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Buchhaltung·Aufnahme

Jahressteuererklärung Aufnahme

Schweizer Jahressteuererklärung-Aufnahmeformular: Zivilstandsänderungen, neue Liegenschaften, Einkommensänderungen, Auslandsvermögen, Säule-3a-Beiträge, Spenden, Berufsauslagen. Deckt DBG und nDSG ab.

Über diese Vorlage

Jedes Jahr müssen Schweizer Steuerpflichtige eine Steuererklärung bei ihrer kantonalen Steuerbehörde einreichen. Für Einzelpersonen und Familien umfasst die Vorbereitung das Sammeln von Dokumenten und das Melden von Änderungen seit dem Vorjahr. Dieses Aufnahmeformular hilft Treuhänder und Steuerberater, alle relevanten Informationen effizient zu erfassen.

Was dieses Formular erfasst

  • Persönliche Angaben und Kontaktdaten
  • Zivilstands- und Familienveränderungen im Steuerjahr
  • Beschäftigungs- und Einkommensänderungen (neuer Arbeitgeber, Bonus, Selbständigeneinkommen)
  • Liegenschaftskäufe oder -verkäufe
  • Auslandsvermögen und -konten (FATCA / AIA relevant)
  • Säule-3a-Beiträge für das Steuerjahr
  • Gemeinnützige Spenden (abzugsfähig)
  • Berufsauslagen und Home-Office-Kosten
  • Dokumenten-Upload (Lohnausweise, Kontoauszüge, Säule-3a-Bescheinigungen)
  • Kundenerklärung und Unterschrift

Wichtige Schweizer Abzüge für das Steuerjahr 2025

Säule-3a-Maximalabzug: CHF 7'258 (Arbeitnehmer) / CHF 36'288 (Selbständige). Spenden: bis zu 20% des Reineinkommens abzugsfähig. Home Office: Pauschalabzug bei mehr als 40% Heimarbeit. Berufsauslagen: effektive Kosten oder 3% des Nettolohns (min. CHF 2'000, max. CHF 4'000).

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Vorlage verwenden

Klicken Sie auf 'Vorlage verwenden', um eine Kopie in Ihrem Dashboard zu erstellen.

2

Für Ihre Kanzlei anpassen

Fügen Sie den Namen Ihrer Firma und kantonssspezifische Abzugsfragen hinzu.

3

Im Januar oder Februar versenden

Teilen Sie den Formularlink zu Beginn der Steuersaison mit Ihren Mandanten.

4

Einreichungen verarbeiten

Nutzen Sie die ausgefüllten Daten, um die Steuererklärung vorzubereiten.

Schweizer Steuererklärungen: Ein vollständiger Leitfaden

Die Schweiz hat ein dreistufiges Steuersystem: Bund, Kanton und Gemeinde. Die direkte Bundessteuer (DBG) gilt schweizweit einheitlich, während Kantons- und Gemeindesteuern erheblich variieren.

Wer muss in der Schweiz eine Steuererklärung einreichen?

Alle in der Schweiz ansässigen Personen mit Einkommen über dem Mindestbetrag sind verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung bei ihrem Wohnkanton einzureichen. Quellensteuer-pflichtige Ausländer können eine Steuererklärung einreichen, wenn sie erhebliche Abzüge oder Vermögen über CHF 120'000 haben.

Welche Abzüge sind in der Schweiz möglich?

Das Schweizer Steuerrecht (DBG Art. 26-33a) erlaubt zahlreiche Abzüge: Säule-3a-Beiträge (vollständig abzugsfähig bis zum Jahresmaximum), Berufsauslagen, Weiterbildungskosten, Krankenkassenprämien (kantonal), Hypothekarzinsen, Unterhaltsbeiträge und Spenden an gemeinnützige Organisationen.

Welche Meldepflichten bestehen für Auslandsvermögen?

Schweizer Steuerpflichtige müssen ihr gesamtes weltweites Vermögen und Einkommen in der Steuererklärung deklarieren. Ausländische Bankkonten, Liegenschaften, Beteiligungen und Vorsorgenansprüche müssen deklariert werden. Die Schweiz nimmt am AEOI/AIA teil und kann Informationen aus über 100 Partnerstaaten erhalten.

Wie wird der Säule-3a-Bezug besteuert?

Bei Bezug von Säule-3a-Kapital wird dieses gesondert zum reduzierten Sondersteuersatz (typischerweise 1/5 des ordentlichen Tarifs) besteuert. Gestaffelte Bezüge aus mehreren Konten können die Steuerlast erheblich reduzieren.

Auswirkungen des nDSG auf die Steuerkanzlei-Datenverwaltung

Steuererklärungen enthalten hochsensible Daten. Treuhänder und Steuerberater müssen als Auftragsbearbeiter ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten führen, angemessene Sicherheitsmassnahmen implementieren und sicherstellen, dass Kundendaten nicht länger als nötig aufbewahrt werden.


Häufig gestellte Fragen

Was ist die Einreichungsfrist für Schweizer Steuererklärungen?

Die Standardfrist ist der 31. März des Folgejahres (31. März 2026 für das Steuerjahr 2025). Die meisten Kantone gewähren automatische oder auf Anfrage erteilte Fristerstreckungen bis September oder November.

Kann ich Home-Office-Kosten abziehen?

Ja. Wer regelmässig im Home Office arbeitet (mehr als 40% der Arbeitszeit) und keinen dedizierten Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hat, kann Home-Office-Kosten als effektive Kosten oder Pauschale geltend machen.

Was passiert, wenn ich die Steuererklärungsfrist verpasse?

Ohne genehmigte Erstreckung kann eine Mahnung und schliesslich eine Ermessensveranlagung durch die Steuerbehörde erfolgen, die in der Regel für den Steuerpflichtigen nachteilig ist.