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Immobilien·Meldung

Wohnungsuebergabeprotokoll

Dokumentieren Sie Wohnungsuebergaben professionell mit dieser Schweizer Vorlage fuer Zimmer-Zustand, Zaehlerstaende, Schluessel und Maengel.

Ueber diese Vorlage

Das Wohnungsuebergabeprotokoll ist ein rechtlich bedeutendes Dokument im Schweizer Mietrecht. Gemaess OR Art. 267 sind Vermieter und Mieter verpflichtet, die Wohnung am Ende des Mietverhaeltnisses gemeinsam zu besichtigen und ihren Zustand zu dokumentieren. Ein unterzeichnetes Protokoll ist das primaere Beweismittel bei Streitigkeiten ueber Kaution oder Schadenhaftung.

Diese Vorlage fuehrt beide Parteien durch eine strukturierte Zimmer-fuer-Zimmer-Inspektion, erfasst Zaehlerstaende, haelt die Anzahl und Art der uebergebenen Schluessel fest und dokumentiert etwaige Maengel.

Rechtliche Bedeutung dieses Dokuments

Das unterzeichnete Uebergabeprotokoll hat bindende Beweiskraft im Schweizer Mietrecht. Maengel, die bei der Uebergabe nicht festgehalten werden, duerfen dem auszuziehenden Mieter nicht in Rechnung gestellt werden. Dieses Formular deckt die Anforderungen von OR Art. 267 ab.

Was dieses Protokoll festhalt

  • Objektadresse und Mietdaten
  • Uebergabedatum und anwesende Parteien
  • Zimmerweiser Zustand (Waende, Boeden, Fenster, Einrichtung)
  • Strom-, Gas-, Wasser- und Heizungs-Zaehlerstaende
  • Anzahl und Art der zurueckgegebenen oder uebergebenen Schluessel
  • Inventargegenstande vorhanden oder fehlend
  • Notierte Maengel und Schaden (mit Foto-Nachweisen)
  • Vereinbarte Behebungsverantwortung (Mieter oder Vermieter)
  • Unterschriften beider Parteien

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Vorlage verwenden

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2

Vor der Uebergabe vorbereiten

Tragen Sie Objektadresse und Mietdaten im Voraus ein. Bringen Sie ein mobiles Geraet zur Besichtigung mit.

3

Zimmer fuer Zimmer durchgehen

Arbeiten Sie systematisch durch jeden Raum und notieren Sie Zustand und Maengel fuer Waende, Boden, Fenster, Tueren und Einrichtung.

4

Zaehlerstaende erfassen

Fotografieren Sie alle Zaehler und tragen Sie die genauen Ablesewerte zum Zeitpunkt der Uebergabe ein.

5

Beide Unterschriften einholen

Stellen Sie sicher, dass Mieter und Vermieter (oder Vertreter) das ausgefuellte Protokoll vor Verlassen des Objekts unterzeichnen.


Wohnungsuebergabe in der Schweiz: Leitfaden fuer Mieter und Vermieter

Der Uebergabetermin ist ein entscheidender Moment im Schweizer Mietverhaeltnis. Er bestimmt, was der ausziehende Mieter fuer Reparaturen und Reinigung schuldet und was der Vermieter als normalen Verschleiss tragen muss. Das Schweizer Mietrecht (OR Art. 256-274) gewaehrt Mietern starken Schutz.

Der Begriff 'ordentlicher Verschleiss' ist zentral: Verschlechterungen durch normale, sorgfaeltige Nutzung ueber die Mietdauer koennen dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden. SVIT und kantonale Schliessungsregeln stellen detaillierte Lebensdauertabellen fuer Gebaeudekomponenten bereit.

Was gilt als normaler Verschleiss?

Normaler Verschleiss umfasst: leichte Wandabnutzungen im normalen Renovationszyklus, abgenutzter Bodenbelag in stark genutzten Bereichen nach vielen Jahren, verblichene Anstriche und kleinere Nagelloecher. Nicht dazu zaehlen: Loecher in Waenden, Wasserschaeden durch Fahrlassigkeit des Mieters, Tierschaeden, Brandflecken oder gebrochenes Glas.

Wann muss die Mietkaution zurueckerstattet werden?

Das Schweizer Recht verlangt, dass die Mietkaution innerhalb einer angemessenen Frist nach Ende des Mietverhaeltnisses zurueckerstattet wird, in der Regel innerhalb von 30 Tagen, wenn keine Maengel strittig sind. Die Kaution wird auf einem Sperrkonto im Namen des Mieters gehalten und verzinst.

Ist das Uebergabeprotokoll obligatorisch?

Obwohl nicht explizit vorgeschrieben, ist ein Uebergabeprotokoll in der Schweiz stark empfehlenswert und Branchenstandard. Ohne Protokoll ist es fuer beide Parteien aeusserst schwierig, den Zustand der Wohnung zum Uebergabezeitpunkt zu beweisen.

Was wenn der Mieter Eintragen widerspricht?

Der Mieter hat das Recht, Widersprueche direkt im Protokoll zu notieren, bevor er unterzeichnet. Ein schriftlicher Widerspruch (z.B. 'Mit der Schadensbewertung Kuechenboden bin ich nicht einverstanden') wahrt die Rechte des Mieters. Der Mieter sollte sofort eine Kopie des unterzeichneten Protokolls verlangen.

Wie lange soll das Protokoll aufbewahrt werden?

Beide Parteien sollten das unterzeichnete Protokoll mindestens fuenf Jahre nach Ende des Mietverhaeltnisses aufbewahren, da Verjaehrungsfristen fuer mietrechtliche Anspruche mehrere Jahre betragen koennen. Digitale Kopien mit klarem Zeitstempel sind gleichwertig.