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Buchhaltung·Aufnahme

Jahressteuererklarung Aufnahme

Schweizer Jahressteuererklarung-Aufnahmeformular: Zivilstandsaenderungen, neue Liegenschaften, Einkommensaenderungen, Auslandsvermogen, Saule-3a-Beitraege, Spenden, Berufsauslagen. Deckt DBG und nDSG ab.

Ueber diese Vorlage

Jedes Jahr muessen Schweizer Steuerpflichtige eine Steuererklarung bei ihrer kantonalen Steuerbehoerde einreichen. Fuer Einzelpersonen und Familien umfasst die Vorbereitung das Sammeln von Dokumenten und das Melden von Aenderungen seit dem Vorjahr. Dieses Aufnahmeformular hilft Treuhaeander und Steuerberater, alle relevanten Informationen effizient zu erfassen.

Was dieses Formular erfasst

  • Persoenliche Angaben und Kontaktdaten
  • Zivilstands- und Familienveraenderungen im Steuerjahr
  • Beschaeftigungs- und Einkommensaenderungen (neuer Arbeitgeber, Bonus, Selbstaendigeneinkommen)
  • Liegenschaftskaeufe oder -verkauefe
  • Auslandsvermogen und -konten (FATCA / AIA relevant)
  • Saule-3a-Beitraege fuer das Steuerjahr
  • Gemeinnuetzige Spenden (abzugsfaehig)
  • Berufsauslagen und Home-Office-Kosten
  • Dokumenten-Upload (Lohnausweise, Kontoauszuege, Saule-3a-Bescheinigungen)
  • Kundenerklarung und Unterschrift

Wichtige Schweizer Abzuege fuer das Steuerjahr 2025

Saule-3a-Maximalabzug: CHF 7'258 (Arbeitnehmer) / CHF 36'288 (Selbstaendige). Spenden: bis zu 20% des Reineinkommens abzugsfaehig. Home Office: Pauschalabzug bei mehr als 40% Heimarbeit. Berufsauslagen: effektive Kosten oder 3% des Nettolohns (min. CHF 2'000, max. CHF 4'000).

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Vorlage verwenden

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

Fuer Ihre Kanzlei anpassen

Fuegen Sie den Namen Ihrer Firma und kantonssspezifische Abzugsfragen hinzu.

3

Im Januar oder Februar versenden

Teilen Sie den Formularlink zu Beginn der Steuersaison mit Ihren Mandanten.

4

Einreichungen verarbeiten

Nutzen Sie die ausgefuellten Daten, um die Steuererklarung vorzubereiten.

Schweizer Steuererklarungen: Ein vollstaendiger Leitfaden

Die Schweiz hat ein dreistufiges Steuersystem: Bund, Kanton und Gemeinde. Die direkte Bundessteuer (DBG) gilt schweizweit einheitlich, waehrend Kantons- und Gemeindesteuern erheblich variieren.

Wer muss in der Schweiz eine Steuererklarung einreichen?

Alle in der Schweiz ansaessigen Personen mit Einkommen ueber dem Mindestbetrag sind verpflichtet, eine jaehrliche Steuererklarung bei ihrem Wohnkanton einzureichen. Quellensteuer-pflichtige Auslaender koennen eine Steuererklarung einreichen, wenn sie erhebliche Abzuege oder Vermoegen ueber CHF 120'000 haben.

Welche Abzuege sind in der Schweiz moeglich?

Das Schweizer Steuerrecht (DBG Art. 26-33a) erlaubt zahlreiche Abzuege: Saule-3a-Beitraege (vollstaendig abzugsfaehig bis zum Jahresmaximum), Berufsauslagen, Weiterbildungskosten, Krankenkassenpraemien (kantonal), Hypothekarzinsen, Unterhaltsbeitraege und Spenden an gemeinnuetzige Organisationen.

Welche Meldepflichten bestehen fuer Auslandsvermogen?

Schweizer Steuerpflichtige muessen ihr gesamtes weltweites Vermoegen und Einkommen in der Steuererklarung deklarieren. Auslaendische Bankkonten, Liegenschaften, Beteiligungen und Vorsorgenansprueche muessen deklariert werden. Die Schweiz nimmt am AEOI/AIA teil und kann Informationen aus ueber 100 Partnerstaaten erhalten.

Wie wird der Saule-3a-Bezug besteuert?

Bei Bezug von Saule-3a-Kapital wird dieses gesondert zum reduzierten Sondersteuersatz (typischerweise 1/5 des ordentlichen Tarifs) besteuert. Gestaffelte Bezuege aus mehreren Konten koennen die Steuerlast erheblich reduzieren.

Auswirkungen des nDSG auf die Steuerkanzlei-Datenverwaltung

Steuererklarungen enthalten hochsensible Daten. Treuhaeander und Steuerberater muessen als Auftragsbearbeiter ein Verzeichnis der Bearbeitungstaetigkeiten fuehren, angemessene Sicherheitsmassnahmen implementieren und sicherstellen, dass Kundendaten nicht laenger als noetig aufbewahrt werden.


Haeufig gestellte Fragen

Was ist die Einreichungsfrist fuer Schweizer Steuererklarungen?

Die Standardfrist ist der 31. Maerz des Folgejahres (31. Maerz 2026 fuer das Steuerjahr 2025). Die meisten Kantone gewaehren automatische oder auf Anfrage erteilte Fristerstreckungen bis September oder November.

Kann ich Home-Office-Kosten abziehen?

Ja. Wer regelmaessig im Home Office arbeitet (mehr als 40% der Arbeitszeit) und keinen dedizierten Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hat, kann Home-Office-Kosten als effektive Kosten oder Pauschale geltend machen.

Was passiert, wenn ich die Steuererklarungsfrist verpasse?

Ohne genehmigte Erstreckung kann eine Mahnung und schliesslich eine Ermessensveranlagung durch die Steuerbehoerde erfolgen, die in der Regel fuer den Steuerpflichtigen nachteilig ist.