Vorsorge und Säule 3a Beratungsgrundlage
Schweizer Vorsorge- und Säule-3a-Beratungsgrundlage: aktuelle Vorsorgesituation, AHV-Beiträge, Pensionskasse (BVG), Säule 3a und 3b, geplantes Rentenalter, Einkommensbedarf. Deckt BVG, AHV und das Schweizer Vorsorgerecht ab.
Die meisten Menschen in der Schweiz können die drei Säulen benennen, und nur wenige können sagen, was sie daraus tatsächlich erhalten werden. Genau diese Lücke ist der Zweck einer Bestandsaufnahme: nicht das System zu erklären, sondern festzustellen, wo diese eine Person darin steht, bevor irgendeine Beratung erfolgt.
Die Vorsorgelücke finden
Eine Vorsorgelücke entsteht, wenn die kombinierten Einnahmen aus AHV, PK und Säule 3a/3b nicht ausreichen, um den gewünschten Lebensstandard im Rentenalter zu finanzieren. Dieses Formular liefert alle Eingaben für eine umfassende Lückenanalyse.
Schweizer Vorsorgetipp
Der maximale Säule-3a-Abzug für 2026 beträgt CHF 7'258 für Arbeitnehmer (CHF 36'288 für Selbständige ohne PK). Die Maximierung der jährlichen Beiträge und der gestaffelte Bezug aus mehreren Konten kann die Steuerlast beim Renteneintritt erheblich reduzieren.
Was das Formular erfasst
- Persönliche Angaben und geplantes Rentenalter
- AHV-Beitragshistorie (Lücken, Selbständigkeitsperioden)
- Aktuelles PK-Guthaben und versicherter Lohn
- Bestehende Säule-3a-Konten und Jahresbeiträge
- Bestehende Säule 3b (Lebensversicherungen, Sparpläne)
- Geschätzter Einkommensbedarf im Rentenalter
- Frühpensionierungspläne oder Teilzeitübergang
- Vorsorgelücken und gewünschte Deckung
Die AHV oder erste Säule
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die obligatorische Staatsrente der Schweiz. Beiträge betragen 8,7% des Bruttoeinkommens (häufig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt). Das ordentliche Rentenalter beträgt 65 Jahre für Männer und Frauen (nach der AHV21-Reform). Beitragslücken reduzieren die AHV-Rente anteilig.
Die Pensionskasse oder zweite Säule
Die Pensionskasse (PK) ist die berufliche Vorsorge der Schweiz, geregelt durch das BVG. Alle Arbeitnehmer mit einem Lohn über dem Eintrittsschwellenwert (CHF 22'680 im Jahr 2026) müssen versichert sein. Das Kapital kann als lebenslange Rente, als Kapital (sofern PK-Reglement erlaubt) oder als Kombination bezogen werden.
Die Säule 3a und ihre steuerliche Behandlung
Säule 3a ist das steuerlich privilegierte private Altersvorsorgekontor Schweiz. Beiträge sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Das Kapital wächst steuerfrei und wird beim Bezug mit einem reduzierten Sondersteuersatz besteuert.
Die Säule 3b — und wann sie das richtige Mittel ist
Säule 3b umfasst alle nicht gebundenen privaten Ersparnisse: Sparkonten, Anlagekonten, Lebensversicherungen. Im Gegensatz zur Säule 3a sind Beiträge nicht steuerlich abziehbar. Säule-3b-Vermögen ist vollständig flexibel und eignet sich für die Liquiditätsplanung vor der Pensionierung.
Wie die drei Säulen zusammenwirken
Das Schweizer Vorsorgesystem ruht auf drei Säulen: der Staatsrente (AHV/IV), der beruflichen Vorsorge (BVG/PK) und der privaten Altersvorsorge (Säule 3a und 3b). Die ersten beiden Säulen sollen zusammen rund 60% des letzten versicherten Lohns ersetzen.
Eine Bestandsaufnahme durchführen
Vorlage verwenden
Kopieren Sie sie in Ihr Dashboard — die Abschnitte je Säule und die Felder zum Vorsorgeziel sind bereits angelegt.
Personalisieren
Fügen Sie das Branding Ihres Unternehmens und allfällige institutionsspezifische Fragen hinzu.
Vor dem Beratungsgespräch senden
Teilen Sie das Formular mit dem Kunden, bevor das Gespräch stattfindet.
Archivieren
Speichern Sie das ausgefüllte Formular in der Kundendatei. Gemäss FIDLEG ist es Teil der Beratungsdokumentation.
Fragen von Kundinnen und Kunden
Kann ich nach der Pensionierung in die Säule 3a einzahlen?
Ja, sofern Sie erwerbstätig sind und AHV-Beiträge leisten. Nach der AHV21-Reform können erwerbstätige Personen, die den AHV-Rentenbezug aufschieben, bis zum Alter von 70 Jahren in die Säule 3a einzahlen.
Was passiert mit meiner PK, wenn ich die Schweiz dauerhaft verlasse?
Bei dauerhaftem Wegzug in ein Nicht-EU/EFTA-Land kann das gesamte PK-Kapital als Einmalbetrag bezogen werden. Bei Wegzug in ein EU/EFTA-Land muss der obligatorische Teil bis zum ordentlichen Rentenalter auf einem Freizügigkeitskonto verbleiben.
Soll ich die PK als Rente oder Kapital beziehen?
Diese Entscheidung hängt von Lebenserwartung, Gesundheit, Zivilstand, Steuersituation und anderen Einkommensquellen ab. Die meisten Berater empfehlen einen hybriden Ansatz: teilweise Rentenumwandlung und teilweiser Kapitalbezug.