Impfeinwilligung Formular
Digitales Impfeinwilligungsformular für Schweizer Impfkampagnen, schulische Impfprogramme und Reisemedizinkliniken. Umfasst Gesundheitsvorscreening, Allergiecheck und informierte Einwilligung gemäss Epidemiengesetz (EpG) und nDSG.
Bei einer Impfaktion ist die Einwilligungsunterschrift der Teil, den alle erinnern, und das Vorscreening der Teil, auf den es klinisch ankommt. Fünf kurze Fragen entscheiden, ob diese Person heute diesen Impfstoff erhalten soll — und in einer Turnhalle oder bei einem betriebsärztlichen Termin müssen sie beantwortet sein, bevor die Reihe die Pflegefachfrau erreicht, nicht während sie wartet.
Das Vorscreening und was jede Antwort ausschliesst
| Screening-Frage | Wofür sie da ist |
|---|---|
| Frühere Reaktion auf diesen Impfstoff oder einen Bestandteil | Anaphylaxie auf eine frühere Dosis — eine allgemeine Kontraindikation für jeden Impfstoff |
| Allergie auf Hühnereiweiss, Gelatine, Neomycin, Hefe | Bestandteilsbezogene Kontraindikationen: Ei bei einzelnen Grippeimpfstoffen, Gelatine bei Varizellen und MMR |
| Aktuelle Erkrankung und Fieber | Schwere akute Erkrankung mit Fieber — sie verschiebt die Impfung, statt sie aufzuheben |
| Immunsuppression | Lebendimpfstoffe, die kontraindiziert sind |
| Schwangerschaft | Die meisten Lebendimpfstoffe, die in der Schwangerschaft kontraindiziert sind |
Was dieses Formular erfasst
- Name der Patientin oder des Kindes, Geburtsdatum, Kontaktdaten
- Impfstoffname und Zielkrankheit
- Kontext der Impfung (Aktion, Schule, Reise, Betrieb)
- Allergiescreening (Hühnereiweiss, Gelatine, Neomycin, Hefe)
- Aktueller Gesundheitszustand und Fieberkontrolle
- Bisherige Impfungen und allfällige unerwünschte Reaktionen
- Schwangerschaft oder Immunsuppression
- Einwilligungserklärung mit Unterschrift der Eltern bei Minderjährigen
- Verabreichungsdokumentation der Fachperson
Epidemiengesetz und Impfdokumentation
Nach dem Epidemiengesetz (EpG) führt die impfende Stelle die Impfdokumentation und stellt sie der Patientin im Impfausweis oder elektronischen Dossier zur Verfügung. Das nDSG verlangt, Impfdaten als besonders schützenswerte Gesundheitsdaten mit angemessener Sicherheit zu bearbeiten.
Impfen ist freiwillig — und genau deshalb trägt die Einwilligung
Die Schweiz führt ein nationales Impfprogramm unter Koordination des BAG, das empfohlene Impfungen vom Säuglings- bis ins hohe Alter abdeckt. Impfen ist freiwillig: Es gibt keine Impfpflicht, wobei das EpG Bund und Kantonen bei einer Epidemie oder Pandemie Kompetenzen zur Empfehlung oder Anordnung gibt. Weil die Teilnahme eine Wahl und keine Pflicht ist, ist die Qualität der Einwilligung keine Formalität — sie ist die gesamte rechtliche Grundlage der Impfung.
Was eine informierte Einwilligung zur Impfung verlangt
Informierte Einwilligung heisst, dass die Patientin — oder bei einem Kind die gesetzliche Vertretung — über Zweck des Impfstoffs, die verhütete Krankheit, Nutzen und bekannte Risiken, die Folgen einer Nichtimpfung sowie allfällige Kontraindikationen informiert wurde. Die Einwilligung muss freiwillig und frei von Druck erfolgen — was im betrieblichen Umfeld ausdrücklich zu bedenken ist: Eine vom Arbeitgeber organisierte Impfaktion muss einen sichtbaren Weg lassen, abzulehnen.
Grund- und Ergänzungsimpfungen
Der Schweizerische Impfplan unterscheidet Grundimpfungen von Ergänzungsimpfungen. Zu den Grundimpfungen zählen DTPa-IPV-Hib-HepB, MMR, Varizellen, HPV, Meningokokken sowie die jährliche Grippeimpfung für Risikogruppen. Zu den Ergänzungsimpfungen zählen Hepatitis A und B, FSME, Pneumokokken und Tollwut für Reisende. Reiseimpfungen richten sich nach dem Ziel — deshalb fragt das Formular nach dem Kontext, statt eine Aktion vorauszusetzen.
Wer unterschreibt bei Minderjährigen
Das Schweizer Recht (Art. 16 ZGB) stellt auf die Urteilsfähigkeit ab und nicht auf ein festes Alter. Eine Jugendliche mit hinreichender Reife, Wesen und Folgen einer Impfung zu erfassen, kann selbst einwilligen. In der Praxis verlangen die meisten Stellen unterhalb von etwa 14 bis 16 Jahren die elterliche Einwilligung, je nach institutioneller Regelung — ein Schulprogramm sollte seine Schwelle also vorab festlegen und nicht am Tisch entscheiden.
Impfdaten unter dem nDSG
Impfdokumentation ist Gesundheitsdatum und fällt unter die besonders schützenswerten Personendaten des nDSG. Impfende Stellen müssen angemessene Sicherheit umsetzen und dürfen Impfdaten nur mit weiteren an der Behandlung beteiligten Leistungserbringern, mit Gesundheitsbehörden im Rahmen der EpG-Meldepflichten sowie mit der Patientin selbst teilen. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hält den erfassten Datensatz allein für Ihre Organisation lesbar — jede Einreichung wird auf dem Gerät der Patientin verschlüsselt, und der Tresorschlüssel, der sie öffnet, erreicht uns nie.
Eine Impfaktion durchführen
Vorlage verwenden
Kopieren Sie sie in Ihr Dashboard — Kontraindikationsscreening und Verabreichungsdokumentation sind bereits angelegt.
Impfstoff festlegen
Aktualisieren oder belegen Sie den Impfstoffnamen für aktionsspezifische Formulare vor — jährliche Grippeimpfung, HPV-Schulprogramm, Reiseberatung.
Für Minderjährige konfigurieren
Aktivieren Sie bei Schulprogrammen das Feld für die elterliche Unterschrift und halten Sie fest, dass unterhalb Ihrer Altersschwelle eine gesetzliche Vertretung unterschreiben muss.
Vor dem Termin verteilen
Senden Sie den Link an Patientinnen, Schulen oder Arbeitgeber, damit die Screening-Antworten vorliegen, bevor sich die Reihe bildet.
Verabreichung dokumentieren
Nach der Impfung erfasst die impfende Fachperson die Dosis und aktualisiert den Impfausweis.
Fragen impfender Stellen
Kann ein Kind ohne Eltern einwilligen?
Rechtlich ist das möglich — Art. 16 ZGB stellt auf die Urteilsfähigkeit ab, nicht auf das Alter, sodass eine hinreichend reife Jugendliche allein einwilligen kann. Operativ setzen die meisten Institutionen eine Schwelle um 14 bis 16 Jahre und verlangen darunter die elterliche Einwilligung. Legen Sie Ihre eigene vor dem Termin fest und dokumentieren Sie sie.
Was tun bei einer Reaktion nach der Impfung?
Leichte Reaktionen — Schmerzen an der Einstichstelle, leichtes Fieber, Müdigkeit — sind zu erwarten und klingen meist innert ein bis drei Tagen ab. Schwere unerwünschte Reaktionen sind unverzüglich ärztlich zu beurteilen und Swissmedic über das Pharmakovigilanzsystem ElViS zu melden.
Siehe unseren Anwendungsfall für das Gesundheitswesen, unseren Leitfaden zur informierten Einwilligung im digitalen Zeitalter sowie die Vorlage zur Neupatientenaufnahme für die weitere Anamnese.