Fassungen dieses Vertrages
Jede veröffentlichte Fassung dieses Vertrages bleibt unverändert abrufbar, zusammen mit einer Zusammenfassung dessen, was sie geändert hat. Für Ihr Konto gilt die Fassung, die am Tag Ihrer Annahme in Kraft war, sowie jede spätere Fassung ab deren Inkrafttreten.
Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV)
Ergänzt die Funktionen, die Sie selbst aktivieren können — ein Kontaktverzeichnis, Einladungen zu Ihren Formularen, Eingangsbestätigungen auf Ersuchen der einreichenden Person, eine Kopie der eigenen Antworten, welche die einreichende Person für sich herunterladen kann, sowie erweiterte Zähler je Formular — und hält fest, was jede von ihnen offenlegt und wie lange von einreichenden Personen zwischengespeicherte Formulare aufbewahrt werden. Ändert die automatische Abmeldung bei Inaktivität standardmässig von 2 auf 24 Stunden; die Einstellung können Sie jederzeit wieder ändern. Überarbeitet das Änderungsverfahren selbst: künftig bedürfen nur wesentliche Änderungen – solche, welche die Bearbeitung erweitern oder eine Schutzmassnahme abschwächen – einer Mitteilung 30 Tage im Voraus; das Widerspruchsrecht gilt für Änderungen bei den Unterauftragsbearbeitern; eine Änderung, die eine Sicherheitsmassnahme oder eine Verschlüsselungszusicherung abschwächt, gibt Ihnen ein Kündigungsrecht vor deren Wirksamwerden; jede andere Änderung wird mit der Veröffentlichung als neue, datierte Fassung wirksam. Kontrollen erfolgen standardmässig aus der Ferne anhand von Unterlagen; die gegengezeichnete Ausfertigung wird elektronisch bereitgestellt, die tatsächliche Anlage gegen Ersatz des Aufwands; der Zahlungsanbieter scheidet aus der Tabelle der Unterauftragsbearbeiter aus, da er ausschliesslich Daten bearbeitet, für die Schweizerform Verantwortlicher ist und die in der Datenschutzerklärung beschrieben sind. Diese Fassung fasst zudem den Text der Ziffern 4, 6, 7, 11, 14 und 16 zusammen: Technische Beschreibungen wurden gekürzt und Umsetzungsdetails entfernt. Keine Massnahme, keine Aufbewahrungsfrist und keine Pflicht wurde dadurch geändert.