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Journalismus·Meldung

Vertrauliche Dokument-Einreichung

Ein Ende-zu-Ende verschlüsseltes Formular für die vertrauliche Einreichung von Dokumenten für Journalisten. Journalistenprivileg und Quellenschutz gemäss Schweizer Art. 17 BV. Dokumente werden im Browser verschlüsselt, bevor sie hochgeladen werden.

Das Riskanteste an einem zugespielten Dokument ist meist nicht sein Inhalt, sondern die mitreisenden Metadaten — Autorenfeld, Änderungsverlauf, der Drucker, der es erzeugt hat. Sie können eine Quelle identifizieren, die jede andere Vorsichtsmassnahme getroffen hat. Ein Einreichungskanal, der das nicht adressiert, schützt die falsche Hälfte des Problems.

Metadaten sind das verborgene Risiko

Jedes mit Standardbüroschoft erstellte Dokument enthält Metadaten: den Benutzernamen des Erstellers, den Computernamen, den Revisionsverlauf, das letzte Speicherdatum und manchmal druckerspezifische steganografische Wasserzeichen. Quellen, die anonym bleiben müssen, sollten dedizierte Tools verwenden, um Metadaten vor der Einreichung zu entfernen.

Was das Formular erfasst

  • Beschreibung der Dokumente und ihrer Bedeutung
  • Wie die Quelle die Dokumente erhalten hat
  • Kontext zur betroffenen Organisation oder Angelegenheit
  • Ob die Quelle glaubt, dass rechtliche Risiken mit den Dokumenten verbunden sind
  • Optionaler Verifizierungskontakt für den Journalisten
  • Die Dokumentdateien selbst (vor dem Upload verschlüsselt)

Verantwortungsvoller Umgang mit zugespielten Dokumenten

Der Empfang von geleakten Dokumenten schafft erhebliche redaktionelle und rechtliche Verantwortlichkeiten. Vor der Veröffentlichung muss ein Journalist prüfen: ob die Dokumente authentisch sind, ob sie von der Quelle rechtmässig erlangt wurden, welches öffentliche Interesse die Veröffentlichung rechtfertigt, ob in den Dokumenten genannte Personen die Möglichkeit zur Stellungnahme hatten, und ob rechtliche Risiken für die Publikation bestehen.

Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen einem Journalisten, der Dokumente von einer Quelle erhält, und einem Journalisten, der aktiv den Diebstahl von Dokumenten anstiftet. Ersteres ist durch Pressefreiheit gemäss Art. 17 BV geschützt; Letzteres kann zu strafrechtlicher Haftung führen.

Pressefreiheit und der rechtliche Rahmen in der Schweiz

Das Schweizer Bundesgericht hat bestätigt, dass die Pressefreiheit gemäss Art. 17 BV das Recht umfasst, Informationen von vertraulichen Quellen zu erhalten. Art. 172 StPO gibt Journalisten ein gesetzliches Recht, über Quellen keine Aussagen zu machen. Dieses Recht erstreckt sich auf die Dokumente selbst.

Einen Kanal eröffnen

1

Vorlage verwenden

Kopieren Sie sie in Ihr Dashboard — der Dokumenten-Upload und die optionalen Kontaktfelder sind bereits angelegt.

2

Zugang auf einen Journalisten beschränken

Stellen Sie sicher, dass nur der designierte Journalist den Entschlüsselungsschlüssel hält.

3

Formular-Link veröffentlichen

Teilen Sie den Link im Impressum Ihrer Publikation oder über verschlüsselte Kommunikation an potenzielle Quellen.

4

Quellen über Metadaten-Hygiene informieren

Fügen Sie einen Hinweis in Ihre Formularbeschreibung ein, der Quellen rät, Dokumentenmetadaten vor der Einreichung zu überprüfen.

Fragen von Quellen

Welche Arten von Dokumenten können eingereicht werden?

Alle Dokumente, die eine Quelle für öffentlich relevant hält. Dazu gehören häufig interne Unternehmenskommunikation, regulatorische Einreichungen, Finanzunterlagen, Verträge und Whistleblower-Beweise. Der Journalist wird die redaktionelle und rechtliche Position vor jeder Nutzung des Materials beurteilen.

Was passiert mit Dokumenten, wenn der Journalist nicht veröffentlicht?

Eingereichte Dokumente werden verschlüsselt gespeichert und sind nur für den designierten Journalisten zugänglich. Ihre Aufbewahrungs- und Löschrichtlinie sollte festlegen, was mit nicht verwendeten Dokumenten passiert — einschliesslich wann und wie sie sicher gelöscht werden.

Kann der Plattformbetreiber meine eingereichten Dokumente sehen?

Nein. Alle Dateiuploads über Schweizerform werden im Browser der Quelle mit dem öffentlichen Schlüssel des Journalisten verschlüsselt, bevor sie das Gerät verlassen. Die Schweizerform-Plattform empfängt nur Chiffretext — sie kann den Dateiinhalt nicht entschlüsseln oder lesen.