Impfeinwilligung Formular
Digitales Impfeinwilligungsformular fuer Schweizer Impfkampagnen, schulische Impfprogramme und Reisemedizinkliniken. Umfasst Gesundheitsvorscreening, Allergiecheck und informierte Einwilligung gemaess Epidemiengesetz (EpG) und nDSG.
Ueber diese Vorlage
Das Impfeinwilligungsformular ist fuer Schweizer Gesundheitsdienstleister konzipiert, die Impfkampagnen, schulische Impfprogramme, reisemedizinische Konsultationen und betriebsaerztliche Impfveranstaltungen durchfuehren. Das Formular erfasst die informierte Einwilligung des Patienten oder Elternteils, fuehrt ein kurzes Gesundheitsvorscreening zur Identifikation von Kontraindikationen durch und dokumentiert den verabreichten Impfstoff gemaess EpG und nDSG.
Epidemiengesetz (EpG) und Impfdokumentation
Gemaess dem Schweizer Epidemiengesetz (EpG) muessen Impfdokumentationen vom verabreichenden Anbieter aufbewahrt und dem Patienten zugaenglich gemacht werden. Das nDSG verlangt, dass Impfdaten als besonders schuetzenswerte Personendaten mit angemessenen Sicherheitsmassnahmen bearbeitet werden.
Was dieses Formular erfasst
- Name des Patienten oder Kindes, Geburtsdatum, Kontaktdaten
- Impfstoffname und Zielkrankheit
- Kontext der Impfung (Kampagne, Schule, Reise, Betrieb)
- Allergie-Screening (Eiweiss, Gelatine, Neomycin, Hefe)
- Aktueller Gesundheitszustand und Fiebercheck
- Fruehere Impfanamnese und Unvertraeglichkeiten
- Schwangerschafts- oder Immunsuppressions-Status
- Einwilligungserklaerung mit elterlicher Unterschrift bei Minderjaehrigen
- Verabreichungsdokumentation fuer Gesundheitsfachkraft
So verwenden Sie diese Vorlage
Vorlage verwenden
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Impfstoffnamen festlegen
Aktualisieren Sie das Impfstoffnamenfeld oder fuellen Sie es fuer kampagnenspezifische Formulare vor (z. B. jaehrliche Grippe, HPV-Schulprogramm).
Fuer Minderjaehrige konfigurieren
Aktivieren Sie fuer schulische Impfprogramme das Feld fuer die elterliche Unterschrift und fuegen Sie einen Hinweis hinzu, dass das Formular von einem Elternteil oder Vormund unterzeichnet werden muss.
Verteilen und sammeln
Teilen Sie den Formularlink mit Patienten, Schulen oder Arbeitgebern. Abgeschlossene Formulare werden sicher in Ihrem Dashboard gespeichert.
Verabreichung dokumentieren
Nach der Impfung vervollstaendigt die verabreichende Pflegefachperson die Verabreichungsdokumentation und aktualisiert das Impfbuechlein des Patienten.
Impfungen in der Schweiz: Rechte, Empfehlungen und Dokumentation
Die Schweiz verfuegt ueber ein gut etabliertes nationales Impfprogramm, das vom Bundesamt fuer Gesundheit (BAG) koordiniert wird. Der Schweizer Impfplan deckt empfohlene Impfungen fuer alle Altersgruppen ab. Impfungen in der Schweiz sind freiwillig, aber das EpG gibt den Kantonal- und Bundesbehoerden die Befugnisse, Impfungen im Falle einer Epidemie oder Pandemie zu empfehlen oder anzuordnen.
Was ist informierte Einwilligung zur Impfung?
Informierte Einwilligung zur Impfung bedeutet, dass der Patient (oder sein gesetzlicher Vertreter fuer Kinder unter 16) Informationen ueber den Zweck des Impfstoffs, die verhuetete Krankheit, Nutzen und bekannte Risiken, die Folgen der Nicht-Impfung und Kontraindikationen erhalten hat.
Was sind haeufige Kontraindikationen fuer Impfungen?
Kontraindikationen variieren je nach Impfstoff. Allgemeine Kontraindikationen umfassen schwere allergische Reaktion auf eine fruehere Dosis oder einen Impfstoffbestandteil und akute schwere Erkrankung mit Fieber. Spezifische Kontraindikationen umfassen Eiallergie fuer einige Grippeimpfstoffe, Gelatin-Allergie fuer Varizellen- und MMR-Impfstoffe sowie Immunsuppression fuer Lebendimpfstoffe.
Welche Impfungen werden in der Schweiz empfohlen?
Der Schweizer Impfplan unterscheidet zwischen Grund- und Ergaenzungsimpfungen. Grundimpfungen umfassen DTaP-IPV-Hib-HepB, MMR, Varizellen, HPV, Meningokokken und jaehrliche Grippe fuer Risikogruppen. Ergaenzungsimpfungen umfassen Hepatitis A und B, FSME und Tollwut fuer Reisende.
Wie werden Impfdaten in der Schweiz geschuetzt?
Impfdokumentationen sind Gesundheitsdaten und fallen unter das nDSG. Gesundheitsdienstleister muessen angemessene Sicherheitsmassnahmen implementieren und duerfen Impfdaten nur mit anderen an der Patientenversorgung beteiligten Anbietern und Gesundheitsbehoerden gemaess EpG-Meldepflichten teilen.
Haeufig gestellte Fragen
Kann ein Kind in der Schweiz ohne elterliche Einwilligung in eine Impfung einwilligen?
Das Schweizer Recht (ZGB Art. 16) erkennt das Konzept der Urteilsfaehigkeit an. Ein Jugendlicher, der ausreichende Reife und Verstaendnis nachweist, kann unabhaengig einwilligen. In der Praxis verlangen die meisten Gesundheitsdienstleister fuer Kinder unter 14-16 Jahren eine elterliche Einwilligung.
Was tun nach einer Impfreaktion?
Leichte Reaktionen (Schmerzen an der Injektionsstelle, leichtes Fieber, Muedigkeit) sind normal und klingen in der Regel innerhalb von 1-3 Tagen ab. Schwere unerw. Reaktionen muessen sofort einem Arzt und ueber das ElViS-System an Swissmedic gemeldet werden.