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HR & Whistleblowing·Meldung

Arbeitsunfall-Meldung

Melden Sie einen Arbeitsunfall für die UVG/SUVA-Meldepflicht: Verletzungsdetails, Unfallhergang, Erste Hilfe, Zeugen und Unterschriften. Konform mit Art. 45 UVG.

Eine Unfallmeldung ist kein internes Dokument. Sie eröffnet ein Versicherungsdossier, über das jemand anders entscheidet — die SUVA oder ein privater UVG-Versicherer — und die daran hängende Frist läuft ab dem Unfall, nicht ab dem Moment, in dem die Personalabteilung dazu kommt.

Wann die Meldung raus muss

Schwere Unfälle müssen sofort telefonisch bei der SUVA gemeldet werden. Unfälle mit 3 oder mehr Tagen Abwesenheit müssen innerhalb von 3 Tagen gemeldet werden.

Was das Formular festhält

  • Angaben zum verletzten Mitarbeitenden
  • Datum, Uhrzeit und genauer Unfallort
  • Beschreibung des Unfallhergangs
  • Art und Lage der Verletzungen
  • Getroffene Erste-Hilfe-Massnahmen
  • Medizinische Behandlung
  • Zeugen
  • Unterschriften von Vorgesetztem und Arbeitgeber

Berufs- oder Nichtberufsunfall — die Unterscheidung, die über die Deckung entscheidet

Das UVG unterscheidet zwischen Berufsunfällen (während der Arbeit) und Nichtberufsunfällen (ausserhalb der Arbeit, versichert für Arbeitnehmende mit 8+ Stunden/Woche). Dieses Formular deckt Berufsunfälle ab.

Wie die UVG-Deckung funktioniert

Das UVG schreibt eine obligatorische Unfallversicherung für alle Arbeitnehmenden vor. Arbeitgeber ziehen die Arbeitnehmerprämien vom Lohn ab und tragen den Arbeitgeberanteil. Die SUVA versichert die meisten Arbeitnehmenden.

Die Arbeitsunfall-Meldung stellt die Einhaltung der Meldepflichten nach Schweizer UVG sicher. Arbeitgeber müssen Unfälle mit mindestens 3-tägiger Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Tagen der SUVA oder ihrem Versicherer melden.

Eine Meldung erstatten

1

Vorlage aktivieren

Kopieren Sie sie in Ihr Dashboard — Felder zu Unfallhergang, Verletzung und Zeugen sind bereits angelegt.

2

Sofort nach Vorfall ausfüllen

Füllen Sie das Formular so schnell wie möglich aus.

3

Unterschriften einholen

Lassen Sie das Formular vom verletzten Mitarbeitenden und dem Vorgesetzten unterschreiben.

4

An Versicherer weiterleiten

Reichen Sie die Meldung bei der SUVA oder Ihrem Unfallversicherer ein.

Auftragnehmer und die Grenzen der Pflicht

Selbständigerwerbende sind grundsätzlich für ihre eigene Unfallversicherung verantwortlich. Falls jedoch ein Auftragnehmer in Ihren Betrieb integriert ist, können Schweizer Gerichte ihn als faktischen Arbeitnehmer einstufen.