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Gesundheitswesen·Anfrage

Krankenakten-Freigabe Formular

Patienten-Autorisierungsformular für die Übermittlung von Krankenakten zwischen Schweizer Gesundheitsdienstleistern. Legen Sie Umfang, Empfänger, Zweck und Ablaufdatum fest. Konform mit nDSG, KVG und kantonaler Gesundheitsdatengesetzgebung.

Über diese Vorlage

Das Krankenakten-Freigabeformular ermöglicht Schweizer Patienten, die Übermittlung ihrer Gesundheitsdaten zwischen Gesundheitsdienstleistern formell zu autorisieren. Dies ist erforderlich beim Wechsel des Hausarztes, bei Spezialuberweisungen, bei einem Kantonswechsel oder bei der Bereitstellung von Akten an einen Versicherer.

Ihre Rechte gemäss nDSG und KVG

Gemäss dem Schweizer nDSG haben Sie das Recht auf Zugang zu Ihren Gesundheitsdaten bei jedem Gesundheitsdienstleister und können deren Übermittlung an einen anderen Anbieter Ihrer Wahl verlangen. Gesundheitsdienstleister sind verpflichtet, auf solche Anfragen innerhalb von 30 Tagen zu antworten.

Was dieses Formular erfasst

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten des Patienten
  • Name und Adresse des übermittelnden Gesundheitsdienstleisters
  • Name und Adresse des empfangenden Gesundheitsdienstleisters
  • Art der freizugebenden Akten (Laborbefunde, Bildgebung, Austrittsberichte usw.)
  • Datumsspanne der angeforderten Akten
  • Zweck der Übermittlung (Versorgungskontinuität, Spezialüberweisung, Versicherung, Zweitmeinung)
  • Ablaufdatum der Autorisierung
  • Unterschrift des Patienten mit Datum

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Vorlage verwenden

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

Anbieterfelder anpassen

Füllen Sie das Feld des übermittelnden Anbieters vor, wenn dieses Formular auf der Website Ihrer Praxis eingesetzt wird.

3

An den Patienten senden

Teilen Sie den Formularlink per E-Mail oder SMS mit dem Patienten. Er füllt es digital aus und unterschreibt elektronisch.

4

An den übermittelnden Anbieter einreichen

Nach der Unterzeichnung wird das abgeschlossene Formular als formelle Autorisierung an den übermittelnden Anbieter weitergeleitet.

5

Übermittlung verfolgen

Protokollieren Sie Autorisierungsdatum und Ablauf in Ihrem Patientenmanagementsystem.

Krankenaktenübermittlung in der Schweiz: Ein rechtlicher und praktischer Leitfaden

Krankenakten in der Schweiz gehören der Institution, die sie erstellt hat, aber Patienten haben ein grundlegendes Recht auf Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten gemäss der Bundesverfassung (Art. 13) und dem nDSG. Das Zugriffsrecht umfasst das Recht auf eine Kopie Ihrer Akten und die Übermittlung an einen neuen Anbieter auf Ihre schriftliche Autorisierung hin.

Wer verwaltet Ihre Krankenakten in der Schweiz?

Krankenakten werden von der Institution oder dem einzelnen Anbieter verwaltet, der sie erstellt hat. Jede Institution führt ihre eigenen Akten unabhängig. Wenn Sie den Hausarzt wechseln oder in einen neuen Kanton ziehen, werden Ihre Akten nicht automatisch übertragen; Sie müssen die Übermittlung aktiv mit einer schriftlichen Autorisierung anfordern.

Was ist das Elektronische Patientendossier (EPD)?

Das Elektronische Patientendossier (EPD) ist eine freiwillige, nationale digitale Gesundheitsakte in der Schweiz. Patienten können ein EPD-Konto eröffnen, in das teilnehmende Anbieter wichtige Gesundheitsdokumente hochladen können. Das EPD ersetzt keine individuellen Anbieterakten, ermöglicht aber eine einfachere Weitergabe wichtiger Dokumente.

Wie lange müssen Schweizer Anbieter Krankenakten aufbewahren?

Die Schweizer kantonale Gesundheitsgesetzgebung schreibt im Allgemeinen eine Aufbewahrung von mindestens 10 Jahren ab dem letzten Behandlungsdatum für Erwachsene vor, und bis zum 25. Geburtstag des Patienten für im Kindesalter erstellte Akten.

Kann ein Anbieter die Freigabe von Akten verweigern?

Anbieter können den schriftlichen Antrag eines Patienten auf Zugang oder Übermittlung seiner eigenen Gesundheitsdaten nicht verweigern, ausser in sehr spezifischen therapeutischen Privilegiensituationen. Solche Verweigerungen müssen schriftlich begründet werden.

Welche Akten können übermittelt werden?

Übermittelbare Akten umfassen in der Regel: Arztbriefe und Überweisungen, Labor- und Pathologieberichte, Radiologieberichte und Bildgebung, Spitalaustrittsberichte, Medikamentenlisten, Impfdokumentationen, Physiotherapieberichte und Spezialistenkonsultationsbriefe.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es Gebühren für die Übermittlung von Krankenakten in der Schweiz?

Das nDSG sieht vor, dass der Zugang zu Personendaten grundsätzlich kostenlos ist. Anbieter dürfen jedoch eine angemessene Gebühr für die physische Kopierung und Übermittlung grosser Aktenmengen erheben. Die digitale Übermittlung sollte in der Regel kostenlos sein.

Wie lange dauert die Übermittlung?

Die meisten Anbieter bearbeiten Akten-Übermittlungsanfragen innerhalb von 10-15 Werktagen. Wenn Sie die Akten nicht innerhalb von 30 Tagen erhalten haben, können Sie bei der kantonalen Gesundheitsbehörde Beschwerde einlegen.