Sicherer journalistischer Hinweiskanal
Ein verschlüsseltes anonymes Hinweiseinreichungsformular für Journalisten und Redaktionen. Quellenschutz gemäss Schweizer Pressefreiheit Art. 17 BV und Redaktionsgeheimnis. Zero-Knowledge — keine Identität erforderlich.
Über diese Vorlage
Diese Vorlage bietet Nachrichtenorganisationen, investigativen Journalismuseinheiten und einzelnen Journalisten einen sicheren, verschlüsselten anonymen Hinweiskanal. Sie ermöglicht es Quellen, Informationen über Korruption, Sicherheitsprobleme, Umweltverstösse und andere Angelegenheiten von öffentlichem Interesse einzureichen, ohne ihre Identität preiszugeben. Alle Einsendungen sind Ende-zu-Ende verschlüsselt — die Redaktion hält den einzigen Entschlüsselungsschlüssel.
Was es erfasst
- Kategorie des Hinweises für die redaktionelle Weiterleitung
- Beschreibung des mutmasslichen Fehlverhaltens oder Problems
- Hintergrundkontext und Wissensquelle
- Geografischer oder organisatorischer Kontext
- Dringlichkeits- und öffentliches Interesse-Bewertung
- Optionale Identitätsfelder (vollständig freiwillig)
- Optionaler Dateiupload für Begleitmaterial
Quellenschutz nach Schweizer Recht
Der journalistische Quellenschutz in der Schweiz wird durch Art. 17 der Bundesverfassung und das Redaktionsgeheimnis garantiert. Journalisten können nicht gezwungen werden, vertraulich mitgeteilte Quellen preiszugeben. Dieses Formular ist Zero-Knowledge: Anonyme Einsendungen hinterlassen keine Identitätsdaten. Wenn eine Quelle Kontaktdaten angibt, werden diese verschlüsselt und sind nur dem designierten Journalisten zugänglich.
So verwenden Sie es
Vorlage verwenden
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Dedizierten Journalisten zuweisen
Konfigurieren Sie den Zugang so, dass nur der designierte investigative Journalist oder Redakteur Hinweiseinsendungen entschlüsseln kann.
Redaktionskontext hinzufügen
Aktualisieren Sie die Formularbeschreibung mit dem Namen Ihrer Redaktion, dem redaktionellen Fokus und der Möglichkeit, die Authentizität des Formulars zu verifizieren.
Veröffentlichen und bewerben
Teilen Sie den Formular-Link im Impressum, in sozialen Medien und in der Berichterstattung über sensible Themen.
Warum Quellenschutz im Schweizer Journalismus wichtig ist
Quellen, die Journalisten vertrauliche Informationen übermitteln — über Unternehmensfehlverhalten, Regierungskorruption, Arbeitsschutzverstösse — riskieren persönliche und berufliche Konsequenzen. Vergeltungsmassnahmen, Entlassung, zivilrechtliche Haftung und in manchen Fällen strafrechtliche Verfolgung sind mögliche Folgen. Der Schutz journalistischer Quellen ist daher nicht nur eine berufliche Höflichkeit, sondern eine Voraussetzung für den freien Informationsfluss in einer demokratischen Gesellschaft.
Das Schweizer Verfassungsrecht anerkennt dies ausdrücklich. Art. 17 der Bundesverfassung garantiert Pressefreiheit und beinhaltet einen impliziten Schutz journalistischer Quellen. Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) gibt Journalisten das Recht, Zeugenaussagen über Quellen zu verweigern. Diese Schutzbestimmungen sind nur sinnvoll, wenn die technische Infrastruktur genuinen Schutz bietet.
Was einen Hinweiskanal für Quellen vertrauenswürdig macht
Eine Quelle, die überlegt, ob sie einen Hinweis einsenden soll, stellt sich andere Fragen als die Redaktion, die ihn erhält. Die Quelle will wissen: Kann meine Einsendung zu mir zurückverfolgt werden? Kennt die Redaktion meine IP-Adresse? Was geschieht mit den Daten nach dem Absenden? Ein glaubwürdiger Hinweiskanal muss alle drei Fragen überzeugend beantworten:
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung — Inhalte werden im Browser der Quelle verschlüsselt
- Keine Metadaten-Aufzeichnung — IP-Adressen sollten nicht protokolliert werden
- Standardmässig anonym — keine Identität für die Einsendung erforderlich
- Explizite Angabe, welche Daten wie lange aufbewahrt werden
- Verifizierungsmechanismus — Quellen sollten die Authentizität des Formulars prüfen können
Redaktioneller Umgang mit anonymen Hinweisen
Ein anonymer Hinweis ist der Beginn eines Rechercheprozesses, nicht sein Ende. Verantwortungsvoller investigativer Journalismus erfordert eine unabhängige Bestätigung von Behauptungen anonymer Quellen vor der Veröffentlichung. Redaktionen sollten ein internes Protokoll für den Umgang mit Hinweisen festlegen.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine Einsendung einer Quelle zugeordnet werden, auch ohne Identitätsfelder?
Technische Metadaten wie IP-Adresse, Gerätekennung und Einreichungszeitpunkt können grundsätzlich zur Identifizierung einer Quelle verwendet werden, auch wenn keine Identitätsinformationen angegeben werden. Besonders gefährdete Quellen sollten über einen datenschutzschützenden Browser (z.B. Tor Browser) aus einem öffentlichen Netzwerk einreichen.
Was ist das Redaktionsgeheimnis und wie schützt es Quellen?
Das Redaktionsgeheimnis ist das Schweizer Prinzip des redaktionellen Geheimnisses — die Verpflichtung von Journalisten, die Identität vertraulicher Quellen nicht preiszugeben. Es ist in Art. 172 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) als Zeugnisverweigerungsrecht verankert. Gerichte können einen Journalisten nicht zwingen, eine Quelle zu nennen, die Informationen vertraulich mitgeteilt hat.
Sind Dateiuploads in diesem Formular geschützt?
Ja. Dateiuploads über Schweizerform sind Ende-zu-Ende verschlüsselt. Nur der designierte Formularinhaber kann hochgeladene Dokumente entschlüsseln. Quellen sollten sich jedoch bewusst sein, dass Dokumentenmetadaten (Autor, Revisionsverlauf, Druckerverfolgungspunkte in PDFs) manchmal den Ursprung eines Dokuments unabhängig vom Übertragungskanal identifizieren können.