Sicherer journalistischer Hinweiskanal
Ein verschluesseltes anonymes Hinweiseinreichungsformular fuer Journalisten und Redaktionen. Quellenschutz gemaess Schweizer Pressefreiheit Art. 17 BV und Redaktionsgeheimnis. Zero-Knowledge — keine Identitaet erforderlich.
Ueber diese Vorlage
Diese Vorlage bietet Nachrichtenorganisationen, investigativen Journalismuseinheiten und einzelnen Journalisten einen sicheren, verschluesselten anonymen Hinweiskanal. Sie ermoeglicht es Quellen, Informationen ueber Korruption, Sicherheitsprobleme, Umweltverstoesse und andere Angelegenheiten von oeffentlichem Interesse einzureichen, ohne ihre Identitaet preiszugeben. Alle Einsendungen sind Ende-zu-Ende verschluesselt — die Redaktion haelt den einzigen Entschluesselungsschluessel.
Was es erfasst
- Kategorie des Hinweises fuer die redaktionelle Weiterleitung
- Beschreibung des mutmasslichen Fehlverhaltens oder Problems
- Hintergrundkontext und Wissensquelle
- Geografischer oder organisatorischer Kontext
- Dringlichkeits- und oeffentliches Interesse-Bewertung
- Optionale Identitaetsfelder (vollstaendig freiwillig)
- Optionaler Dateiupload fuer Begleitmaterial
Quellenschutz nach Schweizer Recht
Der journalistische Quellenschutz in der Schweiz wird durch Art. 17 der Bundesverfassung und das Redaktionsgeheimnis garantiert. Journalisten koennen nicht gezwungen werden, vertraulich mitgeteilte Quellen preiszugeben. Dieses Formular ist Zero-Knowledge: Anonyme Einsendungen hinterlassen keine Identitaetsdaten. Wenn eine Quelle Kontaktdaten angibt, werden diese verschluesselt und sind nur dem designierten Journalisten zugaenglich.
So verwenden Sie es
Vorlage verwenden
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Dedizierten Journalisten zuweisen
Konfigurieren Sie den Zugang so, dass nur der designierte investigative Journalist oder Redakteur Hinweiseinsendungen entschluesseln kann.
Redaktionskontext hinzufuegen
Aktualisieren Sie die Formularbeschreibung mit dem Namen Ihrer Redaktion, dem redaktionellen Fokus und der Moeglichkeit, die Authentizitaet des Formulars zu verifizieren.
Veroeffentlichen und bewerben
Teilen Sie den Formular-Link im Impressum, in sozialen Medien und in der Berichterstattung ueber sensible Themen.
Warum Quellenschutz im Schweizer Journalismus wichtig ist
Quellen, die Journalisten vertrauliche Informationen uebermitteln — ueber Unternehmensfehlverhalten, Regierungskorruption, Arbeitsschutzverstoesse — riskieren persoenliche und berufliche Konsequenzen. Vergeltungsmassnahmen, Entlassung, zivilrechtliche Haftung und in manchen Faellen strafrechtliche Verfolgung sind moegliche Folgen. Der Schutz journalistischer Quellen ist daher nicht nur eine berufliche Hoeflichkeit, sondern eine Voraussetzung fuer den freien Informationsfluss in einer demokratischen Gesellschaft.
Das Schweizer Verfassungsrecht anerkennt dies ausdruecklich. Art. 17 der Bundesverfassung garantiert Pressefreiheit und beinhaltet einen impliziten Schutz journalistischer Quellen. Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) gibt Journalisten das Recht, Zeugenaussagen ueber Quellen zu verweigern. Diese Schutzbestimmungen sind nur sinnvoll, wenn die technische Infrastruktur genuinen Schutz bietet.
Was einen Hinweiskanal fuer Quellen vertrauenswuerdig macht
- Ende-zu-Ende-Verschluesselung — Inhalte werden im Browser der Quelle verschluesselt
- Keine Metadaten-Aufzeichnung — IP-Adressen sollten nicht protokolliert werden
- Standardmaessig anonym — keine Identitaet fuer die Einsendung erforderlich
- Explizite Angabe, welche Daten wie lange aufbewahrt werden
- Verifizierungsmechanismus — Quellen sollten die Authentizitaet des Formulars pruefen koennen
Redaktioneller Umgang mit anonymen Hinweisen
Ein anonymer Hinweis ist der Beginn eines Rechercheprozesses, nicht sein Ende. Verantwortungsvoller investigativer Journalismus erfordert eine unabhaengige Bestaetigung von Behauptungen anonymer Quellen vor der Veroeffentlichung. Redaktionen sollten ein internes Protokoll fuer den Umgang mit Hinweisen festlegen.
Haeufig gestellte Fragen
Kann eine Einsendung einer Quelle zugeordnet werden, auch ohne Identitaetsfelder?
Technische Metadaten wie IP-Adresse, Geraetekennung und Einreichungszeitpunkt koennen grundsaetzlich zur Identifizierung einer Quelle verwendet werden, auch wenn keine Identitaetsinformationen angegeben werden. Besonders gefaehrdete Quellen sollten ueber einen datenschutzschuetzenden Browser (z.B. Tor Browser) aus einem oeffentlichen Netzwerk einreichen.
Was ist das Redaktionsgeheimnis und wie schuetzt es Quellen?
Das Redaktionsgeheimnis ist das Schweizer Prinzip des redaktionellen Geheimnisses — die Verpflichtung von Journalisten, die Identitaet vertraulicher Quellen nicht preiszugeben. Es ist in Art. 172 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) als Zeugnisverweigerungsrecht verankert. Gerichte koennen einen Journalisten nicht zwingen, eine Quelle zu nennen, die Informationen vertraulich mitgeteilt hat.
Sind Dateiuploads in diesem Formular geschuetzt?
Ja. Dateiuploads ueber Schweizerform sind Ende-zu-Ende verschluesselt. Nur der designierte Formularinhaber kann hochgeladene Dokumente entschluesseln. Quellen sollten sich jedoch bewusst sein, dass Dokumentenmetadaten (Autor, Revisionsverlauf, Druckerverfolgungspunkte in PDFs) manchmal den Ursprung eines Dokuments unabhaengig vom Uebertragungskanal identifizieren koennen.