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Finanzen·Beurteilung

Anleger-Risikoprofil (FIDLEG)

FIDLEG-konformes Anleger-Risikoprofil fuer Schweizer Finanzdienstleister: Anlageerfahrung, finanzielle Verhaeltnisse, Risikotoleranz, Anlagehorizont und Ziele gemaess Art. 10-12 FIDLEG und FINMA.

Ueber diese Vorlage

Das Anleger-Risikoprofil bildet die Grundlage einer FIDLEG-konformen Anlageberatung in der Schweiz. Gemaess FIDLEG Art. 10-12 muessen Finanzdienstleister die Kenntnisse, Erfahrungen, finanziellen Verhaeltnisse und Anlageziele jedes Kunden erheben, bevor sie ein Finanzinstrument empfehlen. Diese Vorlage vereinfacht diesen Prozess und stellt sicher, dass alle von FINMA und FIDLEG geforderten Daten erfasst werden.

Was dieses Formular erfasst

  • Persoenliche Angaben und Kontaktdaten
  • Anlagekenntnisse und -erfahrungen nach Anlageklassen
  • Jahreseinkommen und investierbares Nettovermoegen
  • Risikotoleranz und Verlustkapazitaet
  • Bevorzugter Anlagehorizont
  • Anlageziele (Wachstum, Ertrag, Kapitalerhalt)
  • Nachhaltigkeits- und ESG-Praeferenzen
  • Kundenerklarung und Unterschrift

FIDLEG-Konformitaet

Gemaess FIDLEG Art. 10-12 muessen Finanzdienstleister fuer jeden Kunden eine Eignungs- und Angemessenheitspruefung durchfuehren. Die Aufbewahrung der ausgefuellten Risikoprofile ist obligatorisch. Dieses Formular unterstuetzt sowohl die Eignungspruefung (Art. 12) als auch die Angemessenheitspruefung (Art. 11).

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Vorlage verwenden

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

Fuer Ihr Institut anpassen

Fuegen Sie Ihren Firmennamen, Ihr Logo und allfaellige zusaetzliche Risikofragen Ihrer Compliance-Abteilung hinzu.

3

An Kunden verteilen

Teilen Sie den Formularlink vor jedem Beratungsgespraech. Kunden koennen es auf jedem Geraet ausfuellen.

4

Pruefen und archivieren

Laden Sie ausgefuellte Profile herunter und speichern Sie sie in Ihrem CRM oder Compliance-Archiv fuer die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer.

Anleger-Risikoprofil in der Schweiz: Ein vollstaendiger Leitfaden

Das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) hat die Anforderungen an die Kundeninteraktion von Vermoegensverwaltern, Banken und unabhaengigen Vermoegensverwaltern grundlegend neu gestaltet. Im Mittelpunkt des neuen Rahmens steht die Pflicht, den Kunden zu kennen.

Was ist ein FIDLEG-Risikoprofil?

Ein FIDLEG-Risikoprofil ist eine strukturierte Beurteilung, die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden, seine aktuelle finanzielle Situation, seine Verlustkapazitaet, seinen Anlagehorizont und seine Anlageziele zusammenfuehrt. Das Ergebnis wird mit vorgeschlagenen Finanzinstrumenten abgeglichen, um die Eignung oder Angemessenheit einer Empfehlung zu pruefen.

Wer muss eine Risikoprofilierung durchfuehren?

Jede Einrichtung, die in der Schweiz Finanzdienstleistungen im Sinne des FIDLEG erbringt, ist verpflichtet, eine Risikoprofilierung durchzufuehren. Dazu gehoeren FINMA-beaufsichtigte Banken, Wertpapierhauser, unabhaengige Vermoegensverwalter und gebundene Versicherungsvermittler.

Eignung vs. Angemessenheit: Was ist der Unterschied?

Die Eignungspruefung (Art. 12 FIDLEG) gilt fuer Portfolioverwaltung und Anlageberatung und erfordert ein ganzheitliches Verstaendnis der finanziellen Situation des Kunden. Die Angemessenheitspruefung (Art. 11 FIDLEG) gilt fuer Ausfuehrungsgeschaefte mit komplexen Instrumenten.

Wie lange muessen Risikoprofile aufbewahrt werden?

FIDLEG Art. 15 verlangt eine Aufbewahrung der Beratungsdokumentation von mindestens zehn Jahren nach Ende der Kundenbeziehung. Digitale Formulare mit zeitgestempelten Einreichungen in einem nDSG-konformen Archiv erfuellen diese Anforderung.

Wie oft sollte ein Risikoprofil aktualisiert werden?

FINMA-Richtlinien empfehlen eine Ueberpruefung des Risikoprofils bei jeder wesentlichen Aenderung der Lebensumstaende des Kunden. Fuer diskretionaere Mandate sind jaehrliche Ueberpruefungen Standard.

ESG und Nachhaltigkeitspraeferenzen

Seit 2022 empfehlen FINMA und die Schweizerische Bankiervereinigung, Nachhaltigkeitspraeferenzen in die Risikoprofilierung zu integrieren. Kunden sollten gefragt werden, ob sie ESG-Kriterien in ihrem Portfolio beruecksichtigen moechten.


Haeufig gestellte Fragen

Kann das Risikoprofil online ausgefuellt werden?

Ja. Das FIDLEG schreibt kein papierschriftliches Verfahren vor. Digitale Formulare mit elektronischer Signatur sind vollstaendig konform, sofern die Einreichung mit einem Zeitstempel protokolliert und die Daten sicher nach nDSG gespeichert werden.

Was passiert, wenn das empfohlene Produkt nicht zum Risikoprofil passt?

Der Anbieter muss den Kunden darauf hinweisen, dass das Produkt nicht geeignet oder angemessen ist, und diese Warnung dokumentieren.

Ist diese Vorlage fuer professionelle Kunden geeignet?

Professionelle Kunden (Art. 4 FIDLEG) koennen bestimmte Schutzbestimmungen schriftlich verzichten. Es bleibt jedoch Best Practice, auch fuer professionelle Kunden eine Risikobeurteilung durchzufuehren.