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Finanzen·Aufnahme

Vorsorge und Säule 3a Beratungsgrundlage

Schweizer Vorsorge- und Säule-3a-Beratungsgrundlage: aktuelle Vorsorgesituation, AHV-Beiträge, Pensionskasse (BVG), Säule 3a und 3b, geplantes Rentenalter, Einkommensbedarf. Deckt BVG, AHV und das Schweizer Vorsorgerecht ab.

Über diese Vorlage

Das Drei-Säulen-System der Schweiz ist eines der ausgefeiltesten Altersvorsorgesysteme weltweit. Eine effektive Vorsorgeplanung erfordert ein vollständiges Bild der aktuellen Situation des Kunden über alle drei Säulen hinweg: AHV, Pensionskasse (BVG) und Säule 3a/3b. Dieses Aufnahmeformular ist für den Einsatz durch Vorsorgeberater, unabhängige Finanzplaner und Bankberater konzipiert.

Was dieses Formular erfasst

  • Persönliche Angaben und geplantes Rentenalter
  • AHV-Beitragshistorie (Lücken, Selbständigkeitsperioden)
  • Aktuelles PK-Guthaben und versicherter Lohn
  • Bestehende Säule-3a-Konten und Jahresbeiträge
  • Bestehende Säule 3b (Lebensversicherungen, Sparpläne)
  • Geschätzter Einkommensbedarf im Rentenalter
  • Frühpensionierungspläne oder Teilzeitübergang
  • Vorsorgelücken und gewünschte Deckung

Schweizer Vorsorgetipp

Der maximale Säule-3a-Abzug für 2026 beträgt CHF 7'258 für Arbeitnehmer (CHF 36'288 für Selbständige ohne PK). Die Maximierung der jährlichen Beiträge und der gestaffelte Bezug aus mehreren Konten kann die Steuerlast beim Renteneintritt erheblich reduzieren.

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Vorlage verwenden

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

Personalisieren

Fügen Sie das Branding Ihres Unternehmens und allfällige institutionsspezifische Fragen hinzu.

3

Vor dem Beratungsgespräch senden

Teilen Sie das Formular mit dem Kunden, bevor das Gespräch stattfindet.

4

Archivieren

Speichern Sie das ausgefüllte Formular in der Kundendatei. Gemäss FIDLEG ist es Teil der Beratungsdokumentation.

Schweizer Vorsorgeplanung: Ein vollständiger Leitfaden

Das Schweizer Vorsorgesystem ruht auf drei Säulen: der Staatsrente (AHV/IV), der beruflichen Vorsorge (BVG/PK) und der privaten Altersvorsorge (Säule 3a und 3b). Die ersten beiden Säulen sollen zusammen rund 60% des letzten versicherten Lohns ersetzen.

Was ist die AHV und wie funktioniert sie?

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die obligatorische Staatsrente der Schweiz. Beiträge betragen 8,7% des Bruttoeinkommens (häufig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt). Das ordentliche Rentenalter beträgt 65 Jahre für Männer und Frauen (nach der AHV21-Reform). Beitragslücken reduzieren die AHV-Rente anteilig.

Was ist die Pensionskasse (Säule 2)?

Die Pensionskasse (PK) ist die berufliche Vorsorge der Schweiz, geregelt durch das BVG. Alle Arbeitnehmer mit einem Lohn über dem Eintrittsschwellenwert (CHF 22'680 im Jahr 2026) müssen versichert sein. Das Kapital kann als lebenslange Rente, als Kapital (sofern PK-Reglement erlaubt) oder als Kombination bezogen werden.

Was ist die Säule 3a und welche Vorteile bietet sie?

Säule 3a ist das steuerlich privilegierte private Altersvorsorgekontor Schweiz. Beiträge sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Das Kapital wächst steuerfrei und wird beim Bezug mit einem reduzierten Sondersteuersatz besteuert.

Was ist Säule 3b und wann ist sie nützlich?

Säule 3b umfasst alle nicht gebundenen privaten Ersparnisse: Sparkonten, Anlagekonten, Lebensversicherungen. Im Gegensatz zur Säule 3a sind Beiträge nicht steuerlich abziehbar. Säule-3b-Vermögen ist vollständig flexibel und eignet sich für die Liquiditätsplanung vor der Pensionierung.

Wie erkenne ich meine Vorsorgelücke?

Eine Vorsorgelücke entsteht, wenn die kombinierten Einnahmen aus AHV, PK und Säule 3a/3b nicht ausreichen, um den gewünschten Lebensstandard im Rentenalter zu finanzieren. Dieses Formular liefert alle Eingaben für eine umfassende Lückenanalyse.


Häufig gestellte Fragen

Kann ich nach der Pensionierung in die Säule 3a einzahlen?

Ja, sofern Sie erwerbstätig sind und AHV-Beiträge leisten. Nach der AHV21-Reform können erwerbstätige Personen, die den AHV-Rentenbezug aufschieben, bis zum Alter von 70 Jahren in die Säule 3a einzahlen.

Was passiert mit meiner PK, wenn ich die Schweiz dauerhaft verlasse?

Bei dauerhaftem Wegzug in ein Nicht-EU/EFTA-Land kann das gesamte PK-Kapital als Einmalbetrag bezogen werden. Bei Wegzug in ein EU/EFTA-Land muss der obligatorische Teil bis zum ordentlichen Rentenalter auf einem Freizügigkeitskonto verbleiben.

Soll ich die PK als Rente oder Kapital beziehen?

Diese Entscheidung hängt von Lebenserwartung, Gesundheit, Zivilstand, Steuersituation und anderen Einkommensquellen ab. Die meisten Berater empfehlen einen hybriden Ansatz: teilweise Rentenumwandlung und teilweiser Kapitalbezug.