Anleger-Risikoprofil (FIDLEG)
FIDLEG-konformes Anleger-Risikoprofil für Schweizer Finanzdienstleister: Anlageerfahrung, finanzielle Verhältnisse, Risikotoleranz, Anlagehorizont und Ziele gemäss Art. 10-12 FIDLEG und FINMA.
Über diese Vorlage
Das Anleger-Risikoprofil bildet die Grundlage einer FIDLEG-konformen Anlageberatung in der Schweiz. Gemäss FIDLEG Art. 10-12 müssen Finanzdienstleister die Kenntnisse, Erfahrungen, finanziellen Verhältnisse und Anlageziele jedes Kunden erheben, bevor sie ein Finanzinstrument empfehlen. Diese Vorlage vereinfacht diesen Prozess und stellt sicher, dass alle von FINMA und FIDLEG geforderten Daten erfasst werden.
Was dieses Formular erfasst
- Persönliche Angaben und Kontaktdaten
- Anlagekenntnisse und -erfahrungen nach Anlageklassen
- Jahreseinkommen und investierbares Nettovermögen
- Risikotoleranz und Verlustkapazität
- Bevorzugter Anlagehorizont
- Anlageziele (Wachstum, Ertrag, Kapitalerhalt)
- Nachhaltigkeits- und ESG-Präferenzen
- Kundenerklärung und Unterschrift
FIDLEG-Konformität
Gemäss FIDLEG Art. 10-12 müssen Finanzdienstleister für jeden Kunden eine Eignungs- und Angemessenheitsprüfung durchführen. Die Aufbewahrung der ausgefüllten Risikoprofile ist obligatorisch. Dieses Formular unterstützt sowohl die Eignungsprüfung (Art. 12) als auch die Angemessenheitsprüfung (Art. 11).
So verwenden Sie diese Vorlage
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Für Ihr Institut anpassen
Fügen Sie Ihren Firmennamen, Ihr Logo und allfällige zusätzliche Risikofragen Ihrer Compliance-Abteilung hinzu.
An Kunden verteilen
Teilen Sie den Formularlink vor jedem Beratungsgespräch. Kunden können es auf jedem Gerät ausfüllen.
Prüfen und archivieren
Laden Sie ausgefüllte Profile herunter und speichern Sie sie in Ihrem CRM oder Compliance-Archiv für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer.
Anleger-Risikoprofil in der Schweiz: Ein vollständiger Leitfaden
Das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) hat die Anforderungen an die Kundeninteraktion von Vermögensverwaltern, Banken und unabhängigen Vermögensverwaltern grundlegend neu gestaltet. Im Mittelpunkt des neuen Rahmens steht die Pflicht, den Kunden zu kennen.
Was ist ein FIDLEG-Risikoprofil?
Ein FIDLEG-Risikoprofil ist eine strukturierte Beurteilung, die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden, seine aktuelle finanzielle Situation, seine Verlustkapazität, seinen Anlagehorizont und seine Anlageziele zusammenführt. Das Ergebnis wird mit vorgeschlagenen Finanzinstrumenten abgeglichen, um die Eignung oder Angemessenheit einer Empfehlung zu prüfen.
Wer muss eine Risikoprofilierung durchführen?
Jede Einrichtung, die in der Schweiz Finanzdienstleistungen im Sinne des FIDLEG erbringt, ist verpflichtet, eine Risikoprofilierung durchzuführen. Dazu gehören FINMA-beaufsichtigte Banken, Wertpapierhauser, unabhängige Vermögensverwalter und gebundene Versicherungsvermittler.
Eignung vs. Angemessenheit: Was ist der Unterschied?
Die Eignungsprüfung (Art. 12 FIDLEG) gilt für Portfolioverwaltung und Anlageberatung und erfordert ein ganzheitliches Verständnis der finanziellen Situation des Kunden. Die Angemessenheitsprüfung (Art. 11 FIDLEG) gilt für Ausführungsgeschäfte mit komplexen Instrumenten.
Wie lange müssen Risikoprofile aufbewahrt werden?
FIDLEG Art. 15 verlangt eine Aufbewahrung der Beratungsdokumentation von mindestens zehn Jahren nach Ende der Kundenbeziehung. Digitale Formulare mit zeitgestempelten Einreichungen in einem nDSG-konformen Archiv erfüllen diese Anforderung.
Wie oft sollte ein Risikoprofil aktualisiert werden?
FINMA-Richtlinien empfehlen eine Überprüfung des Risikoprofils bei jeder wesentlichen Änderung der Lebensumstände des Kunden. Für diskretionäre Mandate sind jährliche Überprüfungen Standard.
ESG und Nachhaltigkeitspräferenzen
Seit 2022 empfehlen FINMA und die Schweizerische Bankiervereinigung, Nachhaltigkeitspräferenzen in die Risikoprofilierung zu integrieren. Kunden sollten gefragt werden, ob sie ESG-Kriterien in ihrem Portfolio berücksichtigen möchten.
Häufig gestellte Fragen
Kann das Risikoprofil online ausgefüllt werden?
Ja. Das FIDLEG schreibt kein papierschriftliches Verfahren vor. Digitale Formulare mit elektronischer Signatur sind vollständig konform, sofern die Einreichung mit einem Zeitstempel protokolliert und die Daten sicher nach nDSG gespeichert werden.
Was passiert, wenn das empfohlene Produkt nicht zum Risikoprofil passt?
Der Anbieter muss den Kunden darauf hinweisen, dass das Produkt nicht geeignet oder angemessen ist, und diese Warnung dokumentieren.
Ist diese Vorlage für professionelle Kunden geeignet?
Professionelle Kunden (Art. 4 FIDLEG) können bestimmte Schutzbestimmungen schriftlich verzichten. Es bleibt jedoch Best Practice, auch für professionelle Kunden eine Risikobeurteilung durchzuführen.