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Immobilien·Erklärung

Buergen und Mitmieter Erklaerung

Erfassen Sie Buergen- und Mitmieter-Erklaerungen fuer Schweizer Mietvertraege mit diesem strukturierten Formular zu Identitaet, Finanzlage, Haftung und Unterschrift gemaess OR Art. 492.

Ueber diese Vorlage

Die Vorlage fuer die Buergen- und Mitmieter-Erklaerung wird von Schweizer Vermietern, Hausverwaltungen und Immobilienagenturen verwendet, um die Details von Personen zu erfassen, die als Buergen oder Mitmieter fuer einen Mietvertrag handeln. Sie liefert eine strukturierte Aufzeichnung der Identitaet, Finanzkapazitaet und expliziten Haftungsubernahme des Buergen.

In der Schweiz ist die Buergschaft in OR Art. 492-512 geregelt. Fuer eine gueltige persoenliche Buergschaft muss diese schriftlich erfolgen, den Maximalbetrag und die Dauer angeben und vom Buergen unterzeichnet sein.

Wichtiger rechtlicher Hinweis fuer Buergen

Mit der Unterzeichnung dieser Erklaerung geht der Buerge eine rechtsverbindliche finanzielle Verpflichtung ein. Gemaess OR Art. 492 erklaert sich der Buerge bereit, fuer die Verpflichtungen des Hauptschuldners (Mieters) bis zum angegebenen Hoechstbetrag zu haften. Die Buergschaft ist auch bei Zahlungsausfall oder Insolvenz des Mieters verbindlich. Buergen sollten vor der Unterzeichnung unabhaengigen Rechtsrat einholen. Dieses Formular deckt die Anforderungen von OR Art. 492 ab.

Was diese Erklaerung erfasst

  • Persoenliche Identifikationsdaten des Buergen oder Mitmieters
  • Beziehung zum Hauptmieter
  • Finanzinformationen: Anstellung, Einkommen, bestehende Verpflichtungen
  • Erklaerung ueber keine unbekannten Schulden oder Insolvenzverfahren
  • Details zum garantierten Mietobjekt und Mietverhaeltnis
  • Maximaler Garantiebetrag und Dauer
  • Spezifischer Haftungsumfang (einfache oder Solidarbuergschaft)
  • Unterstuetzende Dokumente (Ausweis, Einkommensnachweis)
  • Rechtsverbindliche Unterschrift

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Vorlage verwenden

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

An Ihren Mietvertrag anpassen

Stellen Sie sicher, dass Maximalbetrag und Dauer in diesem Formular mit dem Mietvertrag uebereinstimmen.

3

An Buergen senden

Teilen Sie den Formular-Link mit dem vorgeschlagenen Buergen vor Unterzeichnung des Mietvertrags.

4

Identitaet und Einkommen pruefen

Gleichen Sie die eingereichten Angaben mit Ausweis und Einkommensnachweis ab.

5

In Mietakte aufbewahren

Bewahren Sie die unterzeichnete Erklaerung mit dem Mietvertrag fuer die gesamte Mietdauer auf.


Buergschaft im Schweizer Mietrecht: OR Art. 492

Eine Buergschaft ist ein Vertrag, durch den der Buerge sich verpflichtet, dem Glaeubiger (Vermieter) zu zahlen, wenn der Hauptschuldner (Mieter) seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Im Schweizer Mietwesen werden Buergschaften haeufig als Alternative zu oder Ergaenzung von Barkaution verwendet.

Das Schweizer Recht kennt zwei Haupttypen: die einfache Buergschaft (Buerge haftet erst nach Ausschoepfung der Rechtsbehelfe gegen den Mieter) und die Solidarbuergschaft (Vermieter kann direkt gegen den Buergen vorgehen).

Was sind die Formanforderungen fuer eine gueltige Buergschaft?

Gemaess OR Art. 493 muss eine persoenliche Buergschaft: schriftlich sein; den Maximalbetrag angeben; und — wenn der Buerge eine natuerliche Person ist — eine handschriftliche Eintragung des Maximalbetrags enthalten. Ist der Buerge verheiratet, ist gemaess OR Art. 494 auch die schriftliche Zustimmung des anderen Ehegattens bei Buergschaften ueber CHF 1'500 erforderlich.

Was ist der Hoechstbetrag und die Dauer einer Buergschaft?

Buergen koennen ihre Haftung auf einen bestimmten Hoechstbetrag und Zeitraum begrenzen. Gemaess OR Art. 509 erlischt eine auf unbestimmte Zeit gegebene persoenliche Buergschaft bei Beendigung des Mietverhaeltnisses automatisch. Buergen sollten klar angeben, ob ihre Haftung nur den Mietzins oder auch Nebenkosten, Rueckstaende und Schadenersatz umfasst.

Kann ein Buerge die Buergschaft widerrufen?

Eine einmal gegebene Buergschaft kann nicht frei widerrufen werden. Bei wesentlicher Veraenderung der Verhaeltnisse (z.B. Vertragsverlaengerung oder erhebliche Mietzinserhoeahung ohne Zustimmung des Buergen) kann der Buerge Einwaende gegen die erweiterte Haftung haben.

Was ist der Unterschied zwischen Buerge und Mitmieter?

Ein Mitmieter haftet als Vertragspartei solidarisch fuer alle Verpflichtungen des Mietvertrags. Ein Buerge ist ein Dritter, der sekundaer (oder bei Solidarbuergschaft primaer) fuer die Verpflichtungen des Mieters haftet. Beide Rollen haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen.

Was passiert mit der Buergschaft bei Mieterwechsel?

Bei einem Mieterwechsel ohne ausdrueckliche Zustimmung des Buergen erstreckt sich die Buergschaft nicht automatisch auf die Verpflichtungen des neuen Mieters. Buergen sollten jeden Mieterwechsel sorgfaeltig pruefen.