Nur in der Schweiz verfügbar

Schweizerform ist derzeit ausschliesslich für Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz verfügbar. Die Kontoerstellung aus Ihrer Region ist eingeschränkt.
Zurück zu den Vorlagen
Non-Profit·Aufnahme

Opferhilfe Aufnahmeformular

Ein sensibles, verschlüsseltes Aufnahmeformular für Schweizer Opferhilfeorganisationen — Vorfallart, aktuelle Sicherheitssituation, unmittelbarer Bedarf (Wohnen, Rechts-, Medizin-, Psychologischer Beistand), Verweisungsquelle, bevorzugte Kontaktmethode und Einwilligung zur Falldokumentation. OHG- und nDSG-konform.

Nach dem OHG kann eine Person eine Erstberatung erhalten, ohne ihren Namen zu nennen. Diese eine Bestimmung bestimmt den Aufbau einer Opferhilfe-Aufnahme: Jedes identifizierende Feld bleibt optional, bis die Person anders entscheidet — und das Formular muss auch dann funktionieren, wenn sie es nie tut.

Anonymität ist der vom Gesetz vorausgesetzte Normalfall

Nach dem OHG können Erstkontakt und Grundberatung anonym erfolgen. Dieses Formular erhebt nur einen bevorzugten Namen und eine Kontaktmethode, die ein Pseudonym oder ein Messaging-App-Handle sein können. Vollständiger Rechtsname und Adresse können später benötigt werden, wenn die Person einen Antrag auf OHG-Finanzhilfe stellt, jedoch nicht bei der Aufnahme.

Jede Frage in diesem Formular wurde auf die beim Erstkontakt tatsächlich benötigten Informationen abgestimmt — unnotigerweise werden keine Daten erhoben. Der Einwilligungsblock ist OHG-konform und erklärt der hilfesuchenden Person klar, wie ihre Informationen verwendet werden, wer sie sehen wird und wie lange sie aufbewahrt werden.

Traumasensible Aufnahme

  • Sicherheit zürst: Fragen Sie vor dem Vorfall, ob die Person derzeit sicher ist. Eine Person in unmittelbarer Gefahr braucht Sicherheitsplanung, kein Papierwerk
  • Wahl und Kontrolle: Geben Sie der Person die Kontrolle über das, was sie wann teilt. Nichts ist obligatorisch ausser dem für die Sicherheitsbeurteilung unbedingt Erforderlichen
  • Keine Retraumatisierung: Fragen Sie nicht nach Details des Vorfalls über das für die Triage Notwendige hinaus
  • Einfache Sprache: Vermeiden Sie klinische oder juristische Terminologie
  • Kulturelle Sensibilität: Fragen Sie nach Sprachpräferenz und kulturellen oder religiösen Überlegungen
  • Anonymität beim Erstkontakt: Ermöglichen Sie Personen den Erstkontakt ohne vollständigen Rechtsnamen

Was das Formular erfasst

  • Vorname und bevorzugter Kontaktname (nicht notwendigerweise der Rechtsname)
  • Art des Vorfalls — Gewalt, sexueller Ubergriff, Stalking, Hassverbrechen, Menschenhandel oder anderes
  • Aktuelle Sicherheitssituation — unmittelbare Risikobeurteilung
  • Unmittelbarer Bedarf — Notunterkunft, Rechtsberatung, medizinische Versorgung, psychologische Unterstützung, finanzielle Hilfe
  • Verweisungsquelle — Polizei, Krankenhaus, Schule, Selbstverweisung, andere Organisation
  • Bevorzugte Kontaktmethode und gunstigste Kontaktzeit
  • Sprachpräferenz für die Beratung
  • Einwilligung zur Falldokumentation gemas Schweizer OHG
  • Unterschrift oder mündliche Bestätigung

Was das Opferhilfegesetz verlangt

Das Schweizer OHG garantiert Opfern von Straftaten das Recht auf Schutz, Information, Beratung, finanzielle Unterstützung und andere Hilfe, unabhängig davon, ob der Tater identifiziert oder verurteilt wurde. Anerkannte Opferhilfestellen müssen kostenlose, vertrauliche Beratung anbieten und aktiv sicherstellen, dass Opfer bei der Inanspruchnahme von Hilfe keiner sekundaren Viktimisierung ausgesetzt werden.

Ein strukturierter Aufnahmeprozess unterstützt die OHG-Konformität auf verschiedene Weisen: Er stellt sicher, dass die Person beim Erstkontakt über ihre Rechte nach dem OHG informiert wird; er erstellt eine dokumentierte Aufzeichnung der Bedarfsbeurteilung; und er bietet eine Grundlage für den Fallplan und jeglichen Antrag auf finanzielle Hilfe.

Einen Erstkontakt aufnehmen

1

Vorlage verwenden

Kopieren Sie sie in Ihr Dashboard — die identifizierenden Felder sind bereits so angelegt, dass sie leer bleiben können.

2

Verschlüsselung aktivieren

Bevor Sie das Formular aktivieren, stellen Sie sicher, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Ihren Kontoeinstellungen aktiviert ist. Opferdaten dürfen niemals im Klartext gespeichert werden.

3

Zugang einschranken

Weisen Sie das Formular nur dem spezifischen Berater oder dem Aufnahmeteam zu. Gewähren Sie breiterem Personal keinen Zugang zu den Antworten.

4

Einfühlsam beim Erstkontakt verwenden

Wenn Sie das Formular persönlich mit einer Person ausfüllen, erklären Sie jeden Abschnitt vor dem Fragen. Falls Sie den Link aus der Ferne senden, fügen Sie eine kurze, warmherzige Begleitnachricht hinzu.

Fragen von Beratungsstellen

Unterliegen Opferhilfe-Aufnahmedaten strengeren Regeln als gewöhnliche personenbezogene Daten?

Ja. Daten über kriminelle Viktimisierung, Gesundheit, psychischen Zustand und Familiensituation sind besondere Personendaten nach Art. 5 nDSG. Sie erfordern ein erhöhtes Schutzniveau: strikte Zugangskontrolle, Verschlüsselung und eine klare Aufbewahrungs- und Löschungsrichtlinie. Das OHG auferlegt Beratern zudem berufliche Schweigepflichten, die über das allgemeine Datenschutzrecht hinausgehen.

Kann ein Opfer auf seine Falldaten zugreifen?

Ja. Nach dem nDSG hat jede Person das Recht, Auskunft über ihre personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 25 nDSG). Opferhilfestellen müssen in der Lage sein, auf solche Anfragen zu reagieren. Das Falldossier sollte dokumentieren, welche Daten vorhanden sind, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange sie aufbewahrt werden.