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Gesundheitswesen·Anfrage

Krankenakten-Freigabe Formular

Patienten-Autorisierungsformular fuer die Uebermittlung von Krankenakten zwischen Schweizer Gesundheitsdienstleistern. Legen Sie Umfang, Empfaenger, Zweck und Ablaufdatum fest. Konform mit nDSG, KVG und kantonaler Gesundheitsdatengesetzgebung.

Ueber diese Vorlage

Das Krankenakten-Freigabeformular ermoeglicht Schweizer Patienten, die Uebermittlung ihrer Gesundheitsdaten zwischen Gesundheitsdienstleistern formell zu autorisieren. Dies ist erforderlich beim Wechsel des Hausarztes, bei Spezialuberweisungen, bei einem Kantonswechsel oder bei der Bereitstellung von Akten an einen Versicherer.

Ihre Rechte gemaess nDSG und KVG

Gemaess dem Schweizer nDSG haben Sie das Recht auf Zugang zu Ihren Gesundheitsdaten bei jedem Gesundheitsdienstleister und koennen deren Uebermittlung an einen anderen Anbieter Ihrer Wahl verlangen. Gesundheitsdienstleister sind verpflichtet, auf solche Anfragen innerhalb von 30 Tagen zu antworten.

Was dieses Formular erfasst

  • Vollstaendiger Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten des Patienten
  • Name und Adresse des uebermittelnden Gesundheitsdienstleisters
  • Name und Adresse des empfangenden Gesundheitsdienstleisters
  • Art der freizugebenden Akten (Laborbefunde, Bildgebung, Austrittsberichte usw.)
  • Datumsspanne der angeforderten Akten
  • Zweck der Uebermittlung (Versorgungskontinuitaet, Spezialueberweisung, Versicherung, Zweitmeinung)
  • Ablaufdatum der Autorisierung
  • Unterschrift des Patienten mit Datum

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Vorlage verwenden

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

Anbieterfelder anpassen

Fuellen Sie das Feld des uebermittelnden Anbieters vor, wenn dieses Formular auf der Website Ihrer Praxis eingesetzt wird.

3

An den Patienten senden

Teilen Sie den Formularlink per E-Mail oder SMS mit dem Patienten. Er fuellt es digital aus und unterschreibt elektronisch.

4

An den uebermittelnden Anbieter einreichen

Nach der Unterzeichnung wird das abgeschlossene Formular als formelle Autorisierung an den uebermittelnden Anbieter weitergeleitet.

5

Uebermittlung verfolgen

Protokollieren Sie Autorisierungsdatum und Ablauf in Ihrem Patientenmanagementsystem.

Krankenaktenuebermittlung in der Schweiz: Ein rechtlicher und praktischer Leitfaden

Krankenakten in der Schweiz gehoeren der Institution, die sie erstellt hat, aber Patienten haben ein grundlegendes Recht auf Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten gemaess der Bundesverfassung (Art. 13) und dem nDSG. Das Zugriffsrecht umfasst das Recht auf eine Kopie Ihrer Akten und die Uebermittlung an einen neuen Anbieter auf Ihre schriftliche Autorisierung hin.

Wer verwaltet Ihre Krankenakten in der Schweiz?

Krankenakten werden von der Institution oder dem einzelnen Anbieter verwaltet, der sie erstellt hat. Jede Institution fuehrt ihre eigenen Akten unabhaengig. Wenn Sie den Hausarzt wechseln oder in einen neuen Kanton ziehen, werden Ihre Akten nicht automatisch uebertragen; Sie muessen die Uebermittlung aktiv mit einer schriftlichen Autorisierung anfordern.

Was ist das Elektronische Patientendossier (EPD)?

Das Elektronische Patientendossier (EPD) ist eine freiwillige, nationale digitale Gesundheitsakte in der Schweiz. Patienten koennen ein EPD-Konto eroeffnen, in das teilnehmende Anbieter wichtige Gesundheitsdokumente hochladen koennen. Das EPD ersetzt keine individuellen Anbieterakten, ermoeglicht aber eine einfachere Weitergabe wichtiger Dokumente.

Wie lange muessen Schweizer Anbieter Krankenakten aufbewahren?

Die Schweizer kantonale Gesundheitsgesetzgebung schreibt im Allgemeinen eine Aufbewahrung von mindestens 10 Jahren ab dem letzten Behandlungsdatum fuer Erwachsene vor, und bis zum 25. Geburtstag des Patienten fuer im Kindesalter erstellte Akten.

Kann ein Anbieter die Freigabe von Akten verweigern?

Anbieter koennen den schriftlichen Antrag eines Patienten auf Zugang oder Uebermittlung seiner eigenen Gesundheitsdaten nicht verweigern, ausser in sehr spezifischen therapeutischen Privilegiensituationen. Solche Verweigerungen muessen schriftlich begruendet werden.

Welche Akten koennen uebermittelt werden?

Uebermittelbare Akten umfassen in der Regel: Arztbriefe und Ueberweisungen, Labor- und Pathologieberichte, Radiologieberichte und Bildgebung, Spitalaustrittsberichte, Medikamentenlisten, Impfdokumentationen, Physiotherapieberichte und Spezialistenkonsultationsbriefe.

Haeufig gestellte Fragen

Gibt es Gebuehren fuer die Uebermittlung von Krankenakten in der Schweiz?

Das nDSG sieht vor, dass der Zugang zu Personendaten grundsaetzlich kostenlos ist. Anbieter duerfen jedoch eine angemessene Gebuehr fuer die physische Kopierung und Uebermittlung grosser Aktenmengen erheben. Die digitale Uebermittlung sollte in der Regel kostenlos sein.

Wie lange dauert die Uebermittlung?

Die meisten Anbieter bearbeiten Akten-Uebermittlungsanfragen innerhalb von 10-15 Werktagen. Wenn Sie die Akten nicht innerhalb von 30 Tagen erhalten haben, koennen Sie bei der kantonalen Gesundheitsbehoerde Beschwerde einlegen.