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Finanzen·Registrierung

KYC Kunden-Onboarding Finanzen

Ein verschlüsseltes KYC-Kunden-Onboarding-Formular für Finanzberater, Vermögensverwalter und Family Offices — Identitätsprüfung, Mittelherkunft, wirtschaftlich Berechtigte, PEP-Screening und GwG/FATF-Konformität.

Über diese Vorlage

Diese Vorlage bietet Finanzberatern, Vermögensverwaltern, Banken und Family Offices ein strukturiertes, verschlüsseltes KYC-Kunden-Onboarding-Formular. Es erfasst alle Daten, die zur Erfüllung der Pflichten nach dem Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG), den FATF-Empfehlungen und den FINMA-Leitlinien erforderlich sind.

Was es erfasst

  • Kundenidentität — vollständiger Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Steuerdomizil
  • Kundentyp — Einzelperson, juristische Person oder Stiftung/Trust
  • Erklärung des wirtschaftlich Berechtigten
  • Mittelherkunft und Herkunft des Vermögens
  • PEP-Screening — aktuelle und frühere öffentliche Ämter
  • Erwartetes Transaktionsprofil — Zweck der Beziehung, erwartetes Volumen
  • Dokumenten-Upload — Pass/Ausweis, Adressnachweis
  • Kundenerklärung und Unterschrift

GwG-Compliance-Pflichten

Schweizer Finanzintermediäre sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden zu identifizieren, die Identität des wirtschaftlich Berechtigten zu klären und den Hintergrund und Zweck ungewöhnlicher Transaktionen zu klären (Art. 3–6 GwG). Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stellt sicher, dass KYC-Daten gemäß nDSG geschützt sind.

So verwenden Sie sie

1

Vorlage verwenden

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

Vor der Kontoeröffnung versenden

Senden Sie es dem potenziellen Kunden vor der Eröffnung eines Kontos oder einer Beratungsbeziehung.

3

Prüfen und Risiko klassifizieren

Verwenden Sie die Informationen, um Ihre interne Risikoklassifizierung abzuschließen — mit verstärkter Sorgfaltspflicht für PEP-Kunden.


Warum digitale verschlüsselte KYC-Formulare papierbasierte Prozesse übertreffen

Traditionelles KYC im Finanzdienstleistungssektor umfasst Papierformulare, gescannte Passkopien in E-Mail-Anhängen und manuelle Dateneingabe. Dieser Ansatz birgt erhebliche Datenschutzrisiken, Compliance-Risiken und Betriebsrisiken. Ein digitales verschlüsseltes KYC-Formular löst alle drei Probleme.

Pflichtfelder stellen Vollständigkeit sicher, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt sensible Daten, und strukturierte Daten fließen direkt in die Compliance-Unterlagen der Kanzlei ohne manuelle Neueingabe.

Schweizer KYC-Anforderungen nach GwG und FINMA-Leitlinien

  • Kundenidentifikation (Art. 3 GwG): Identität der Vertragspartei anhand eines amtlichen Identitätsdokuments prüfen
  • Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (Art. 4 GwG): klären, wer letztendlich die Kontrolle ausübt oder Nutznießer ist
  • Mittelherkunft und Vermögensherkunft (FINMA-RS 2011/1): erforderlich für Private-Banking- und Vermögensverwaltungsbeziehungen
  • PEP-Screening (Art. 2a GwG): feststellen, ob der Kunde oder wirtschaftlich Berechtigte eine prominente öffentliche Funktion innehat
  • Risikoklassifizierung: Risikokategorie zuweisen und Grundlage dokumentieren

Politisch exponierte Personen (PEPs)

Eine PEP ist eine natürliche Person, die eine prominente öffentliche Funktion innehat oder innehatte — einschließlich Staatsoberhäupter, hochrangige Regierungsbeamte, Richter, Militärangehörige und Führungskräfte staatlicher Unternehmen. Unmittelbare Familienangehörige und enge Geschäftspartner von PEPs werden ebenfalls als PEPs behandelt.

Papier-KYC vs. digitales verschlüsseltes KYC

Papier-KYCDigitales verschlüsseltes KYC
DatenschutzGescannte Dokumente in E-Mail-PostfächernEnde-zu-Ende verschlüsselt ab Einreichung
VollständigkeitOptionale Felder ausgelassen, bei Prüfung entdecktPflichtfelder bei Einreichung erzwungen
PEP-ScreeningManuelle Prüfung gegen ErklärungenStrukturierte Felder ermöglichen systematisches Screening
PrüfpfadPapierakte, manuelle UpdatesDigitaler zeitgestempelter Nachweis

Häufig gestellte Fragen

Wer muss in der Schweiz KYC durchführen?

Alle dem GwG unterstehenden Finanzintermediäre (Art. 2 GwG) müssen KYC durchführen — einschließlich Banken, Effektenhändler, Portfoliomanager, Treuhänder, Versicherungsunternehmen als Finanzintermediäre und weitere.

Was passiert, wenn ich keine ordnungsgemäße KYC-Prüfung durchführe?

Fehlende oder unzureichende KYC-Dokumentation kann zu Verwaltungssanktionen durch die FINMA, strafrechtlicher Haftung nach Art. 305bis StGB und Reputationsschäden führen.

Sind die KYC-Daten verschlüsselt?

Ja. Alle Daten — einschließlich hochgeladener Passkopien und Adressnachweise — werden im Browser des Kunden vor der Einreichung verschlüsselt. Nur autorisiertes Compliance-Personal Ihres Unternehmens kann darauf zugreifen.

Lesen Sie unsere Seite für Finanzdienstleistungen, unseren Leitfaden zu digitalem KYC und GwG-Konformität sowie unsere Übersicht zur Dokumentenerfassung gemäß FINMA-Leitlinien.