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Newsletter- und Wartelisten-Anmeldung

E-Mail-Erfassungsformular mit Interessentags, Kommunikationshäufigkeitspräferenzen und nDSG-konformer Double-Opt-In-Bestätigung für Schweizer Newsletter, Produkteinführungen, Wartelisten und Content-Creator. Erfassen Sie explizite, dokumentierte Abonnenteneinwilligung von Anfang an.

Über diese Vorlage

Dieses Newsletter- und Wartelisten-Anmeldeformular ist für jede Schweizer Person oder jedes Unternehmen konzipiert, das E-Mail-Abonnenten sammelt: Startup-Produkteinführungen, SaaS-Wartelisten, professionelle Newsletter, Content-Creator, Kursersteller, Veranstaltungsorganisatoren und lokale Unternehmen, die Marketingkommunikation versenden.

Was dieses Formular erfasst

  • Vorname
  • E-Mail-Adresse
  • Interessenthemen (Mehrfachauswahl)
  • Bevorzugte E-Mail-Häufigkeit
  • Sprachpräferenz
  • Anmeldekontext (Newsletter / Produktwarteliste / Veranstaltungsupdates)
  • Explizite Einwilligung mit Zeitstempel (Double-Opt-In-Bestätigung)

nDSG und E-Mail-Marketing-Einwilligung

Gemäss nDSG (in Kraft seit September 2023) erfordert das Versenden von Marketing-E-Mails eine rechtmässige Grundlage. Das Einwilligungsfeld dieses Formulars erstellt einen dokumentierten Nachweis dieser Einwilligung mit dem Einreichungszeitstempel. Hinweis: Das nDSG schreibt Double-Opt-In nicht als rechtliche Anforderung vor, aber es ist eine starke Praxis zur Reduzierung von Absprungraten.

So verwenden Sie diese Vorlage

1

Interessentags anpassen

Standardthemenoptionen durch tatsächliche Inhaltskategorien ersetzen. Kurze Liste beibehalten — zu viele Optionen führen häufig zur 'Alles'-Auswahl.

2

Häufigkeitsoptionen festlegen

Nur Häufigkeiten anbieten, die tatsächlich eingehalten werden können.

3

Bestätigungs-E-Mail einrichten

Automatische Bestätigungs-E-Mail mit Bestätigunslink einrichten — Double-Opt-In-Schritt.

4

Mit E-Mail-Tool verbinden

Schweizerform-Webhooks nutzen, um Anmeldungen an E-Mail-Marketing-Tool zu senden (Mailchimp, Brevo, Kit, etc.).


Listenhygiene und nDSG-Konformität im Laufe der Zeit

Die Einwilligung einzuholen ist erst der erste Schritt. Eine nDSG-konforme E-Mail-Liste verlangt laufende Pflege:

  • Abbestellungen sofort bearbeiten.
  • Abbesteller nicht erneut hinzufügen ohne neues Einwilligungsformular.
  • Einwilligungsnachweise aufbewahren.
  • Periodische Re-Engagement-Kampagnen nach 12+ Monaten Inaktivität.
  • Häufigkeitspräferenzen respektieren.

Warteliste vs. Newsletter — verschiedene Anwendungsfälle, dasselbe Formular

Dieses Formular deckt zwei verbreitete Muster der E-Mail-Erfassung ab:

  • Newsletter-Anmeldung: laufendes Abonnement von E-Mail-Inhalten. Die Abonnentin erwartet regelmässige E-Mails auf unbestimmte Zeit. Die Einwilligung gilt für den «Erhalt unseres Newsletters» und bleibt bis zur Abbestellung in Kraft.
  • Warteliste-Anmeldung: einmalige oder befristete Anmeldung im Vorfeld eines Launchs, eines Anlasses oder einer Verfügbarkeit. Die Abonnentin erwartet eine Benachrichtigung, sobald das Produkt oder der Anlass startet, und willigt möglicherweise nicht in weitere Kommunikation ein. Werden beide erhoben, muss die Einwilligung die Warteliste-Benachrichtigung und das laufende Marketing getrennt benennen.

Warteliste und Marketing-Einwilligung vermischen

Ein häufiger Fehler ist, eine Warteliste-Anmeldung zu erheben und dabei zu suggerieren — ohne es zu sagen —, dass die Person auch in laufendes Marketing eingewilligt hat. Nach nDSG muss die Einwilligung bestimmt sein. Wenn Sie nach der Launch-Benachrichtigung weiter Marketing senden wollen, ergänzen Sie ein separates Kontrollfeld: «Ich möchte nach dem Produktlaunch zusätzlich den Newsletter von [Unternehmen] erhalten.» Setzen Sie es nicht vorab an.

Häufig gestellte Fragen

Schreibt das nDSG Double-Opt-In vor?

Nein — das nDSG schreibt kein Double-Opt-In vor. Einfaches Opt-In ist rechtlich ausreichend. Double-Opt-In ist bewusste Praxis.

Kann ich eine E-Mail-Liste von Dritten kaufen oder importieren?

Nur wenn Personen explizit der Kommunikation von Ihrem Unternehmen zugestimmt haben. Das Importieren gekaufter Listen ist in der Schweiz wahrscheinlich rechtswidrig.

Wie lange kann ich Abonnentendaten aufbewahren?

Aktive Abonnenten: solange abonniert. Abbesteller: E-Mail-Adresse und Abbestell-Status behalten; Profile nach ca. 2 Jahren löschen.

Was sollte der Einwilligungstext sagen?

Spezifisch sein: Unternehmen nennen, Inhalte beschreiben, Häufigkeit angeben. Beispiel: 'Ich stimme dem Erhalt des monatlichen Newsletters von [Unternehmen] zu. Ich kann mich jederzeit abmelden.'