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Immobilien·Meldung

Wohnungsübergabeprotokoll

Dokumentieren Sie Wohnungsübergaben professionell mit dieser Schweizer Vorlage für Zimmer-Zustand, Zählerstände, Schlüssel und Mängel.

Über diese Vorlage

Das Wohnungsübergabeprotokoll ist ein rechtlich bedeutendes Dokument im Schweizer Mietrecht. Gemäss OR Art. 267 sind Vermieter und Mieter verpflichtet, die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses gemeinsam zu besichtigen und ihren Zustand zu dokumentieren. Ein unterzeichnetes Protokoll ist das primäre Beweismittel bei Streitigkeiten über Kaution oder Schadenhaftung.

Diese Vorlage führt beide Parteien durch eine strukturierte Zimmer-für-Zimmer-Inspektion, erfasst Zählerstände, hält die Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel fest und dokumentiert etwaige Mängel.

Rechtliche Bedeutung dieses Dokuments

Das unterzeichnete Übergabeprotokoll hat bindende Beweiskraft im Schweizer Mietrecht. Mängel, die bei der Übergabe nicht festgehalten werden, dürfen dem auszuziehenden Mieter nicht in Rechnung gestellt werden. Dieses Formular deckt die Anforderungen von OR Art. 267 ab.

Was dieses Protokoll festhalt

  • Objektadresse und Mietdaten
  • Übergabedatum und anwesende Parteien
  • Zimmerweiser Zustand (Wände, Böden, Fenster, Einrichtung)
  • Strom-, Gas-, Wasser- und Heizungs-Zählerstände
  • Anzahl und Art der zurückgegebenen oder übergebenen Schlüssel
  • Inventargegenstande vorhanden oder fehlend
  • Notierte Mängel und Schäden (mit Foto-Nachweisen)
  • Vereinbarte Behebungsverantwortung (Mieter oder Vermieter)
  • Unterschriften beider Parteien

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Vorlage verwenden

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

Vor der Übergabe vorbereiten

Tragen Sie Objektadresse und Mietdaten im Voraus ein. Bringen Sie ein mobiles Gerät zur Besichtigung mit.

3

Zimmer für Zimmer durchgehen

Arbeiten Sie systematisch durch jeden Raum und notieren Sie Zustand und Mängel für Wände, Boden, Fenster, Türen und Einrichtung.

4

Zählerstände erfassen

Fotografieren Sie alle Zähler und tragen Sie die genauen Ablesewerte zum Zeitpunkt der Übergabe ein.

5

Beide Unterschriften einholen

Stellen Sie sicher, dass Mieter und Vermieter (oder Vertreter) das ausgefüllte Protokoll vor Verlassen des Objekts unterzeichnen.


Wohnungsübergabe in der Schweiz: Leitfaden für Mieter und Vermieter

Der Übergabetermin ist ein entscheidender Moment im Schweizer Mietverhältnis. Er bestimmt, was der ausziehende Mieter für Reparaturen und Reinigung schuldet und was der Vermieter als normalen Verschleiss tragen muss. Das Schweizer Mietrecht (OR Art. 256-274) gewährt Mietern starken Schutz.

Der Begriff 'ordentlicher Verschleiss' ist zentral: Verschlechterungen durch normale, sorgfältige Nutzung über die Mietdauer können dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden. SVIT und kantonale Schliessungsregeln stellen detaillierte Lebensdauertabellen für Gebäudekomponenten bereit.

Was gilt als normaler Verschleiss?

Normaler Verschleiss umfasst: leichte Wandabnutzungen im normalen Renovationszyklus, abgenutzter Bodenbelag in stark genutzten Bereichen nach vielen Jahren, verblichene Anstriche und kleinere Nagellöcher. Nicht dazu zählen: Löcher in Wänden, Wasserschäden durch Fahrlässigkeit des Mieters, Tierschäden, Brandflecken oder gebrochenes Glas.

Wann muss die Mietkaution zurückerstattet werden?

Das Schweizer Recht verlangt, dass die Mietkaution innerhalb einer angemessenen Frist nach Ende des Mietverhältnisses zurückerstattet wird, in der Regel innerhalb von 30 Tagen, wenn keine Mängel strittig sind. Die Kaution wird auf einem Sperrkonto im Namen des Mieters gehalten und verzinst.

Ist das Übergabeprotokoll obligatorisch?

Obwohl nicht explizit vorgeschrieben, ist ein Übergabeprotokoll in der Schweiz stark empfehlenswert und Branchenstandard. Ohne Protokoll ist es für beide Parteien äusserst schwierig, den Zustand der Wohnung zum Übergabezeitpunkt zu beweisen.

Was wenn der Mieter Eintragen widerspricht?

Der Mieter hat das Recht, Widersprüche direkt im Protokoll zu notieren, bevor er unterzeichnet. Ein schriftlicher Widerspruch (z.B. 'Mit der Schadensbewertung Küchenboden bin ich nicht einverstanden') wahrt die Rechte des Mieters. Der Mieter sollte sofort eine Kopie des unterzeichneten Protokolls verlangen.

Wie lange soll das Protokoll aufbewahrt werden?

Beide Parteien sollten das unterzeichnete Protokoll mindestens fünf Jahre nach Ende des Mietverhältnisses aufbewahren, da Verjährungsfristen für mietrechtliche Anspruche mehrere Jahre betragen können. Digitale Kopien mit klarem Zeitstempel sind gleichwertig.