Wohnungsübergabeprotokoll
Dokumentieren Sie Wohnungsübergaben professionell mit dieser Schweizer Vorlage für Zimmer-Zustand, Zählerstände, Schlüssel und Mängel.
Fast jeder Streit um eine Schweizer Mietkaution läuft auf eine einzige Unterscheidung hinaus, die an einem einzigen Termin getroffen wird: ob eine Spur an der Wand normale Abnutzung ist oder ein Schaden. Das an jenem Nachmittag erstellte Protokoll ist der einzige zeitnahe Nachweis, den beide Seiten haben werden, und seine Qualität entscheidet sich in den zwanzig Minuten, die beide durch die Wohnung gehen.
Bei der normalen Abnutzung entscheidet sich die Kaution
Der Begriff 'ordentlicher Verschleiss' ist zentral: Verschlechterungen durch normale, sorgfältige Nutzung über die Mietdauer können dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden. SVIT und kantonale Schliessungsregeln stellen detaillierte Lebensdauertabellen für Gebäudekomponenten bereit.
Normaler Verschleiss umfasst: leichte Wandabnutzungen im normalen Renovationszyklus, abgenutzter Bodenbelag in stark genutzten Bereichen nach vielen Jahren, verblichene Anstriche und kleinere Nagellöcher. Nicht dazu zählen: Löcher in Wänden, Wasserschäden durch Fahrlässigkeit des Mieters, Tierschäden, Brandflecken oder gebrochenes Glas.
Was das Protokoll festhält
- Objektadresse und Mietdaten
- Übergabedatum und anwesende Parteien
- Zimmerweiser Zustand (Wände, Böden, Fenster, Einrichtung)
- Strom-, Gas-, Wasser- und Heizungs-Zählerstände
- Anzahl und Art der zurückgegebenen oder übergebenen Schlüssel
- Inventargegenstande vorhanden oder fehlend
- Notierte Mängel und Schäden (mit Foto-Nachweisen)
- Vereinbarte Behebungsverantwortung (Mieter oder Vermieter)
- Unterschriften beider Parteien
Der Übergabetermin
Der Übergabetermin ist ein entscheidender Moment im Schweizer Mietverhältnis. Er bestimmt, was der ausziehende Mieter für Reparaturen und Reinigung schuldet und was der Vermieter als normalen Verschleiss tragen muss. Das Schweizer Mietrecht (OR Art. 256-274) gewährt Mietern starken Schutz.
Diese Vorlage führt beide Parteien durch eine strukturierte Zimmer-für-Zimmer-Inspektion, erfasst Zählerstände, hält die Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel fest und dokumentiert etwaige Mängel.
Wann die Kaution zurückkommen muss
Das Schweizer Recht verlangt, dass die Mietkaution innerhalb einer angemessenen Frist nach Ende des Mietverhältnisses zurückerstattet wird, in der Regel innerhalb von 30 Tagen, wenn keine Mängel strittig sind. Die Kaution wird auf einem Sperrkonto im Namen des Mieters gehalten und verzinst.
Ist ein Protokoll obligatorisch?
Obwohl nicht explizit vorgeschrieben, ist ein Übergabeprotokoll in der Schweiz stark empfehlenswert und Branchenstandard. Ohne Protokoll ist es für beide Parteien äusserst schwierig, den Zustand der Wohnung zum Übergabezeitpunkt zu beweisen.
Wenn die Mieterin einem Eintrag widerspricht
Der Mieter hat das Recht, Widersprüche direkt im Protokoll zu notieren, bevor er unterzeichnet. Ein schriftlicher Widerspruch (z.B. 'Mit der Schadensbewertung Küchenboden bin ich nicht einverstanden') wahrt die Rechte des Mieters. Der Mieter sollte sofort eine Kopie des unterzeichneten Protokolls verlangen.
Mindestens fünf Jahre aufbewahren
Beide Parteien sollten das unterzeichnete Protokoll mindestens fünf Jahre nach Ende des Mietverhältnisses aufbewahren, da Verjährungsfristen für mietrechtliche Anspruche mehrere Jahre betragen können. Digitale Kopien mit klarem Zeitstempel sind gleichwertig.
Die Besichtigung durchführen
Vorlage verwenden
Kopieren Sie sie in Ihr Dashboard — die raumweisen Abschnitte und die Unterschriftsfelder beider Parteien sind bereits angelegt.
Vor der Übergabe vorbereiten
Tragen Sie Objektadresse und Mietdaten im Voraus ein. Bringen Sie ein mobiles Gerät zur Besichtigung mit.
Zimmer für Zimmer durchgehen
Arbeiten Sie systematisch durch jeden Raum und notieren Sie Zustand und Mängel für Wände, Boden, Fenster, Türen und Einrichtung.
Zählerstände erfassen
Fotografieren Sie alle Zähler und tragen Sie die genauen Ablesewerte zum Zeitpunkt der Übergabe ein.
Beide Unterschriften einholen
Stellen Sie sicher, dass Mieter und Vermieter (oder Vertreter) das ausgefüllte Protokoll vor Verlassen des Objekts unterzeichnen.