Bürgen und Mitmieter Erklärung
Erfassen Sie Bürgen- und Mitmieter-Erklärungen für Schweizer Mietverträge mit diesem strukturierten Formular zu Identität, Finanzlage, Haftung und Unterschrift gemäss OR Art. 492.
Über diese Vorlage
Die Vorlage für die Bürgen- und Mitmieter-Erklärung wird von Schweizer Vermietern, Hausverwaltungen und Immobilienagenturen verwendet, um die Details von Personen zu erfassen, die als Bürgen oder Mitmieter für einen Mietvertrag handeln. Sie liefert eine strukturierte Aufzeichnung der Identität, Finanzkapazität und expliziten Haftungsubernahme des Bürgen.
In der Schweiz ist die Bürgschaft in OR Art. 492-512 geregelt. Für eine gültige persönliche Bürgschaft muss diese schriftlich erfolgen, den Maximalbetrag und die Dauer angeben und vom Bürgen unterzeichnet sein.
Wichtiger rechtlicher Hinweis für Bürgen
Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung geht der Bürge eine rechtsverbindliche finanzielle Verpflichtung ein. Gemäss OR Art. 492 erklärt sich der Bürge bereit, für die Verpflichtungen des Hauptschuldners (Mieters) bis zum angegebenen Höchstbetrag zu haften. Die Bürgschaft ist auch bei Zahlungsausfall oder Insolvenz des Mieters verbindlich. Bürgen sollten vor der Unterzeichnung unabhängigen Rechtsrat einholen. Dieses Formular deckt die Anforderungen von OR Art. 492 ab.
Was diese Erklärung erfasst
- Persönliche Identifikationsdaten des Bürgen oder Mitmieters
- Beziehung zum Hauptmieter
- Finanzinformationen: Anstellung, Einkommen, bestehende Verpflichtungen
- Erklärung über keine unbekannten Schulden oder Insolvenzverfahren
- Details zum garantierten Mietobjekt und Mietverhältnis
- Maximaler Garantiebetrag und Dauer
- Spezifischer Haftungsumfang (einfache oder Solidarbürgschaft)
- Unterstützende Dokumente (Ausweis, Einkommensnachweis)
- Rechtsverbindliche Unterschrift
So verwenden Sie diese Vorlage
Vorlage verwenden
Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.
An Ihren Mietvertrag anpassen
Stellen Sie sicher, dass Maximalbetrag und Dauer in diesem Formular mit dem Mietvertrag übereinstimmen.
An Bürgen senden
Teilen Sie den Formular-Link mit dem vorgeschlagenen Bürgen vor Unterzeichnung des Mietvertrags.
Identität und Einkommen prüfen
Gleichen Sie die eingereichten Angaben mit Ausweis und Einkommensnachweis ab.
In Mietakte aufbewahren
Bewahren Sie die unterzeichnete Erklärung mit dem Mietvertrag für die gesamte Mietdauer auf.
Bürgschaft im Schweizer Mietrecht: OR Art. 492
Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den der Bürge sich verpflichtet, dem Gläubiger (Vermieter) zu zahlen, wenn der Hauptschuldner (Mieter) seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Im Schweizer Mietwesen werden Bürgschaften häufig als Alternative zu oder Ergänzung von Barkaution verwendet.
Das Schweizer Recht kennt zwei Haupttypen: die einfache Bürgschaft (Bürge haftet erst nach Ausschöpfung der Rechtsbehelfe gegen den Mieter) und die Solidarbürgschaft (Vermieter kann direkt gegen den Bürgen vorgehen).
Was sind die Formanforderungen für eine gültige Bürgschaft?
Gemäss OR Art. 493 muss eine persönliche Bürgschaft: schriftlich sein; den Maximalbetrag angeben; und — wenn der Bürge eine natürliche Person ist — eine handschriftliche Eintragung des Maximalbetrags enthalten. Ist der Bürge verheiratet, ist gemäss OR Art. 494 auch die schriftliche Zustimmung des anderen Ehegattens bei Bürgschaften über CHF 1'500 erforderlich.
Was ist der Höchstbetrag und die Dauer einer Bürgschaft?
Bürgen können ihre Haftung auf einen bestimmten Höchstbetrag und Zeitraum begrenzen. Gemäss OR Art. 509 erlischt eine auf unbestimmte Zeit gegebene persönliche Bürgschaft bei Beendigung des Mietverhältnisses automatisch. Bürgen sollten klar angeben, ob ihre Haftung nur den Mietzins oder auch Nebenkosten, Rückstände und Schadenersatz umfasst.
Kann ein Bürge die Bürgschaft widerrufen?
Eine einmal gegebene Bürgschaft kann nicht frei widerrufen werden. Bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse (z.B. Vertragsverlängerung oder erhebliche Mietzinserhöhung ohne Zustimmung des Bürgen) kann der Bürge Einwände gegen die erweiterte Haftung haben.
Was ist der Unterschied zwischen Bürge und Mitmieter?
Ein Mitmieter haftet als Vertragspartei solidarisch für alle Verpflichtungen des Mietvertrags. Ein Bürge ist ein Dritter, der sekundär (oder bei Solidarbürgschaft primär) für die Verpflichtungen des Mieters haftet. Beide Rollen haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen.
Was passiert mit der Bürgschaft bei Mieterwechsel?
Bei einem Mieterwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung des Bürgen erstreckt sich die Bürgschaft nicht automatisch auf die Verpflichtungen des neuen Mieters. Bürgen sollten jeden Mieterwechsel sorgfältig prüfen.