Vertrauliche Dokument-Einreichung
Ein Ende-zu-Ende verschlüsseltes Formular für die vertrauliche Einreichung von Dokumenten für Journalisten. Journalistenprivileg und Quellenschutz gemäss Schweizer Art. 17 BV. Dokumente werden im Browser verschlüsselt, bevor sie hochgeladen werden.
Über diese Vorlage
Diese Vorlage bietet Journalisten und Redaktionen einen sicheren Kanal für den Empfang vertraulicher Dokumenteneinreichungen von Quellen. Dokumente können Verträge, interne Kommunikation, Finanzunterlagen, regulatorische Einreichungen oder andere Materialien umfassen, die eine Quelle für öffentlich relevant hält. Alle eingereichten Dateien werden vor dem Upload im Browser der Quelle Ende-zu-Ende verschlüsselt.
Was es erfasst
- Beschreibung der Dokumente und ihrer Bedeutung
- Wie die Quelle die Dokumente erhalten hat
- Kontext zur betroffenen Organisation oder Angelegenheit
- Ob die Quelle glaubt, dass rechtliche Risiken mit den Dokumenten verbunden sind
- Optionaler Verifizierungskontakt für den Journalisten
- Die Dokumentdateien selbst (vor dem Upload verschlüsselt)
Journalistenprivileg und Quellenschutz — Art. 17 BV
Vertrauliche Dokumenteneinreichungen sind durch das Journalistenprivileg gemäss Schweizer Art. 17 BV und das Redaktionsgeheimnis geschützt. Hier eingereichte Dokumente sind Ende-zu-Ende verschlüsselt: Die Redaktion hält den einzigen Entschlüsselungsschlüssel. Quellen sollten sich bewusst sein, dass Dokumentenmetadaten in der Datei selbst existieren können und bei Bedarf bereinigt werden sollten.
So verwenden Sie es
Vorlage verwenden
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Zugang auf einen Journalisten beschränken
Stellen Sie sicher, dass nur der designierte Journalist den Entschlüsselungsschlüssel hält.
Formular-Link veröffentlichen
Teilen Sie den Link im Impressum Ihrer Publikation oder über verschlüsselte Kommunikation an potenzielle Quellen.
Quellen über Metadaten-Hygiene informieren
Fügen Sie einen Hinweis in Ihre Formularbeschreibung ein, der Quellen rät, Dokumentenmetadaten vor der Einreichung zu überprüfen.
Verantwortungsvoller Umgang mit geleakten Dokumenten
Der Empfang von geleakten Dokumenten schafft erhebliche redaktionelle und rechtliche Verantwortlichkeiten. Vor der Veröffentlichung muss ein Journalist prüfen: ob die Dokumente authentisch sind, ob sie von der Quelle rechtmässig erlangt wurden, welches öffentliche Interesse die Veröffentlichung rechtfertigt, ob in den Dokumenten genannte Personen die Möglichkeit zur Stellungnahme hatten, und ob rechtliche Risiken für die Publikation bestehen.
Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen einem Journalisten, der Dokumente von einer Quelle erhält, und einem Journalisten, der aktiv den Diebstahl von Dokumenten anstiftet. Ersteres ist durch Pressefreiheit gemäss Art. 17 BV geschützt; Letzteres kann zu strafrechtlicher Haftung führen.
Dokumentenmetadaten: das verborgene Risiko
Jedes mit Standardbüroschoft erstellte Dokument enthält Metadaten: den Benutzernamen des Erstellers, den Computernamen, den Revisionsverlauf, das letzte Speicherdatum und manchmal druckerspezifische steganografische Wasserzeichen. Quellen, die anonym bleiben müssen, sollten dedizierte Tools verwenden, um Metadaten vor der Einreichung zu entfernen.
Rechtsrahmen für den Dokumentenempfang durch Journalisten in der Schweiz
Das Schweizer Bundesgericht hat bestätigt, dass die Pressefreiheit gemäss Art. 17 BV das Recht umfasst, Informationen von vertraulichen Quellen zu erhalten. Art. 172 StPO gibt Journalisten ein gesetzliches Recht, über Quellen keine Aussagen zu machen. Dieses Recht erstreckt sich auf die Dokumente selbst.
Häufig gestellte Fragen
Welche Arten von Dokumenten können eingereicht werden?
Alle Dokumente, die eine Quelle für öffentlich relevant hält. Dazu gehören häufig interne Unternehmenskommunikation, regulatorische Einreichungen, Finanzunterlagen, Verträge und Whistleblower-Beweise. Der Journalist wird die redaktionelle und rechtliche Position vor jeder Nutzung des Materials beurteilen.
Was passiert mit Dokumenten, wenn der Journalist nicht veröffentlicht?
Eingereichte Dokumente werden verschlüsselt gespeichert und sind nur für den designierten Journalisten zugänglich. Ihre Aufbewahrungs- und Löschrichtlinie sollte festlegen, was mit nicht verwendeten Dokumenten passiert — einschliesslich wann und wie sie sicher gelöscht werden.
Kann der Plattformbetreiber meine eingereichten Dokumente sehen?
Nein. Alle Dateiuploads über Schweizerform werden im Browser der Quelle mit dem öffentlichen Schlüssel des Journalisten verschlüsselt, bevor sie das Gerät verlassen. Die Schweizerform-Plattform empfängt nur Chiffretext — sie kann den Dateiinhalt nicht entschlüsseln oder lesen.