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Journalismus·Meldung

Vertrauliche Dokument-Einreichung

Ein Ende-zu-Ende verschluesseltes Formular fuer die vertrauliche Einreichung von Dokumenten fuer Journalisten. Journalistenprivileg und Quellenschutz gemaess Schweizer Art. 17 BV. Dokumente werden im Browser verschluesselt, bevor sie hochgeladen werden.

Ueber diese Vorlage

Diese Vorlage bietet Journalisten und Redaktionen einen sicheren Kanal fuer den Empfang vertraulicher Dokumenteneinreichungen von Quellen. Dokumente koennen Vertraege, interne Kommunikation, Finanzunterlagen, regulatorische Einreichungen oder andere Materialien umfassen, die eine Quelle fuer oeffentlich relevant haelt. Alle eingereichten Dateien werden vor dem Upload im Browser der Quelle Ende-zu-Ende verschluesselt.

Was es erfasst

  • Beschreibung der Dokumente und ihrer Bedeutung
  • Wie die Quelle die Dokumente erhalten hat
  • Kontext zur betroffenen Organisation oder Angelegenheit
  • Ob die Quelle glaubt, dass rechtliche Risiken mit den Dokumenten verbunden sind
  • Optionaler Verifizierungskontakt fuer den Journalisten
  • Die Dokumentdateien selbst (vor dem Upload verschluesselt)

Journalistenprivileg und Quellenschutz — Art. 17 BV

Vertrauliche Dokumenteneinreichungen sind durch das Journalistenprivileg gemaess Schweizer Art. 17 BV und das Redaktionsgeheimnis geschuetzt. Hier eingereichte Dokumente sind Ende-zu-Ende verschluesselt: Die Redaktion haelt den einzigen Entschluesselungsschluessel. Quellen sollten sich bewusst sein, dass Dokumentenmetadaten in der Datei selbst existieren koennen und bei Bedarf bereinigt werden sollten.

So verwenden Sie es

1

Vorlage verwenden

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

Zugang auf einen Journalisten beschraenken

Stellen Sie sicher, dass nur der designierte Journalist den Entschluesselungsschluessel haelt.

3

Formular-Link veroeffentlichen

Teilen Sie den Link im Impressum Ihrer Publikation oder ueber verschluesselte Kommunikation an potenzielle Quellen.

4

Quellen ueber Metadaten-Hygiene informieren

Fuegen Sie einen Hinweis in Ihre Formularbeschreibung ein, der Quellen raet, Dokumentenmetadaten vor der Einreichung zu ueberpruefen.


Verantwortungsvoller Umgang mit geleakten Dokumenten

Der Empfang von geleakten Dokumenten schafft erhebliche redaktionelle und rechtliche Verantwortlichkeiten. Vor der Veroeffentlichung muss ein Journalist pruefen: ob die Dokumente authentisch sind, ob sie von der Quelle rechtmaessig erlangt wurden, welches oeffentliche Interesse die Veroeffentlichung rechtfertigt, ob in den Dokumenten genannte Personen die Moeglichkeit zur Stellungnahme hatten, und ob rechtliche Risiken fuer die Publikation bestehen.

Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen einem Journalisten, der Dokumente von einer Quelle erhaelt, und einem Journalisten, der aktiv den Diebstahl von Dokumenten anstiftet. Ersteres ist durch Pressefreiheit gemaess Art. 17 BV geschuetzt; Letzteres kann zu strafrechtlicher Haftung fuehren.

Dokumentenmetadaten: das verborgene Risiko

Jedes mit Standardbueroschoft erstellte Dokument enthaelt Metadaten: den Benutzernamen des Erstellers, den Computernamen, den Revisionsverlauf, das letzte Speicherdatum und manchmal druckerspezifische steganografische Wasserzeichen. Quellen, die anonym bleiben muessen, sollten dedizierte Tools verwenden, um Metadaten vor der Einreichung zu entfernen.

Rechtsrahmen fuer den Dokumentenempfang durch Journalisten in der Schweiz

Das Schweizer Bundesgericht hat bestaetigt, dass die Pressefreiheit gemaess Art. 17 BV das Recht umfasst, Informationen von vertraulichen Quellen zu erhalten. Art. 172 StPO gibt Journalisten ein gesetzliches Recht, ueber Quellen keine Aussagen zu machen. Dieses Recht erstreckt sich auf die Dokumente selbst.

Haeufig gestellte Fragen

Welche Arten von Dokumenten koennen eingereicht werden?

Alle Dokumente, die eine Quelle fuer oeffentlich relevant haelt. Dazu gehoeren haeufig interne Unternehmenskommunikation, regulatorische Einreichungen, Finanzunterlagen, Vertraege und Whistleblower-Beweise. Der Journalist wird die redaktionelle und rechtliche Position vor jeder Nutzung des Materials beurteilen.

Was passiert mit Dokumenten, wenn der Journalist nicht veroeffentlicht?

Eingereichte Dokumente werden verschluesselt gespeichert und sind nur fuer den designierten Journalisten zugaenglich. Ihre Aufbewahrungs- und Loeschrichtlinie sollte festlegen, was mit nicht verwendeten Dokumenten passiert — einschliesslich wann und wie sie sicher geloescht werden.

Kann der Plattformbetreiber meine eingereichten Dokumente sehen?

Nein. Alle Dateiuploads ueber Schweizerform werden im Browser der Quelle mit dem oeffentlichen Schluessel des Journalisten verschluesselt, bevor sie das Geraet verlassen. Die Schweizerform-Plattform empfaengt nur Chiffretext — sie kann den Dateiinhalt nicht entschluesseln oder lesen.