Impfeinwilligung Formular
Digitales Impfeinwilligungsformular für Schweizer Impfkampagnen, schulische Impfprogramme und Reisemedizinkliniken. Umfasst Gesundheitsvorscreening, Allergiecheck und informierte Einwilligung gemäss Epidemiengesetz (EpG) und nDSG.
Über diese Vorlage
Das Impfeinwilligungsformular ist für Schweizer Gesundheitsdienstleister konzipiert, die Impfkampagnen, schulische Impfprogramme, reisemedizinische Konsultationen und betriebsärztliche Impfveranstaltungen durchführen. Das Formular erfasst die informierte Einwilligung des Patienten oder Elternteils, führt ein kurzes Gesundheitsvorscreening zur Identifikation von Kontraindikationen durch und dokumentiert den verabreichten Impfstoff gemäss EpG und nDSG.
Epidemiengesetz (EpG) und Impfdokumentation
Gemäss dem Schweizer Epidemiengesetz (EpG) müssen Impfdokumentationen vom verabreichenden Anbieter aufbewahrt und dem Patienten zugänglich gemacht werden. Das nDSG verlangt, dass Impfdaten als besonders schützenswerte Personendaten mit angemessenen Sicherheitsmassnahmen bearbeitet werden.
Was dieses Formular erfasst
- Name des Patienten oder Kindes, Geburtsdatum, Kontaktdaten
- Impfstoffname und Zielkrankheit
- Kontext der Impfung (Kampagne, Schule, Reise, Betrieb)
- Allergie-Screening (Eiweiss, Gelatine, Neomycin, Hefe)
- Aktueller Gesundheitszustand und Fiebercheck
- Frühere Impfanamnese und Unverträglichkeiten
- Schwangerschafts- oder Immunsuppressions-Status
- Einwilligungserklärung mit elterlicher Unterschrift bei Minderjährigen
- Verabreichungsdokumentation für Gesundheitsfachkraft
So verwenden Sie diese Vorlage
Vorlage verwenden
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Impfstoffnamen festlegen
Aktualisieren Sie das Impfstoffnamenfeld oder füllen Sie es für kampagnenspezifische Formulare vor (z. B. jährliche Grippe, HPV-Schulprogramm).
Für Minderjährige konfigurieren
Aktivieren Sie für schulische Impfprogramme das Feld für die elterliche Unterschrift und fügen Sie einen Hinweis hinzu, dass das Formular von einem Elternteil oder Vormund unterzeichnet werden muss.
Verteilen und sammeln
Teilen Sie den Formularlink mit Patienten, Schulen oder Arbeitgebern. Abgeschlossene Formulare werden sicher in Ihrem Dashboard gespeichert.
Verabreichung dokumentieren
Nach der Impfung vervollständigt die verabreichende Pflegefachperson die Verabreichungsdokumentation und aktualisiert das Impfbüchlein des Patienten.
Impfungen in der Schweiz: Rechte, Empfehlungen und Dokumentation
Die Schweiz verfügt über ein gut etabliertes nationales Impfprogramm, das vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) koordiniert wird. Der Schweizer Impfplan deckt empfohlene Impfungen für alle Altersgruppen ab. Impfungen in der Schweiz sind freiwillig, aber das EpG gibt den Kantonal- und Bundesbehörden die Befugnisse, Impfungen im Falle einer Epidemie oder Pandemie zu empfehlen oder anzuordnen.
Was ist informierte Einwilligung zur Impfung?
Informierte Einwilligung zur Impfung bedeutet, dass der Patient (oder sein gesetzlicher Vertreter für Kinder unter 16) Informationen über den Zweck des Impfstoffs, die verhütete Krankheit, Nutzen und bekannte Risiken, die Folgen der Nicht-Impfung und Kontraindikationen erhalten hat.
Was sind häufige Kontraindikationen für Impfungen?
Kontraindikationen variieren je nach Impfstoff. Allgemeine Kontraindikationen umfassen schwere allergische Reaktion auf eine frühere Dosis oder einen Impfstoffbestandteil und akute schwere Erkrankung mit Fieber. Spezifische Kontraindikationen umfassen Eiallergie für einige Grippeimpfstoffe, Gelatin-Allergie für Varizellen- und MMR-Impfstoffe sowie Immunsuppression für Lebendimpfstoffe.
Welche Impfungen werden in der Schweiz empfohlen?
Der Schweizer Impfplan unterscheidet zwischen Grund- und Ergänzungsimpfungen. Grundimpfungen umfassen DTaP-IPV-Hib-HepB, MMR, Varizellen, HPV, Meningokokken und jährliche Grippe für Risikogruppen. Ergänzungsimpfungen umfassen Hepatitis A und B, FSME und Tollwut für Reisende.
Wie werden Impfdaten in der Schweiz geschützt?
Impfdokumentationen sind Gesundheitsdaten und fallen unter das nDSG. Gesundheitsdienstleister müssen angemessene Sicherheitsmassnahmen implementieren und dürfen Impfdaten nur mit anderen an der Patientenversorgung beteiligten Anbietern und Gesundheitsbehörden gemäss EpG-Meldepflichten teilen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Kind in der Schweiz ohne elterliche Einwilligung in eine Impfung einwilligen?
Das Schweizer Recht (ZGB Art. 16) erkennt das Konzept der Urteilsfähigkeit an. Ein Jugendlicher, der ausreichende Reife und Verständnis nachweist, kann unabhängig einwilligen. In der Praxis verlangen die meisten Gesundheitsdienstleister für Kinder unter 14-16 Jahren eine elterliche Einwilligung.
Was tun nach einer Impfreaktion?
Leichte Reaktionen (Schmerzen an der Injektionsstelle, leichtes Fieber, Müdigkeit) sind normal und klingen in der Regel innerhalb von 1-3 Tagen ab. Schwere unerw. Reaktionen müssen sofort einem Arzt und über das ElViS-System an Swissmedic gemeldet werden.