gleichstellungsgesetz (GlG) befasst sich speziell mit geschlechtsbezogener Belästigung.

Was ist Belästigung am Arbeitsplatz?

Belästigung umfasst wiederholtes feindseliges Verhalten, unerwünschtes sexuelles Verhalten, Diskriminierung aufgrund geschützter Merkmale (Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Religion) und psychischen Druck.

FAQ: Kann ich anonym melden?

Ja. Sie können die Identitätsfelder leer lassen. Anonyme Meldungen werden gleich ernst genommen. Kontaktdaten ermöglichen eine Rückmeldung, sind aber nie erforderlich.

FAQ: Was passiert nach der Einreichung?

Die zuständige HR-Fachperson oder der Ombudsmann prüft den Bericht innerhalb der vereinbarten Frist (in der Regel 5 Werktage). Alle Berichte werden verschlüsselt gespeichert.