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Finanzen·Aufnahme

Vorsorge und Saeule 3a Beratungsgrundlage

Schweizer Vorsorge- und Saule-3a-Beratungsgrundlage: aktuelle Vorsorgesituation, AHV-Beitraege, Pensionskasse (BVG), Saule 3a und 3b, geplantes Rentenalter, Einkommensbedarf. Deckt BVG, AHV und das Schweizer Vorsorgerecht ab.

Ueber diese Vorlage

Das Drei-Saeulen-System der Schweiz ist eines der ausgefeiltesten Altersvorsorgesysteme weltweit. Eine effektive Vorsorgeplanung erfordert ein vollstaendiges Bild der aktuellen Situation des Kunden ueber alle drei Saeulen hinweg: AHV, Pensionskasse (BVG) und Saule 3a/3b. Dieses Aufnahmeformular ist fuer den Einsatz durch Vorsorgeberater, unabhaengige Finanzplaner und Bankberater konzipiert.

Was dieses Formular erfasst

  • Persoenliche Angaben und geplantes Rentenalter
  • AHV-Beitragshistorie (Luecken, Selbstaendigkeitsperioden)
  • Aktuelles PK-Guthaben und versicherter Lohn
  • Bestehende Saule-3a-Konten und Jahresbeitraege
  • Bestehende Saule 3b (Lebensversicherungen, Sparplaene)
  • Geschaetzter Einkommensbedarf im Rentenalter
  • Fruehpensionierungsplaene oder Teilzeitueergang
  • Vorsorgeluecken und gewuenschte Deckung

Schweizer Vorsorgetipp

Der maximale Saule-3a-Abzug fuer 2026 betraegt CHF 7'258 fuer Arbeitnehmer (CHF 36'288 fuer Selbstaendige ohne PK). Die Maximierung der jaehrlichen Beitraege und der gestaffelte Bezug aus mehreren Konten kann die Steuerlast beim Renteneintritt erheblich reduzieren.

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Vorlage verwenden

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

Personalisieren

Fuegen Sie das Branding Ihres Unternehmens und allfaellige institutionsspezifische Fragen hinzu.

3

Vor dem Beratungsgespraech senden

Teilen Sie das Formular mit dem Kunden, bevor das Gespraech stattfindet.

4

Archivieren

Speichern Sie das ausgefuellte Formular in der Kundendatei. Gemaess FIDLEG ist es Teil der Beratungsdokumentation.

Schweizer Vorsorgeplanung: Ein vollstaendiger Leitfaden

Das Schweizer Vorsorgesystem ruht auf drei Saeulen: der Staatsrente (AHV/IV), der beruflichen Vorsorge (BVG/PK) und der privaten Altersvorsorge (Saule 3a und 3b). Die ersten beiden Saeulen sollen zusammen rund 60% des letzten versicherten Lohns ersetzen.

Was ist die AHV und wie funktioniert sie?

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die obligatorische Staatsrente der Schweiz. Beitraege betragen 8,7% des Bruttoeinkommens (haeufig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt). Das ordentliche Rentenalter betraegt 65 Jahre fuer Maenner und Frauen (nach der AHV21-Reform). Beitragsluecken reduzieren die AHV-Rente anteilig.

Was ist die Pensionskasse (Saule 2)?

Die Pensionskasse (PK) ist die berufliche Vorsorge der Schweiz, geregelt durch das BVG. Alle Arbeitnehmer mit einem Lohn ueber dem Eintrittsschwellenwert (CHF 22'680 im Jahr 2026) muessen versichert sein. Das Kapital kann als lebenslange Rente, als Kapital (sofern PK-Reglement erlaubt) oder als Kombination bezogen werden.

Was ist die Saule 3a und welche Vorteile bietet sie?

Saule 3a ist das steuerlich privilegierte private Altersvorsorgekon der Schweiz. Beitraege sind vollstaendig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Das Kapital waechst steuerfrei und wird beim Bezug mit einem reduzierten Sondersteuersatz besteuert.

Was ist Saule 3b und wann ist sie nuetzlich?

Saule 3b umfasst alle nicht gebundenen privaten Ersparnisse: Sparkonten, Anlagekonten, Lebensversicherungen. Im Gegensatz zur Saule 3a sind Beitraege nicht steuerlich abziehbar. Saule-3b-Vermoegen ist vollstaendig flexibel und eignet sich fuer die Liquiditaetsplanung vor der Pensionierung.

Wie erkenne ich meine Vorsorgeluecke?

Eine Vorsorgeluecke entsteht, wenn die kombinierten Einnahmen aus AHV, PK und Saule 3a/3b nicht ausreichen, um den gewuenschten Lebensstandard im Rentenalter zu finanzieren. Dieses Formular liefert alle Eingaben fuer eine umfassende Lueckenanalyse.


Haeufig gestellte Fragen

Kann ich nach der Pensionierung in die Saule 3a einzahlen?

Ja, sofern Sie erwerbstaetig sind und AHV-Beitraege leisten. Nach der AHV21-Reform koennen erwerbstaetige Personen, die den AHV-Rentenbezug aufschieben, bis zum Alter von 70 Jahren in die Saule 3a einzahlen.

Was passiert mit meiner PK, wenn ich die Schweiz dauerhaft verlasse?

Bei dauerhaftem Wegzug in ein Nicht-EU/EFTA-Land kann das gesamte PK-Kapital als Einmalbetrag bezogen werden. Bei Wegzug in ein EU/EFTA-Land muss der obligatorische Teil bis zum ordentlichen Rentenalter auf einem Freizuegigkeitskonto verbleiben.

Soll ich die PK als Rente oder Kapital beziehen?

Diese Entscheidung haengt von Lebenserwartung, Gesundheit, Zivilstand, Steuersituation und anderen Einkommensquellen ab. Die meisten Berater empfehlen einen hybriden Ansatz: teilweise Rentenumwandlung und teilweiser Kapitalbezug.